Welcher Züchter Verpaart Große DSH ?

  • Eine Frage: Vom SV habe ich mich lange abgewendet, weil der die Rasse kaputtgezüchtet hat; den Rassestandard halte ich aber für wichtig:


    Rüde: 60–65 cm

    Hündin: 55–60 cm


    Rüde: 30–40 kg

    Hündin: 22–32 kg


    Ich rede also nicht von schiefen Ebenen, Watschelgang und HD/ ED, sondern vom Offensichtlichen. Als Gebrauchshund darf ein DSH weder zu groß noch zu schwer sein. Oder hat sich da inzwischen was geändert. Aber das gehört sicher nicht hier hinein.

  • Ich hab da mal ne Frage zum Thema. Meine Hündin ist von einem nicht-SV Züchter, der aber in einem anderen Verein registriert ist und über den sie auch Papiere hat. Die Mutterhündin war für den Wurf zur Zuchtmiete bei dem Züchter von dem ich sie habe. Danach ging die Mutter zurück zum eigentlichen Besitzer, der im SV ist. Dort wurde mit ihr weiter gezüchtet nehme ich an. Nun die Frage: bekommen die jeweiligen Vereine voneinander mit wenn Zuchtmiete gemacht wird? Weil falls nicht, läuft die Hündin doch Gefahr zu jeder Hitze belegt zu werden, richtig?

  • In welchem Verband ist denn mit der Hündin gezüchtet worden?

    Wie heißt die Mutterhündin deines Welpen?!

  • Ich hab da mal ne Frage zum Thema. Meine Hündin ist von einem nicht-SV Züchter, der aber in einem anderen Verein registriert ist und über den sie auch Papiere hat. Die Mutterhündin war für den Wurf zur Zuchtmiete bei dem Züchter von dem ich sie habe. Danach ging die Mutter zurück zum eigentlichen Besitzer, der im SV ist. Dort wurde mit ihr weiter gezüchtet nehme ich an. Nun die Frage: bekommen die jeweiligen Vereine voneinander mit wenn Zuchtmiete gemacht wird? Weil falls nicht, läuft die Hündin doch Gefahr zu jeder Hitze belegt zu werden, richtig?

    Nein, das bekommen sie nicht mit wenn es nicht gemeldet wird. Und ist grundsätzlich verboten, also ein Verstoß gegen die Zuchtordnung. Ein Hund, der im Eigentum eines VDH- bzw. FCI-Mitgliedes steht, darf nur in anderen VDH-/FCI-Verbänden zur Zucht eingesetzt werden (sofern er dort lt. Zuchtordung zur Zucht zugelassen ist).


    Prinzipiell ist es natürlich möglich einen Hund zu verkaufen. Und später wieder zurück zu kaufen. Aber eine Zuchtmiete (bei welcher das Eigentumsrecht am Hund bei einem VDH-/FCI-Mitglied verbleibt) ist nicht möglich zwischen einem VDH-/FCI-Züchter und einem Züchter "in der Dissidenz". Ich persönlich würde solche Machenschaften (auch wenn die Hunde hin- und her verkauft werden) nicht durch den Kauf eines Welpen unterstützen. Eben weil dann eine Hündin regelmäßig in jeder Läufigkeit belegt werden und dann z.B. in drei Jahren sechs Würfe aufziehen kann.

  • Ich hab da mal ne Frage zum Thema. Meine Hündin ist von einem nicht-SV Züchter, der aber in einem anderen Verein registriert ist und über den sie auch Papiere hat. Die Mutterhündin war für den Wurf zur Zuchtmiete bei dem Züchter von dem ich sie habe. Danach ging die Mutter zurück zum eigentlichen Besitzer, der im SV ist. Dort wurde mit ihr weiter gezüchtet nehme ich an. Nun die Frage: bekommen die jeweiligen Vereine voneinander mit wenn Zuchtmiete gemacht wird? Weil falls nicht, läuft die Hündin doch Gefahr zu jeder Hitze belegt zu werden, richtig?

    Nein, das bekommen sie nicht mit wenn es nicht gemeldet wird. Und ist grundsätzlich verboten, also ein Verstoß gegen die Zuchtordnung. Ein Hund, der im Eigentum eines VDH- bzw. FCI-Mitgliedes steht, darf nur in anderen VDH-/FCI-Verbänden zur Zucht eingesetzt werden (sofern er dort lt. Zuchtordung zur Zucht zugelassen ist).


    Prinzipiell ist es natürlich möglich einen Hund zu verkaufen. Und später wieder zurück zu kaufen. Aber eine Zuchtmiete (bei welcher das Eigentumsrecht am Hund bei einem VDH-/FCI-Mitglied verbleibt) ist nicht möglich zwischen einem VDH-/FCI-Züchter und einem Züchter "in der Dissidenz". Ich persönlich würde solche Machenschaften (auch wenn die Hunde hin- und her verkauft werden) nicht durch den Kauf eines Welpen unterstützen. Eben weil dann eine Hündin regelmäßig in jeder Läufigkeit belegt werden und dann z.B. in drei Jahren sechs Würfe aufziehen kann.

    Ah ja. Danke für die Info. Der Verein in dem "mein" Züchter ist, ist dem VDH angeschlossen. Dann müßte daher ja alles tierschutzkonform gehen, denn der Wurf wurde ja in dem Verein gemeldet.

    Nichtsdestotrotz finde ich das Prinzip der Zuchtmiete irgendwie unschön. Die Hündin muß in einer ihr nicht vertrauten Umgebung werfen und ihre Welpen aufziehen. Hätte ich das damals gewußt, hätte ich dort nicht gekauft. Aber ein SV Züchter kam damals nicht in Frage und das hat sich bisher auch nicht geändert.

    Aber da ich für mich entschieden habe keinen Welpen mehr haben zu wollen hat sich das Thema sowieso erledigt.

  • Nichtsdestotrotz finde ich das Prinzip der Zuchtmiete irgendwie unschön. Die Hündin muß in einer ihr nicht vertrauten Umgebung werfen und ihre Welpen aufziehen.

    Das kommt doch immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Ich habe bisher einmal eine Hündin in Zuchtmiete genommen. Diese Hündin habe ich selbst gezüchtet und aufgezogen/ausgebildet bis sie 1 1/2 Jahre alt war. Als Ihr Besitzer dann aufgrund einer Erkrankung erst längere Zeit ins Krankenhaus musste und anschließend in Kur habe ich die Hündin wieder zu mir genommen und decken lassen. Nachdem die Welpen abgesetzt waren ging sie wieder zu ihrem Besitzer zurück. Die Hündin hatte keinerlei Probleme sich wieder in das Umfeld einzufügen, welches sie ab Geburt kannte. Und 2 1/2 Monate später zum Wurftermin hatte sie sich längst wieder eingewöhnt.


    Zur Zeit zieht ein Vereinskollege eine Hündin für einen anderen Züchter auf, bildet diese aus und wird sie "zuchtfertig" machen (also alle Phasen der Zuchtzulassung mit ihr bewältigen). Anschließend wird er mit ihr in Zuchtmiete einen Wurf mit seinem Rüden machen. Nach dem Absetzen der Welpen wird der Eigentümer seine Hündin dann übernehmen.


    In einem anderen Fall hatte ein Vereinskollege keine eigene Zuchtstätte angemeldet. Deswegen hat bereits besagter Vereinskollege diese Hündin in Zuchtmiete genommen, die dann von seinem Rüden belegt worden ist. Die Hündin verblieb aber bei ihrem Besitzer in ihrem gewohnten Umfeld und hat dort ihre Welpen geworfen und aufgezogen. Derselbige wurde als Aufzüchter dem Zuchtbuchamt gemeldet. Der Hündin wird es ziemlich schnuppe gewesen sein ob für sie ein Zuchtmietvertrag erstellt worden ist oder nicht, für sie hat sich ja nix geändert...


    Gerade beim Schäferhund hat man die Version "Person A übernimmt junge Hündin von Person B, bildet diese aus und legt alle notwendigen Prüfungen, Körungen etc. mit dieser ab. Anschließend macht er dann in Zuchtmiete einen oder zwei Würfe mit dieser Hündin und dann geht sie zu ihrem Eigentümer zurück" relativ oft. Das ist dem Umstand geschuldet dass gerade ältere Züchter es oft nicht mehr schaffen alle relevanten Prüfungen selbst abzulegen bzw. mit guten Ergebnissen abzulegen. Dann geben sie lieber eine junge Hündin an einen erfahrenen Ausbilder ab, der die Hündin dafür ein oder zwei mal zur Zucht einsetzen kann. Nicht selten sind das Ausbilder die gerne mal einen Wurf mit ihrem eigenen Rüden machen möchten, weil sie von diesem einen Nachkommen haben möchten.


    In all diesen Fällen stimmt die Aussage, dass die Hündinnen in einer ihnen unbekannten Umgebung werfen müssen, in keiner Weise. Obwohl in jedem dieser Fälle Zuchtmietverträge abgeschlossen worden waren.