Auflösung einer SV Ortsgruppe

  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe eine für unsere SV Ortsgruppe sehr entscheidende Frage:


    Kennt sich jemand mit der Auflösung einer SV Ortsgruppe aus bzw. hat dies schon jemand real bis zum Schluss(Liquidation) durchgezogen?


    Speziell geht es um die Frage, was passiert mit dem Vereinsheim, das bei uns auf einem von der Stadt gepachteten Grundstück steht und vor

    60 Jahren von den Gründern der Ortsgruppe erbaut wurde(Bauten auf fremden Grundstück)?

    Was geschieht mit der Ausstattung, insbesondere Rasenmäher, Gartengeräte, Stromaggregat, Einrichtung des Vereinsheimes, etc.


    Laut SV Satzung gehört das Vermögen der Ortsgruppe bei Auflösung ja dem Hauptverein, wie werden die Vermögenswerte hierfür ermittelt(es ist nicht der Kassenbestand und Banksaldo gemeint) evtl. durch Schätzung des Verkehrswertes o.ä., was ist ein 60 jähriges Vereinsheim auf fremdem

    Grund für den Hauptverein wert?


    Konkret würde ein Hundefreunde Verein aus der Umgebung evtl. den Pachtvertrag mit der Stadt und auch das Vereinsheim übernehmen, dies ist

    jedoch eine Kostenfrage, insbesondere in Bezug auf den Wert des Vereinsheimes.


    Wie geht der Hauptverein mit einem solchen Fall um, würde man sich auf eine geringe Ablösesumme(z.B. 5000€) einlassen oder gibt es einen anderen Vorschlag zur Vorgehensweise?


    Vielleicht kann mir jemand zu o.g. Thema in irgendeiner Form nähere Infos aus eigener Erfahrung geben, vorab schon mal recht herzlichen Dank.


    Mit besten Grüßen aus Bayern


    Princess/B.Eichinger

  • Wie genau Ihr vorgehen müsst erfährst Du vom Vorsitzenden Eurer Landesgruppe, dem Verpächter des Grundstücks, dem zuständigen Amtsgericht und ggf. dem Finanzamt (bzw. Eurem Steuerberater, solltet Ihr einen haben) Das sind die zuständigen Stellen, wenn es um die Auflösung einer OG geht.


    Niemand hier kennt die Voraussetzungen, die bei Euch bestehen. Z.B. macht es einen Unterschied aus ob Eure OG die Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommen hat oder nicht. Und/oder ob es zwischen dem SV und Eurer OG einen Vertrag gibt in dem etwas anderes vereinbahrt wurde zwecks Vereinsauflösung und was in diesem Fall mit dem finanziellen Überschuß passiert, der nach Begleichung aller finanziellen Verbindlichkeiten der OG übrig bleibt, als es in der Satzung steht.


    Ist Letzteres nicht der Fall, dann geht das nach der Auflösung übrig bleibende Vermögen an den SV über. Wenn sich in der aufzulösenden OG niemand um die Abwicklung kümmern kann setzt die Landesgruppe eine (i.d.R. benachbarte) OG ein deren Mitglieder sich um die Abwicklung kümmern (z.B. den Verkauf von Sachwerten, die Instandsetzung des Grundstücks in den im Pachtvertrag für diesen Fall vereinbarten Zustand usw).