Waschbär Moderator
  • Mitglied seit 5. Februar 2012

Beiträge von Waschbär

    Aber das Gesetz gibt so etwas zum Glück nicht her.

    Und ein Tierarzt könnte damit seine Aprobation verlieren.

    Natürlich gibt das Gesetz das her. Für die Tötung eines Tieres muss ein vernünftiger Grund vorliegen. Dann ist sie legal. Und wenn die Psyche eines Tieres dazu führt dass es nicht mehr tiergerecht gehalten werden kann und es deswegen leidet (und auch ständig unter Stress zu stehen ist "leiden", auch weil das Organerkrankungen nach sich ziehen kann), dann darf es nicht nur, sondern muss sogar getötet werden. Teilweise gibt es in Einzelfällen sogar eine behördliche Anordnung das betreffende Tier töten zu lassen, sollte so ein Fall aktenkundig werden und sich ein Halter eines betroffenen Tieres nicht einsichtig zeigen.


    Inzwischen gibt es Fachtierärzte für Verhaltenskunde, die in solche Entscheidungen oft mit einbezogen werden.

    Niemand den ich bisher hier in der Schweiz kennen gelernt habe, kein Züchter, kein DHF, kein Sportler, findet diese Führerverteidigung nützlich. Bisher hat noch jeder daran herumgemeckert. Das scheint ein Fall von "Auf der anderen Seite des Zauns ist das Gras immer grüner" zu sein.

    Wie Vereine funktionieren (auch Zuchtvereine) weißt Du aber schon??? Die Mitgliederversammlung ist die höchste Instanz. Und JEDES Mitglied hat das Recht und die Möglichkeit Anträge an diese zu stellen. Wenn es so wäre wie Du schreibst, dass JEDER diese Form der Wensensüberprüfung unnütz findet, dann gäbe es diese schon längst nicht mehr. Weil EIN Antrag auf Änderung der betreffenden Vereinsordnung diesbezüglich dann ja von allen befürwortet werden würde. Und wenn das wirklich so Vielen, wie Du schreibst, gegen den Strich gehen sollte, dann wäre diesbezüglich nicht nur ein Antrag geschrieben worden.


    Somit muss ja doch irgendwie die Mehrheit im Verein dafür sein dass die bestehende Form der Wesensbeurteilung seit langen Jahren beibehalten wird. Und die Züchter, Hundesportler und Diensthundeführer aus der Schweiz, die ich kenne, hatten bisher mit der Überprüfung der Führerverteidigung keine Probleme.


    Im übrigen grase ich als Züchter sehr oft auf der anderen Seite des Zauns, weil dort die Wiesen tatsächlich manchmal grüner sind. 8)

    Also sind wir uns einig, dass man auch ohne Führerverteidigung in der Wesensbeurteilung brauchbare Hunde hinzüchtet?

    Jain. Nur weil andernorts die Messlatte für die mentalen Veranlagungen niedriger gelegt wurden und werden (damit mehr Hochtzucht"scherben" in der Zucht bleiben können :evil: :evil: :evil: ) bedeutet das nicht dass die Wesensbeurteilung, so wie sie in der Schweiz durchgeführt wurde und wird, nutzlos ist. Ich würde sie mir überall wünschen.

    Also irgendwie schafft man es in Deutschland und Österreich ja auch gebrauchstüchtige Hunde zu züchten ohne Führerverteidigung in der Wesensprüfung.

    Die in der Schweiz gezüchteten DSH sind aber auch sehr gut. Und keineswegs in irgend einer Weise auffällig, diesbezüglich dass sie reihenweise Besoffene zu Brei beissen... 8)

    Keine Ahnung was man im Dienst braucht, aber wenn ein Diensthund einen dummen Besoffenen zu Brei beisst ist halt auch Erklärungsbedarf da.

    Hast Du schon mal Diensthunde irgendwo alleine, ohne ihre DHF, im Einsatz gesehen? Selbstverständlich werden diese Hunde durch ihre DHF geführt (zur Sicherung oft mit Maulkorb) und in ihrem Handeln angewiesen. Und deswegen werden dumme Besoffene nicht reihenweise zu Brei gebissen.


    ABER ist ein DHF nicht (mehr) in der Lage sich bei einem Angriff zu schützen, dann MUSS sein Hund, ohne zu zögern, selbst entscheiden was zu tun ist !!!

    Stell Dir mal vor, Du triffst unterwegs jemanden mit geistiger Behinderung der irgendwie rumfuchtelt und brüllt und Dein Hund geht los und beisst den zu Brei. Das will doch niemand.

    Ich würde vor allem nicht wollen auf jemanden wie Dich zu treffen, der in so einer Situation (wenn sein Hund auf eine für ihn vermeindliche Bedrohung aggressiv reagiert) offensichtlich einfach nur dabei steht und zu guckt, anstatt, wie jeder normale Mensch (egal ob Diensthundeführer oder nicht), den Hund dann einfach in den Gehorsam zu nehmen. 8)

    Na eben! Aber die Wesensprüfung so wie sie hier stattfindet ist Zuchtvoraussetzung, also für alle DSH. Und da soll der Hund genauso verteidigen, sich danach aber wieder neutral verhalten.

    Ja, er soll ja nur auf die Bedrohung reagieren. Wird diese beendet dann soll sich der Hund wieder neutral verhalten. Diese Wesensbeurteilung gibt es in der Schweiz schon ewig. Trotzdem wimmelt es in der Schweiz nicht von Deutschen Schäferhunden die wahllos Menschen zusammen beißen.


    Der Rassestandard fordert: "Der Deutsche Schäferhund muss vom Wesensbild her ausgeglichen, nervenfest, selbstsicher, absolut unbefangen und (außerhalb einer Reizlage) gutartig sein, dazu aufmerksam und führig. Er muss Triebverhalten, Belastbarkeit und Selbstsicherheit besitzen, um als Begleit-, Wach-, Schutz-, Dienst- und Hütehund geeignet zu sein."


    Die Wesensbeurteilung in der Schweiz stellt sicher dass das diesbezügliche Instinktverhalten der Hunde intakt ist. Dass sie die Veranlagungen besitzen auf Bedrohung entsprechend zu reagieren. Aber dass auch die Regulatoren funktionieren dass sie nach Beendigung der Bedrohung wieder "runter fahren". Beides sind wichtige mentale Eingenschaften, und sie gehören untrennbar zusammen. Bei den Diensthunden kommt dann, sozusagen on top, eine entsprechende Ausbildung "oben drauf". Welcher bei der Wesensbeurteilung entsprechend Rechnung getragen wird.

    Die Diensthunde sollen dann weiterhin "nach vorne" gehen wenn man sich dem (Schein-)Täter nähert oder andersrum.

    Dabei sind doch Diensthunde das Produkt der Zuchthunde und sollen ohne Befehl doch auch nicht nach vorne gehen und rumgiften? Kann doch sein das war ein Missverständniss, Besoffener, menschlicher Tutnix mit grosser Klappe etc?
    Komisch das alles mit der Führerverteidigung...

    GENAU DAS kann im Einzelfall entscheidend dafür sein ob ein Diensthundeführer mit seinem Leben davon kommt oder nicht !!! Z.B. wenn er von mehreren Personen angegriffen wird, wenn er z.B. stürzt, ggf. sogar bewußtlos wird. Da muss ein Diensthund in Bruchteilen von Sekunden selbst entscheiden was zu tun ist, von diesem Entscheidungen häng dann ein Menschenleben ab.


    Diensthunde sind Diensthunde und Sporthunde sind Sporthunde !!! Im Gegensatz zum Sporthund lernt der Diensthund im Verlauf seiner Ausbildung den Figuranten nicht als Sozialpartner kennen, sondern als einen Feind. Der Sporthund beißt aus Beutetrieb in den Schutzarm des Figuranten, führt mit dem ein ritualisiertes Beutespiel durch. D.h. er hegt keine Beschädigungsabsicht gegen den Figuranten, der ist ein toller Spielkimpel. Der Diensthund hingegen beißt in entsprechenden Situationen aus einer Beschädigungsabsicht heraus. Wobei natürlich auch Diensthunde spielen. Aber nicht wenn sie als Schutzhund im Einsatz sind.


    Der Diensthund ist ein Einsatzmittel der Polizei. Und zwar die letzte Instanz vor dem Einsatz der Schusswaffe. Sie werden entsprechend geführt von ihren DHFn, teilweise auch mit Maulkorb, so dass es nur selten zu unerwünschten Zwischenfällen kommt.


    Bei HD/ED gibt es immer diese Spaltung.......entweder Vererbung oder "falsche Fütterung" bzw. "falsche Haltung"......- von daher wäre es rechtlich sowieso schwierig.......

    Nein, das ist rechtlich nicht schwierig. Schon seit längerem wird in Rechtsprozessen beim Vorliegen einer HD oder ED davon ausgegangen dass bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Hundes an den Käufer die Ursachen für den betreffenden Sachmangel in Form einer diesbezüglichen genetischen Veranlagung vorgelegen haben.


    Wobei es in einem Rechtstreit aber auch immer mit darum geht zu welchem Zweck ein Hund lt. Kaufvertrag erworben worden ist und ob und in welchem Umfang der vorliegende Sachmangel diesen Nutzungszweck beeinträchtigt. Deswegen können Gerichtsurteile unterschiedlich ausfallen. Es gibt Fälle in denen der Käufer den Rechtstreit verliert. In vielen Fällen erhält er einen mehr oder weniger großen Anteil des Kaufpreises zurück erstattet. Und kann ein Züchter nicht nachweisen in Bezug auf den aufgetretenen Sachmangel "nach bestem Wissen und Gewissen" gezüchtet zu haben, dann kann er über seine gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus noch zu Schadensersatz verurteilt werden.

    Was macht man jetzt als Züchter, wenn "der Kunde" nach 6-12 Monaten mit einem Hund vor der Tür steht und sagt:"Sei mir nicht böse, aber der hier ist kaputt!"

    Ich meine das tatsächlich ernst. Und ich spreche jetzt nicht von Schuld.

    So eine Diskussion soll das jetzt nicht werden. Es ist ja dann für alle Beteiligten schwierig.
    Gibt es einen Punkt für Dich als Züchter wo Du sagen würdest "ok, da ist echt irgendwas schiefgelaufen, trotz aller Sorgfalt und da steckt man dann nicht drin" und was macht man dann?

    Ich verstehe jetzt nicht genau worauf Du hinaus willst. So wie Du das schreibst geht es um einen Sachmangel gemäß Güterkaufrecht. In dem von Dir angegebenen Zeitrahmen müsste der Käufer gerichtsfest beweisen können dass der Sachmangel bzw. die Ursache für diesen zum Zeitpunkt der Übergabe des Hundes an ihn bereits vorgelegen hat. Zudem müsste im Kaufvertrag ein bestimmter Zweck stehen, für welchen der Käufer den Hund erworben hat, und für den er aufgrund des aufgetretenen Sachmangels nicht verwendbar ist (was kaum ein Züchter in seinen Vertrag schreiben würde, sprich eine Gewährleistung auf mentale Eigenschaften).


    Abgesehen von der kaufrechtlichen Seite gehen Züchter ganz unterschiedlich mit der Situation um wenn ein Käufer mit seinem Hund, aus welchem Grund auch immer, nicht zufrieden ist. Ich persönlich würde immer versuchen für den betreffenden Hund die beste Lösung zu finden, ihn ggf. zu mir zurück zu nehmen. Es gibt aber auch Konstellationen/Situationen, in denen das für den betreffenden Züchter nicht in jedem Fall möglich ist. Andere Züchter verfahren eher so nach dem Motto "Aus den Augen, aus dem Sinn" und interessieren sich nicht dafür was mit den von ihnen gezüchteten Hunden passiert, wenn sie (aus welchem Grund auch immer) nicht beim Züchter bleiben können.



    Meiner Meinung liegt der Ursprung an solchen Wesensschwächen eindeutig in der Zucht !!

    Das würde ich so nicht unterschreiben. Denn dann müsste man ja häufiger auf derartige Exemplare treffen. Natürlich kann es genetische Komponenten dafür geben dass ein Hund "schlechte Nerven" hat. Aber i.d.R. nicht in einem derartigen Ausmaß.


    Es gibt ganz viele Umwelteinflüsse, die nicht nur den Organismus, sondern auch die mentalen Eigenschaften stark beeinflussen können. Aus dem Bereich der Epigenetik (und dann spielen nicht nur Lebenserfahrungen der direkten Elterntiere mit hinein), aber z.B. auch pränatale Einflüsse. In den einzelnen Phasen der Entwicklung des Gehirns und des Nervensystems kann der Einfluss von Stress bei der Mutterhündin, aber auch z.B. von Medikamenten/Pharmazeutika, Chemikalien, Giften etc., schwerwiegende Folgen haben die dann durchaus auch zu einer derartigen Symptomen führen können.


    Deswegen kann man im Einzelfall nicht sagen dass ein derartiges Wesen allein von der Genetik abhängt. Genau so gut kann z.B. ein traumatisches Erlebnis der Mutterhündin während der Trächtigkeit mit hinein spielen und/oder die Verabreichung z.B. eines Mittels gegen Parasiten wie Zecken & Co. Und die frühe Prägung der Welpen ist natürlich ein Faktor der ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Wenn Welpen aufzuchtbedingt ständig unter Adrenalin stehen ist das genau so schlecht für ihre mentale Entwicklung wie wenn in ihrem Umfeld Hunde leben die ihnen eine derartige Wesensschwäche "vorleben".

    Es gibt nicht DIE eine einzige Behandlungs- bzw. OP-Methode bei Vorliegen eines Cauda Equina-Syndroms. Jeder Hund ist anders und Ursache und Ausprägungsgrad können von Hund zu Hund unterschiedlich sein. Wichtig ist dass die bestehende Kompression der Nervenbahnen beseitigt wird. Dabei ist i.d.R. eine entsprechende OP das Mittel der Wahl. ABER auch die Entscheidung für oder gegen eine OP hängt halt immer vom jeweiligen Hund und allen Begleitumständen ab.


    Ein wichtiger Faktor ist das Alter des Hundes. Während man bei jüngeren Hunden eher zur OP plus anschließender Physiotherapie tendiert, entscheidet man sich bei älteren Hunden (beim DHS so etwa ab 10 Jahren) eher gegen eine OP und für die alleinige Physiotherapie.


    Ein weiterer Faktor ist wie schnell oder langsam die Symptome aufgetreten sind und wie lange die Nervenbahnen bereits beeinträchtigt werden. Hier tendiert man bei einem schnellen Symptomverlauf eher zur OP als bei einem über Jahre langsamen Symptomverlauf (bei dem die Nervenbahnen entsprechend lange geschädigt wurden). Eine Faustregel: Je länger Nervenbahnen bereits geschädigt wurden, desto länger dauert deren Regeneration.


    Eine weitere Faustregel: Bei Gebrauchshunden wird i.d.R. operiert (immer mit anschließender Physiotherapie), bei "Spaziergeh-Hunden" kann man auch bei jüngeren Hunden darüber nachdenken ohne eine OP nur mit Physiotherapie und Medikamenten zu behandel. ABER derartige Entscheidungen sind immer davon abhängig zu machen welche Ursache für ein CES vorliegt, wie schnell und wie stark der Symptomverlauf erfolgt ist und ob sich eine der etablierten OP-Methoden für den jeweiligen Fall eignet.


    Zur Prognose: Ich kannte Diensthunde , die nach einer OP und anschließender Physiotherapie bereits 6 Wochen nach der OP wieder vollumfänglich in den Dienst gehen konnten. Ich kannte aber auch zwei andere Diensthunde, die in der selben Uni-VetKlinik nicht operiert, sondern eingeschläfert worden sind. Weil bei ihnen eine OP nicht erfolgversprechend gewesen wäre und die Hunde unter extrem starken Symptomen litten. Ein anderer Hund, den ich kannte, wurde nur wenige Monate nach seiner CES-OP Weltmeister im IGP-Sport. Auch manch andere Hunde sind nach CES-OPs sehr erfolgreich weiter im Leistungssport oder im Dienst geführt worden. Eine pauschale Prognose kann man halt nicht erstellen, weil zu viel von der jeweiligen Situation ab hängt. Und selbstverständlich vom Know How der Diagnostiker und Operateure.


    Hier mal eine (schon etwas ältere) Doktorarbeit zum Thema CES, vielleicht hilft Dir die Dich ein bisschen ins Thema rein zu finden.


    https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/2820/diss_linzmann.pdf;jsessionid=0FF3BE1922307332F589DDE25483BD33?sequence=1