In so einem Fall (schwere Körperverletzung bzw. Tötungsversuch) darf ein Hund zubeissen um seinen Halter zu verteidigen.
Ja in der Theorie schon, aber ich glaube da ist man schnell selbst der Looser. Recht haben und Recht bekommen....
In jedem Fall schrecklich was passiert ist und hoffentlich kommt es nie wieder dazu!