Waschbär Moderator
  • Mitglied seit 5. Februar 2012

Beiträge von Waschbär

    Andere Impfungen als die Tollwutimpfung haben einen Leistungsrichter nicht zu interessieren!!!


    Noch einmal:

    "Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen." Das ist der Wortlaut in der gültigen PO !!! Nur die (nur die, nur die, nur die !!!) behördlich angeordneten Schutzimpfungen haben den LR zu interessieren! Und die zuständigen VetÄmter schreiben nur eine einzige Impfung für die Teilnahme an Hundesportveranstaltungen oder Hundeschauen etc. vor: Die Tollwutimpfung !!! Keine Parvo-, keine Lepto-, keine Staupe-, keine Zwingerhustenimpfung...


    Und nein: Jährliche Tollwutimpfungen sind für Reisen ins Ausland in den meisten Fällen keine Pflicht! Selbst nach Frankreich, wo die Tierärzte im Inland derzeit nur einjährige Intervalle eintragen dürfen, gilt der dreijährige Eintrag im EU-Pass wenn der Hund in einem EU-Land geimpft wurde in dem für den verwendeten Impfstoff ein dreijähriges Intervall zugelassen ist. Weswegen viele französische Hundehalter, die im Grenzbereich wohnen, zum Impfen ihrer Hunde zu einem Tierarzt im Nachbarland fahren. Das haben viele deutsche Hundehalter kurz nach Änderung der deutschen Tollwutverordnung ja auch gemacht, als es in Deutschlanbd noch keine zugelassenen Tollwutimpfstoffe mit dem verlängerten Nachimpfintervall gab (ich übrigens auch).


    Die Änderung der deutschen Tollwutverordnung im Dezember 2005 war eine Anpassung an die EU-Tollwutverordnung. Deutschland war eines der letzten Länder, die ihre inländische Tollwutverordnung der EU-Richtlinie angepasst haben. D.h. in der Mehrzahl der anderen EU-Länder gibt es die Möglichkeit zu längeren Nachimpfintervallen bereits viel länger als in Deutschland. Warum sollte nun ausgerechnet dort ein dreijähriger Impfschutz nicht anerkannt werden? Auch Nicht-EU-Länder wie die schweiz erkennen dreijährige Nachimpfintervalle an.

    Schau Dir mal den Wortlaut Deines Links an: "Informationen für Prüfungsleiter und Meldestellen - Tollwutschutzimpfungen – Gültigkeit


    Es mehren sich die Anfragen bezüglich der Gültigkeit der Tollwutschutzimpfung...."


    D.h. es geht in diesem Link ausschließlich und alleine um die Tollwutimpfung bzw. deren Gültigkeit.


    Und das Ganze ist auf der DVG-Page unter dem Menüpunkt "Tollwutverordnung" zu finden.


    Un den Leisstungsrichter interessiert nur die gültige PO. In der steht zum Thema Impfungen nur eins (Original-Wortlaut): "Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen."


    Und wie bereits weiter oben erklärt: "Behördlich vorgeschrieben" wird von den VetÄmtern bei Hundeveranstaltungen (egal ob Prüfungen, Turnieren, Wettkämpfe, Schauen oder Körungen etc., und völlig egal von welchem Verband) nur ein gültiger Tollwutimpfschutz. Wenn überhaupt, einige VetÄmter verzichten inzwischen manchmal sogar auf diese Vorgabe wenn nur inländische Hunde an Veranstaltungen teilnehmen (das Deutschland inzwischzen den Status tollwutfrei besitzt).

    Sorry, ich habe jetzt meinen Brille zweimal geputzt, aber ich finde in diesem Link keinerlei Vorschriften dass ein Hund neben Tollwut noch gegen irgend etwas anderes geimpft werden muss um an Prüfungen, Turnieren und Wettkämpfen teilzunehmen. Es wird lediglich das Procedere erklärt wann ein Hund einen gültigen dreijährigen Impfschutz gegen Tollwut besitzt und wann nur einen einjährigen (übrigens gibt es daneben auch die Möglichkeit das ein zweijähriges Nachimpfintervall eingetragen wird...). Und es wird darauf hingewiesen dass man sich im Falle einer Reise über Ländergrenzen hinweg im Vorfeld über die Bedingungen bezüglich der Vorgaben zur Tollwutimpfung informieren soll. Wobei innerhalb der EU i.d.R. der dreijährige Eintrag gültig ist, inzwischen auch für Länder wie Großbritannien, Irland, Malta und Schweden ohne Titerbestimmung nach der Impfung.


    Mehr finde ich da nicht, sorry... Und anders kenne ich es auch im DVG nicht.


    Unser Verein muss sich nach dem DVG richten. :S Die 3 Jahres Tollwutimpfung wir nur in dem EU Impfpass mit Vermerk des TA verlangt. Im Ausland greifen diese meistens nicht. Jeder Gast, der unseren Platz besuchen möchte muss einen gültigen Impfpass vorlegen.
    Ich finde es ja selber auch toll, wenn man die ganze Impfgeschichte überdenken möchte.


    Deine Links sind " Empfolene" Angaben.

    ??? Der DVG ist Mitglied im VDH, und der VDH ist Mitglied in der FCI. Somit ist auch im DVG die FCI-PO gültig.


    Diesen Satz hier "Die 3 Jahres Tollwutimpfung wir nur in dem EU Impfpass mit Vermerk des TA verlangt. Im Ausland greifen diese meistens nicht." verstehe ich nicht . Ich gehe mit meinen Hunden zum Tierarzt, der impft diese gegen Tollwut und trägt eine dreijährige Gültigkeit für die Impfung in den EU-Heimtierausweis ein. So läuft das seit Februar 2006 bei meinen Hunden. Mit diesem Eintrag reise ich über Ländergrenzen und führe meine Hunde im Hundesport.


    Die Angaben der STiko Vet, gemäß der viele Tierärzte impfen, sind übrigens ebenfalls nur Empfehlungen, und liegen meist weit über dem, was die Hersteller selbst für ihre Impfstoffe empfehlen.

    Ich habe auch für Prüfungsteilnahmen im DVG noch nie mehr als eine gültige Tollwutimpfung gebraucht. Und ich kenne Hunde, die auf Dt. Meisterschaften und Bundessiegerprüfungen starten nur mit gültiger Tollwutimpfung.


    In der FCI-PO (die auch im DVG gilt) steht zum Thema Impfungen lediglich: "Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen."


    Für die behördliche Anordung ist das jeweilige Veterinäramt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Prüfung fällt. Und die schreiben i.d.R. nur einen gütligen Tollwutimpfschutz vor. Wir haben dreimal die dhv-DM im IPO-Sport ausgereichtet, und nie wurde von den Behörden mehr verlangt.


    Wenn bei Euch ein einzelner Verein mehr an Impfungen verlangen sollte, dann würde ich dessen Vorstand mal den Marsch blasen. Ahnung haben diese Leute jedenfalls keine. Weder von Immunologie noch von der gültigen PO...

    Der Nachfolger der vergriffenen Bücher "Hunde impfen mit
    Verstand" und "Haustiere impfen mit Verstand" von Monika Peichl ist
    endlich druckfrisch auf dem Markt.


    "Hunde impfen - Der Kritische Ratgeber". Diesmal in Broschürenfrom, sein
    Geld aber (wie bei den Vorgängern) trotzdem wert. Bei Amazon kann man einen "Blick ins Buch
    werfen...

    Mit "nix erkennen" meinte ich, dass das Video keinerlei Aussagekraft besitzt (nicht dass der Hund nix hat). Zu gut Deutsch: "Besch... Video" (um irgend etwas über das Gangbild aussagen zu können)


    Um zu beurteilen ob und wo ein Hund schont/lahmt, muss der Hund gleichmäßig laufen und man muss ihn dabei von der Seite und von vorne und hinten beobachten.

    Auf dem Video kann man bezüglich des Gangbildes gar nix erkennen. Dafür mauss man den Hund im Schritt und Trab von der Seite und von hinten/vorne sehen wenn er gerade läuft...

    Muss man genau lesen, dann erfährt man auch viel über Umweltfaktoren (die z.T. auch einen genetischen Hintergrund haben, z.B. Größe und Gewicht; die dafür verantwortlichen Gene sind aber nicht direkt für die Ausbildung der Hüft- (oder Ellenbogen-)Gelenke verantwortlich, deswegen zählt man sie zu den Umweltfaktoren):


    http://www.tg-tierzucht.de/hzucht/publikation/svzws1.pdf


    http://www.tg-tierzucht.de/hzucht/publikation/svzws2.pdf


    http://www.tg-tierzucht.de/hzucht/publikation/svzws3.pdf


    http://www.tg-tierzucht.de/hzucht/publikation/gkf_ed.pdf


    http://www.tg-tierzucht.de/hzucht/publikation/ed_ssv.pdf


    http://www.tg-tierzucht.de/hzu…n/groesse_und_gewicht.pdf

    Jupp, aber dieser Mann ist ein "no go". Die guten Ansätze in seinem Buch gehen im Wahnsinn unter. Es gibt niemanden gegen den er nicht prozessiert hat. Die Futtermittelindustrie ist angeblich bei ihm eingedrungen und hat seine Pferde vergiftet und seine Mutter ermordet. Als seine Frau ihrem Krebsleiden erlag hat er einen Klagefeldzug geführt gegen Ärzte und Kliniken, weil er nicht wollte dass sie Morphinpräparate gegen ihre Schmerzen erhält. Er hat Prozesse gegen zig Internetforenbetreiber angezettelt, weil in deren Foren nicht von allen Usern 100,000000000000%ig seine Meinungen vertreten wurde. Mich z.B. hat er verklagen wollen weil ich meine Meinung geäussert habe dass die Entstehung von HD neben äusseren Einflüssen auch von der Genetik abhängt (d.h. ich habe ja noch nicht mal behauptet HD hängt alleine von der Genetik ab). Eigentlich hat es ihm schon ausgereicht dass ich geschrieben hatte mit Fertigfutter HD- udnd ED-freie Hunde aufgezogen zu haben. schaeferhund.net (heute leistungshundeforum.de), yorkie.ch, gesundehunde.com etc., keiner der Forenbetreiber ist von ihm verschont worden, sie wurden alle von ihm verklagt und difamiert der Futtermittelindustrie hörig zu sein.


    Es gibt heute wirklich genug ernst zu nehmende Literatur zu den Themen Skeletterkrankungen bzw. Ernährung. Da muss man nicht ausgerechnet diesen menschen wieder ausmotten.

    Wieso klaubt Ihr denn jetzt in allen Foren den Kammerer wieder aus der Versenkung? Jeder, der mal in irgend einer Weise mit dem zu schaffen hatte, war froh dass der von der Bildfläche verschwunden ist.