Frauchen
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Beiträge von Frauchen

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    Es haben doch schon ein Hundehalter und zwei Züchter dagegen geklagt und jeweils in der ersten Instanz verloren.

    Es ist eine Sache, gegen ein Gesetz zu klagen und eine andere Sache, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, der auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassen wird.


    Ich will mir meinen Vertragspartner aussuchen und mir nicht vorschreiben lassen, dass ich in der Zoohandlung zu kaufen habe. Früher konnte man Hunde im Versandhauskatalog bestellen. Ich dachte, diese Zeiten seien endgültig vorbei. Dank solcher absurden Gesetze ist so etwas nun wieder vorstellbar.


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    oder aber den Weg über eine Person als Vermittler gehen können, die "sackundig" ist und dann das entsprechende Formular ausfüllt.


    Das hat der Vertreter des Senats im Gerichtsverfahren so vorgeschlagen. Das Gericht hat daraufhin festgestellt, dass das Gesetz das nicht hergibt. Der Senat kennt offenbar also sein eigenes Gesetz nicht. Wäre ja nicht wirklich erstaunlich, wenn man sich die Gesamtleistung dieser Damen und Herren vor Augen führt. Trotzdem könnte man Behörden natürlich an diese zu Protokoll gegebene Aussage erinnern. Denn sie gibt ja einen Hinweis darauf, wie die Vorschrift auszulegen ist.


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    Wenn das tatsächlich so gehandhabt wird, dann ist die neue diesbezügliche Regelung ja nix Schlimmes.

    Wird es denn so gehandhabt?


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    Es geht hier nicht um Bußgelder im unteren Bereich, sondern in bis zu 5-stelliger Höhe,

    Wie gesagt, es gilt auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

    Einem privaten Welpenkäufer mit durchschnittlichem Einkommen, der sich einen Welpen zum Liebhaben aus einer ordentlichen Zucht kauft, wird man kein fünfstelliges Bußgeld aufbrummen können. Warum auch?

    Die Regelung soll ja vorgeblich dazu dienen, den "Kofferraumwelpenhandel" einzudämmen. Wo gar kein "Kofferraumhandel" vorliegt, wäre der Zweck des Gesetzes verfehlt, wenn man einen harmlosen Käufer trotzdem verfolgt.

    Ziviler Ungehorsam ist gefragt! Was soll passieren, wenn die Leute es darauf ankommen lassen, Bußgeldbescheid kassieren und Einspruch einlegen? Dann wird man sehen, ob ein Richter Lust hat, sich damit zu beschäftigen, oder ob er das Verfahren gleich einstellt.

    Die Berliner Justiz ist so überlastet, dass schon die Überlegung im Raum steht, Schwarzfahrer und andere Kleinkriminelle generell laufen zu lassen. Und da soll man harmlose Welpenkäufer verfolgen wollen? =O


    Zur Not zahlt man eben.

    Astronomische Höhen dürfte so ein Bußgeld für den "Tatbestand" 'Erfahrener Hundehalter kauft sich Welpen aus seriöser Zucht' sowieso nicht erreichen, schließlich muss auch die Verhältnismäßigkeit beachtet werden.


    Ansonsten sollte das an die Öffentlichkeit gehen und entsprechende Fälle skandalisiert werden.


    Ich sehe hier öfter Welpen herumlaufen. Ich glaube kaum, dass die Leute die alle aus der Zoohandlung oder von anderen gewerblichen Händlern gekauft haben, die über eine Erlaubnis verfügen wie sie sich der Berliner Senat vorstellt.

    Ich bin auch neu hier und habe mich hauptsächlich wegen des Themas "Berliner Hundegesetz" angemeldet, das hier schon andiskutiert wurde. Besonders geht es mir dabei um den Aspekt des Welpenkaufs. Angenehm finde ich die kritische Haltung zu dem Gesetz, die in den bisherigen Beiträgen schon angeklungen ist.

    Ansonsten lese ich gern ein bisschen mit. Hoffe, es stört euch nicht, dass ich selbst keinen Schäferhund habe. ;)