Chip und TASSO-Registrierung reichen aber bei uns nun mal nicht aus. In Hessen ist die Kennzeichnung der Hunde mit Namen und Anschrift, sowie bei einem bestehenden Tel.-Anschluss auch mit der Tel.-Nr. der Halters, seit mind. den 90er Jahren verpflichtend. Z.B. im Falle eines Unfalls etc. hat ja auch nicht jede Polizeistreife ein Chiplesegerät dabei...
Echt jetzt ???? Das hab ich noch nie gehört und auch noch NIE gemacht. Und ehrlich gesagt kenne ich auch keinen einzigen Hundehalter, der das tut.