Hier ein Text aus Wkipedia:
"Laut FCI-Rassestandard muss der Deutsche Schäferhund „[…] vom Wesensbild her ausgeglichen, nervenfest, selbstsicher, absolut unbefangen und (außerhalb einer Reizlage) völlig gutartig sein, dazu aufmerksam und führig. Er muss Triebverhalten, Belastbarkeit und Selbstsicherheit besitzen, um als Begleit-, Wach-, Schutz-, Dienst- und Hütehund geeignet zu sein.“[2] Nervöse oder ängstliche Tiere entsprechen nicht dem Wesen des Schäferhundes und lassen auf eine schlechte Zucht und mangelnde Sozialisierung schließen."
Er ist also kein reiner Arbeitshund (Gebrauchshund) sondern AUCHG ein Begleithund.
Aber klar sollen die weiter ihre Prüfungen ablegen, um zur Zucht zugelassen zu werden
Jetzt wird’s aber mühsam....
das jetzt auch noch zu erklären... es gibt Begleit und Gesellschaftshunde und es gibt BGH 1-...
ich denke nicht das in Wiki ersteres gemeint ist. Zumal Wikipedia jeder verfassen kann.
Mit Familen und Begleithund war ein Hund gemeint... das steht sogar schon wo...
jetzt mag ich echt nicht mehr 🙈
Es wird ja wohl jeder hoffentlich seinen eigenen Hund kennen und nicht verkümmern lassen.
Und wenn man es nicht verstehen will dann eben nicht.
Ps: ohne Begleithundeprüfung keine Zulassung zu den restlichen, so war’s zumindest früher.