Es gibt sie, die Hündinnen, die alle 4 Monate läufig werden. Aber sehr selten. Sehr viel häufiger gibt es Hündinnen, die längere Intervalle als 6 Monate haben, zumindest nach ihren Würfen. und ja, Hündinnen die nur einmal pro Jahr läufig werden, gibt es beim DSH auch gar nicht so selten.
Bis vor gar nicht so langer Zeit gab es im SV gar keine Alterbegrenzung für Zuchthündinnen. Und belegt werden durfte zweimal im Jahr, solange die Hündin max. 8 Welpen im Wurf aufgezogen hat. Die derzeitigen Regelungen ist ein Kompromiss zwischen den Mitgliedern, die stärkere Begrenzungen haben wollen, und denen, die weiterhin alles beim Alten lassen wollen. Aber stehter tropfen höhlt den Stein,
Dass die Alterbegrenzung nicht bei 8 Jahren liegt, sondern bei 10, finde ich O.K. In anderen Zuchtverbänden ist es auf Antrag ebenfalls möglich, nach dem 8. Lebensjahr mit einer Hündin zu züchten. Und gerade im leistungsbereich haben Hündinnen nicht selten ihren ersten Wurf im Alter zwischen 4 bis 6 Jahren. Solange eine Hündin fit ist und arbeiten kann, so lange kann sie auch einen Wurf aufziehen. Ich finde es nicht richtig, den Ausschluss aus der Zucht an einem bestimmten Alter fest zu machen. Es gibt Rassen, deren durchschnittliche Lebenserwartung unter 7 Jahren liegt. Lt. Zuchtordnung dürfen diese Hündinnen aber bis zum 8. Lebensjahr zur Zucht verwendet werden. Andere Rassen besitzen eine viel höhere Lebenserwartung, deren Hündinnen dürfen aber ebenfalls nur bis 8 Jahre in der Zuct bleiben?
Es ist übrgiens nicht strafbar eine Hündin decken zu lassen, die das 8. Lebensjahr vollendet hat. Strafbar ist es eine Hündin decken zu lassen, die sich in einem Zustand befindet durch den sie durch Trächtigkeit, Geburt und/oder Säugezeit Schmerzen oder Leiden erleidet. Das kann bei einer Hündin über 8 Jahren der Fall sein. Muss aber nicht... Und das kann auch bei einer Hündin in jedem anderen Alter der Fall sein. Manche Neunjährige sind fitter als viele Vier- oder Fünfjährige.
Wenn der Verdacht besteht dass sich ein Züchter nicht korrekt verhält in Bezug auf seine Zuchtätigkeit (egal ob er Welpen "mit Papieren" züchtet oder "ohne"), dann kann man das zuständige VetAmt informieren. Jeder, der züchtet und mehr als zwei Hündinnen in einem zuchtfähigen Alter hält, oder wenn in einem Jahr mehr als zwei Würfe geboren werden, benötigt eine Genehmigung nach §11 des TSchG. D.h. er muss dem VetAmt gegenüber seine Sachkunde nachweisen und seine Zuchttätigkeit muss von diesem genehmigt werden. Was beinhaltet dass diese Zuchtstääten auch hin und wieder vom AmtsVet kontrolliert werden. Nach einem Hinweis, dass es dort nicht mit rechten Dingen zu geht, erst recht.