Änderung Berliner Hundegesetz zum 01.01.2019

  • Am 01.01.2019 tritt in Berlin mal wieder eine Änderung des Hundegesetzes in Kraft. Wichtig dabei ist nicht nur für die Berliner, sondern für alle Züchter (auch außerhalb Berlins), dass künftig Hunde unter einem Jahr von Berlinern nur noch erworben werden dürfen wenn derjenige/diejenige, der/die den Hund ab gibt, dafür eine Befugnis nach §11 TSchG besitzt.



    D.h. betreffende Person muss eine Erlaubnis des zuständigen VetAmtes nach §11 TschG besitzen entweder für die Hundezucht oder aber die Haltung in einem Tierheim/einer tierheimähnlichen Einrichtung bzw. für den gewerbsmäßigen Handel. Den Nachweis darüber muss sich der Welpen-/Hundekäufer vom Verkäufer geben lassen und diesen angeblich dauerhaft aufbewahren.



    Das betrifft nicht nur Welpen, sondern den Erwerb aller Hunde im Alter von unter einem Jahr! D.h. einen jungen Hund z.B. aus dem Freundeskreis oder von Verwandten/Nachbarn zu übernehmen, einen z.B. 10 Monate alten Hund von einem Sportkollegen zu kaufen, wird dann für Berliner nicht mehr möglich sein, sofern die Person, die den Hund abgibt/vermittelt, nicht "den 11er" besitzt. Dito einen Welpen von einem Züchter zu kaufen, dessen Zuchthündinnenbestand so gering ist, dass er "den 11er" nicht benötigt (und in manchen Gemeinden bekommt man den dann auch nicht, weil die VetÄmter teilweise so überlastet sind dass sie unnötige Genehmigungen gar nicht bearbeiten). Ab 2020 soll es auch ein Register geben, in das alle Hunde mit ihren Daten eingetragen werden müssen. Auch mit den Angaben über ihren Erwerb. D.h. für die Anmeldung eines Hundes wird der Halter dann vermutlich immer auch den Nachweis erbringen müssen dass der Verkäufer über die entsprechende Befugnis zum Veräußern des Hundes verfügt.


    Ich füg mal noch einen entsprechenden Link ein:


    https://www.berlin.de/sen/verb…er-hundegesetz-267536.php


    Wenn man runter scrollt findet man den kompletten Text des neuen Berliner Hundegesetzes plus FAQs und die Durchführungsbestimmungen.