Du weisst nie ob Du einen gesunden Hund erworben hast oder nicht. Auch ich als Züchter kann nicht in einen Welpen oder auch erwachsenen Hund reingucken. Die Genetik kann ein Teufelchen sein. Man kann Risiken minimieren, aber nie ganz ausschliessen.
In wie weit eine Gewährleistungspflicht besteht bzw. eine Gewährleistungspflicht lt. Kaufvertrag eingeschränkt oder gar ausgeschlossen werden kann hängt davon ab wie Käufer und Verkäufer lt. Kaufrecht eingestuft werden. Ein Verkauf von "privat" an "privat" wird diesbezüglich anders gewertet als ein Verkauf von "Händler" an "Händler" oder "Händler" an "privat" ("Händler" bedeutet hier ein lt. Kaufrecht "gewerbsmässiger/gewerblicher Züchter").