Lt. Zuchtordnung des SVs darf ein Züchter nur noch 10 Würfe pro Jahr machen (bis vor einigen Jahren gab es diese Begrenzung nicht). Das hat dazu geführt dass bekannte Hochzucht- und auch Leistungszüchter weitere Zwingernamen über Familienmitglieder (Ehepartner, Söhne, Töchter...) angemeldet haben, die in ihrem Namen i.d.R. einen direkten Bezug zum ersten (bereits über Landesgrenzen hinaus) bekannten Zwingernamen haben und somit "absatzfördernd" wirken. Meiner Meinung nach darf man Beispiele dafür ruhig nennen, da es durch den jeweiligen Züchter ja gewollt ist dass ein direkter Bezug zwischen den einzelnen Zwingernamen erstellt wird. Es ist also kein Geheimnis und es soll nicht vertuscht werden dass ein einzelner Züchter das Management für mehr als 10 Würfe pro Jahr übernimmt. Ein Beispiel aus dem Hochzuchtbereich wären die Zwinger "vom Holtkämper See", "vom Holtkämper Hof" und "vom Holtkämper Tor", die sich ganz öffentlich als "Einheit" darstellen:
https://www.facebook.com/Zucht…-Hof-Tor-108109989254947/
Im Leistungsbereich findet man z.B. die Zwinger "vom Salztalblick", "vom Haus Salztalblick" und "von der Salztal-Höhe".
Und das kann vom SV gar nicht unterbunden werden, weil alle Mitglieder die selben Rechte besitzen. Es kann ja nicht sein dass man als Mitglied mit einem Zuchtverbot belegt wird, nur weil der Vater, die Mutter, der Ehepartner, der Bruder, die Schwester etc. bereits einen Zwingernamen angemeldet hat. Und in Familien können ja auch ganz unterschiedliche Zuchtrichtungen und Zuchtpraktiken favorisiert werden. Der eine züchtet z.B. Hochzuchthunde, der andere Leistungshunde. Oder der Sohn oder die Tochter vertreten viel modernere Methoden in der Zucht und/oder Aufzucht als z.B. der Vater oder der Großvater. Aber natürlich kann auch alles "ein Sumpf" sein und z.B. der Opa schöpft das Zuchtkontingent seines Enkelkindes voll und ganz für sich und seine Hunde aus (der Enkel wäre dann nur "auf dem Papier" der Züchter).