Ich frage mich immer warum die Leute nicht schon beim Welpenkauf an dieses Thema denken. Es weiss doch jeder dass Schäferhunde von HD/ED betroffen sein können. Und es gibt genug Züchter die entsprechende Vereinbahrungen in den Vertrag aufnehmen. Dann weiss man im Fall der Fälle genau mit was man rechnen kann.
Es gibt so viele Erkrankungen, und als Züchter kann man nicht für alles gerade stehen. Und dann ist da ja auch noch der Deckrüdenhalter, dessen Hund 50 % der Gentik zum Wurf dazu gibt, und nicht jeder ist immer ehrlich. Von dieser Seite aus wird den Züchtern leider auch oft etwas verschwiegen, wenn es bei einem Rüden und/oder dessen Nachzucht gesundheitlich nicht so toll aussieht. Und wenn es um Erkrankungen geht, deren Auftreten nicht vom Zuchtverband erfasst wird, ist man als Züchter eigentlich machtlos.
Aber in Bezug auf HD und ED kann ein Züchter das Risiko durch Selektion verringern. Und deswegen geben nicht wenige Züchter eine entsprechende "Garantie. D.h. nicht für einen HD/ED-freien Hund, das kann niemand garantieren. Aber sie lassen ihre Wlepenkäufer nicht ganz allein mit dem Problem, falls ein Hund davon betroffen sein sollte. Meinen Welpenkäufern steht in so einem Fall ein Welpe aus einem späteren Wurf zu. Im Gegenzug dazu verpflichten sich meine Welpenkäufer aber vertraglich ihre Hunde hauptröntgen zu lassen und die Bilder in jedem Fall (d.h. auch wenn die Befunde nicht gut sein sollten) beim SV/RSV oder einem anderen FCI-Verband auswerten zu lassen, sofern das für sie zumutbar ist. Wie will ich als Züchter denn auf HD und ED selektieren, wenn ich nicht weiss wie meine Hündin diesbezüglich vererbt? Z.B. in den USA ist das problematisch, weil sie dort ein anderes Röntgensystem haben, welches für Nichtmietglieder sehr teuer ist. Aber da habe ich mir schon die Röntgenbilder der Hunde schicken lassen. Dito wenn ein Hund vor dem Röntgenalter zur Polizei geht. Da durchläuft er ja u.a. eine entsprechende tierärztliche Ankaufsuntersuchung und würde mit mittlerer oder schwerer HD gar nicht angekauft werden. D.h. ich weiss bei der überwiiegenden Mehrheit der von mir gezüchteten Hunde, auch wenn sie nicht vom SV ausgewertet wurden, wie es mit Hüften und ellenbogen in etwa aussieht. Dadurch kann ich die Deckrüden für meine Hündinnen entsprechend selektieren und das Risiko für HD/ED reduzieren. Und dadurch kann ich dann im Einzelfall, sollte doch ein Hund daran leiden, mich entsprechend an dem Problem beteiligen. Das ist also ein Kreislauf.
Rechtlich gesehen ist es so dass ein Welpenkäufer mit dem Auftreten von rassetypischen Erkrankungen rechnen muss. Wenn einem Züchter nachweisen kann dass er nach bestem Wissen und Gewissen züchtet (er seine Hunde also in diesem Fall HD/ED-röngen lässt und erkrankte Hunde von der Zucht ausschliesst) ist er eigentlich aus dem Schneider. Dann hat man als Welpenkäufer prinzipiell nicht das Recht auf einen gesunden Hund, sondern darauf dass der Hund die beim Kauf zugesicherten Eigenschaften besitzt. Wirbt ein Züchter damit dass seine Nachzucht HD/ED-frei ist oder schreibt er das sogar in den Kaufvertrag, dann hat er einen HD- oder ED-kranken Hund vollständig zu ersetzen. Tut er das aber nicht, dann muss der Hund lediglich die Aufgabe erfüllen können für die er angeschafft wurde. Steht dazu im Kaufvertrag nix drin, geht man davon aus dass der Hund als Familienhund/Begleithund angeschafft wurde. Diese Aufgabe kann auch ein Hund mit HD oder ED erfüllen. Viele davon leiden ja in jungen Jahren gar nicht unter klinischen Symptomen , und bei alten Hunden uss man generell davon ausgehen dass sie irgendwann ein Zipperlein plagt. Anders sieht es aus wenn im Kaufvertrag ein bestimmter späterer Verwendungszweck für den Hund festgehalten wurde, z.B. Zucht oder die Arbeit als Dienst- oder Rettungshund. Dann haftet der Züchter entsprechend, wenn es später beim Hund entsprechende K.O.-Kriterien gibt.
Die Kulanz vieler Züchter, dem Käufer im Fall von HD oder ED einen anderen Welpen zu geben oder den Welpenpreis zurück zu zahlen, geht in vielen Fällen über das hinaus was dem Käufer rechtlich zu stehen würde. Es kommt da auch immer auf die Konstellation zwischen Züchter und Käufer an. Rechtlich gesehen ist es dabei wichtig wie Züchter und Käufer eingestuft werden: Unternehmer oder kein Unternehmer. Beim Kauf eines Nichtunternehmers von einem Nichtunernehmer gelten andere Reglen als beim Kauf eines Nichtunternehmers von einem Unternehmer oder eines Unternehmers von einem Unternehmer. Kaufverträge können komplett ungültig werden wenn sie eine falsche Formulierung erhalten oder aber auch nicht. Letztendlich kann nur ein auf dem Gebiet des Kaufrechts erfahrener Anwalt in so einem Fall einen wirklich fundierten Rat geben, wenn es um die Frage geht mit welchen Forderungen man sich an den Züchter wenden sollte.