Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und hat mit der Landesregierung nix zu tun (und manche Gemeinden erheben gar keine). Und bevor irgendwelche Angaben zu den Hunden eingetragen werden können, muss so ein Register ja erst einmal aufgebaut werden.
Das bisherige System, Hunde nur kommunal zu registrieren, führt dazu dass z.B. ein Hundehalter, der unter Beobachtung des zuständigen VetAmtes steht und z.B. eine Beschränkung der Anzahl der gehaltenen Hunde auferlegt bekommen hat oder gar ein generelles Hundehaltungsverbot, einfach nur den Landkreis wechseln muss um von vorne beginnen zu können.
Zudem können durch so ein Register gestohlen gemeldete oder entlaufene Hunde ausfindig gemacht werden, die an einem anderen Ort neu angemeldet werden.
Ich denke das Land Niedersachsen wird bei der Errichtung dieses Registers auf Erfahrungen in anderen Ländern zurück greifen. Z.B. in der Schweiz werden alle Hunde schon seit Jahren in einem solchen Register eingetragen.