@Benni86: Schau mal hier...
http://www.gesetze-im-internet…schhuv/BJNR083800001.html
@Blue: Ich denke nicht dass eine Gemeinde höhere Anforderungen für die Hundehaltung stellen kann als die Tierschutz-Hundeverordnung vorgibt. Wenn bei Euch unabhängig von der Größe der Hunde generell 10 Quadratmeter Zwingerfläche für einen Hund vorgeschrieben sind, werden die Halter kleinerer Hunde mit einer Klage gegen diese Verordnung garantiert Erfolg haben.