Waschbär Moderator
  • Mitglied seit 5. Februar 2012

Beiträge von Waschbär

    Ich muss meine Aussage zum Einreichen der Röntgenbilder vom Vorröntgen übrigens korrigieren. Zwar müssen die Vertragstierärzte weiterhin die Daten anhand der Ahnentafeln korrekt erfassen und die Röntgenbilder entsprechend korrekt beschriften. Es werden zur Zeit aber keine Bilder mehr über die Geschäftsstelle eingereicht. Offensichtlich wurde das Sammeln von Daten für diese Studie inzwischen erst einmal ausgesetzt (solche Daten müssen irgendwann auch erst einmal ausgewertet und bearbeitet werden). D.h. aktuell müssen und dürfen die Vertragstierärzte nur die Bilder vom Hauptröntgen über die Hauptgeschäftsstelle oder das digitale Röntgenportal an den Gutachter einsenden.

    Auf den Tag, an dem eine solch ausgearbeitete Regelung in Kraft tritt, freue ich mich jetzt schon.

    Wenn Du diesen überhaupt mitbekommst. Denn Du wirst es dem Zuchtwert nicht ansehen wenn sich bei seiner Berechnung etwas verändert hat. Die Berechnung wurde in der Vergangenheit ja schon ein paar mal angepasst ohne dass das jemandem aufgefallen wäre der sich nicht explizit mit diesem Thema beschäftigt (also die Veröffentlichung der GkF-Studien liest oder entsprechende Vorlesungen/Vorträge besucht).

    Das kommt darauf an ob Du ihn ins SV-Zuchtbuch übernehmen lassen möchtest (oder hast) oder nicht. Wenn ja, dann gelten die Regeln für das SV-Röntgenverfahren.


    Wenn nicht, dann die des RSV für dessen Röntgenverfahren:


    https://www.rsv2000.de/export/…cken-1.pdf_2063069339.pdf


    Das beste wäre, wenn Du über den RSV auswerten lässt, dass Du Dich vorher einfach mit Deinem Züchter in Verbindung setzt. Der kann Dir das Procedere am besten erklären. Beim RSV musst Du zu keinem Vertragstierarzt. Aber dafür das Röntgenverfahren bereits bei der Anforderung der dafür benötigten Formulare bezahlen.

    Pinguetta: Natürlich kann sich die Hüfte im Laufe des Lebens verschlechtern. ABER bei denen, die bereits im Alter von 1 bis 2 Jahren eine schlechte Hüfte haben, wird sie nun mal nicht besser... Und es ist kein Geheimnis dass HD bei Hunden aus Elterntieren, in deren Linien nur wenig bis gar keine HD-Fälle auftreten, signifikant seltener an einer HD erkranken, als wenn in den Haupt- und Seitenlinien der Elterntiere immer wieder Fälle von HD auftreten. Das trifft natürlich auf ED genau so zu.


    Und ganz wichtig: Die Fälle, in denen Hunde relativ früh unter sehr schweren Symptomen leiden, treten i.d.R. bei Hunden auf, die bereits im Alter von einem Jahr oder bereits darunter "knatschkaputt" sind.

    @>Ruebchen: Natürlich gibt es auch Tierärzte die sich nicht an vertragliche Verpflichtungen halten. Manchmal sogar bewusst einen Betrug unterstützen. Sollte ich so etwas bemerken, wäre so jemand nicht mehr der Tierarzt meines Vertrauens...


    Und ich habe es bereits geschrieben: Natürlich werden die Befunde von Bildern, die nicht über den offiziellen Weg eingereicht werden, nicht mit denen gleichgestellt bei denen das offiziell vorgeschriebene Procedere eingehalten wurden. Dürfen sie gar nicht.... (vereins- und zivilrechtlich gesehen). ABER sie liegen vor um ein Verfahren entwickeln zu können ZUKÜNFTIG auch solche Informationen z.B. in die Zuchtwertberechnung mit einfließen zu lassen. Seriöse wissenschaftliche Studien und Arbeiten brauchen nun mal Zeit. Und vor allem müssen dafür erst einmal Daten gesammelt werden. Da ist der SV jetzt schon seit ein paar Jahren dran, weil auch er sich bewusst ist dass schlechte Bilder von den Eigentümern der Hunde oft nicht eingereicht werden (das wissen also nicht nur Tante Lene und Onkel Karl 8) ).

    Und Du weißt was ein Tierarzt mit SEINEN Röntgenbildern (nur er hat die Urheberrechte am Bild, außer er hat sie vertraglich jemand anderem übereignet, z.B. einem Zuchtverband) macht wenn Du mit Deinem Hund nach Hause gegangen bist???


    Schickt ein SV-zugelassener Tierarzt die Bilder vom Vorröntgen nicht an den Gutachter, und kommt das raus, verliert er seine SV-Zulassung. Manch einem älteren Tierarzt kurz vor der Rente mag das vielleicht egal sein. Den meisten aber nicht.


    Ich weiß dass es inzwischen einen großen Fundus an Hunden in der Röntgen-Datenbank gibt, bei denen die Bilder vom Vor- und Hauptröntgen vorliegen. Und das ist, in wissenschaftlicher Hinsicht, auch sehr gut so.


    Natürlich zahlt das der Hundehalter dann nicht, wenn die Bilder auf diesem Weg, also auch ohne die ganzen Formulare, eingereicht werden. Die Befunde werden auch nicht ins Online-Zuchtbuch eingepflegt. Der Hundehalter zahlt nix, erhält aber auch keine Leistung. Aber die Bilder liegen vor, momentan in erster Linie für wissenschaftliche Auswertungen. Um ein Verfahren zu validieren, diese z.B. ggf. in die Zuchtwertberechnung mit einfließen zu lassen (um diese genauer zu machen). Das geht halt alles nicht von heute auf morgen.


    Eine "Einschickpflicht" für die SV-zugelassenen Tierärzte besteht somit schon seit Jahren. Viele Hundehalter meiden ja z.B. die Uni-Tierkliniken für's Röntgen. Weil das die ersten waren die diese Vertragsverpflichtung von Anfang an konsequent umgesetzt haben (da waren die Augen dann groß als auf einmal die Ahnentafel beim Vorröntgen vorgelebt werden musste).

    Es reicht ja schon wenn man hin und wieder daran denkt auf seine Handhaltung zu achten. Dass diese nicht zu weit oben ist. Und auch an der Beißwurst oder der Schnur eines Balles nicht andauernd nach oben zu zieht, sondern besser nach vorne beim Kontern.


    Es sind weniger die Trainingsmethoden, die schädlich sind, als deren (teilweise extremen) Übertreibungen.

    ich habe letztens erfahren das ein kleiner , nicht dem VDH angehörendem Verband/Verein, in dem Schäferhunde nur mit einer BH gezüchtet werden dürfen lediglich eine CD mit den Röntgenbildern eingeschickt haben möchte, erstellt von jedem X-Beliebigen Dorftierarzt mit Röntgengerät.

    Mache sich nun jeder seine Gedanken!

    So einen Labradorzüchter haben wir hier in der Gegend. Der sagte mir dass er mit ein und dem selben Hund ggf. viermal zum Röntgen zu verschiedenen Tierärzten geht. Irgend einer davon wird dem Hund schon relativ gute Gelenke bescheinigen. In einem Fall hat er, so wie er sagte, die Ellenbogenbilder von Tierarzt A und die Hüftbilder von Tierarzt B an seinen Verband eingereicht. Auf dem Papier ist dieser Hund jetzt HD- und ED-frei...


    Da ist mir unser Röntgenverfahren, welches auch nicht alle Befunde aus allen Ländern dieser Welt anerkennt, doch deutlich lieber... Auch wenn manch einer darüber meckert dass es zu streng wäre...

    Das juckt den Verband recht wenig, wenn ein Zuchthund selbst die Kriterien zur Zucht erfüllt, dann erfüllt er sie.

    Aber oft wissen sie ja wirklich nicht bescheid, weil schlechte Röntgenbilder und Befunde ja nicht eingeschickt werden...

    Wobei es lt. Vertragsverhältnis des SVs mit den von ihnen zugelassenen Röntgentierärzten inzwischen so ist dass diese gar keine Schäferhunde aus dem SV-Zuchtbuch mehr ohne Vorlage der Ahnentafel vorröntgen dürfen. Und auch die Bilder des sog. Vorröntgens in das Eigentum des SVs über gehen (also an diesen übermittelt werden müssen). Um auf diesem Weg zu erfahren welche Hunde aufgrund schlechter Prognose beim Vorröntgen dann nicht hauptgeröngt werden. Soweit ich weiß arbeitet Dr. Beuing daran die Kenntnisse darüber evtl. in die Zuchtwertschätzung aufnehmen zu können (z.B. dadurch das solche Hunde nicht mehr "neutral" gewertet werden; das ist aber nicht ganz so einfach wie sich das manch einer vorstellt).


    Der SV kann einen Hundehalter nicht zwingen am Röntgenverfahren mit seinem Hund offiziell teil zu nehmen. Aber die SV-zugelassenen Tierärzte, die ja (im Gegensatz zum Eigentümer des jeweiligen Hundes) die Bildrechte an den von ihnen gemachten Aufnahmen besitzen, verpflichten sich mit Vertragsunterzeichnung auch beim sog. Vorröntgen die Daten der Hunde genau zu erfassen und die Identität zu überprüfen, und Bilder von schlechten Gelenken an den SV zu übermitteln.


    Es ist also keineswegs so dass sich der SV für so etwas nicht interessiert. Allerdings muss man solche Daten erst einmal sammeln und dann wissenschaftlich und vor allem auch datenschutzrechtlich abklären ob und wie man sie wirklich sinnvoll verwenden kann/darf. Dafür steht der SV u.a. mit Wissenschaftlern der GkF in Verbindung.


    Und hier zeigt sich dann auch warum es nicht egal ist zu was für einem Tierarzt man zum Röntgen geht. Die Verträge, die die SV-zugelassenen Tierärzte eingehen, sind kein Klacks und beschränken sich nicht alleine auf die Qualitätssicherung in Bezug auf die technische Ausführung des Röntgens. Es geht dabei z.B. genau so um die korrekte Teilnahme an den begleitenden wissenschaftlichen Studien und das Einpflegen der beim Röntgen abgenommenen Blutproben in die Genotypen-Datenbank für diese. Sprich zu jedem geröntgten Hund gehört dessen DNA-Probe in der Genotypen-Datenbank der GkF.

    Mir als einzelnem SV-Mitglied wäre es keineswegs egal wenn sich die Angestellten des Zuchtbuchamtes über die Beschlüsse, die demokratisch durch die SV-Mitglieder beschlossen worden sind, hinweg setzen würden !!!


    Auch hier im Forum wurde sich schon ausgiebig darüber mockiert dass es im SV Betrügereien gegeben hat. Die Mitglieder haben daraufhin entsprechende Anträge in die jeweiligen Versammlungen eingereicht, wodurch die jeweiligen Verordnungen und Bestimmungen entsprechend nachgebessert wurden (z.B. die Ausführungsbestimmungen zur Zuchtordnung). Damit Betrügereien nicht mehr so einfach werden und es z.B. nicht mehr vor kommen kann dass beim Röntgen der Hunde geschummelt werden kann (wie es früher häufiger passiert ist). Eine Angestellte des Zuchtbuchamtes DARF sich gar nicht über solche Beschlüsse und Vorgaben hinweg setzen. Zumal ein einziger Fall ausreichen würde, damit andere dann anschließend eine Gleichbehandlung einklagen könnten. Das Ganze hat auch einen zivilrechtlichen Aspekt, den ein Zuchtverband im Auge behalten muss.

    Ist der Befund von Januar 2020 dann zu alt Waschbär?

    Weil wenn das noch möglich ist, dann setze ich mich mit der Tierklinik in Verbindung und die sollten das ja ausstellen können, weil er wurde natürlich wg. den Schmerzen unter Narkose geröntgt, die Chip-Nr., die Befunde und Rö-bilder haben die bestimmt noch.

    Das sollte die Tierklinik einfach mit dem Gutachter (Dr. Tellhelm) abklären.

    Luna: Das Zuchtbuchamt ist aber nun mal an die Beschlüsse zu den einzelnen Ordnungen gebunden, die durch die Generalversammlung beschlossen werden. Das ist in jedem Zuchtverband so. Einerseits wird immer so auf den SV geschimpft, dass es schwarzen Schafen möglich war zu betrügen. Werden dann die Bestimmungen verschärft, so dass Betrügereien weitgehend eingedämmt werden, ist es auch wieder nicht richtig....


    In anderen Zuchtverbänden muss man teilweise VOR den vorgeschriebenen tierärztlichen Untersuchungen eines Hundes erst mal den Hauptzuchtwart informieren oder die Geschäftsstelle, und darum bitten für Hund XYZ die Formulare für das HD/ED-Röntgen zu erhalten oder für die Untersuchung auf Patellaluxation etc. Als ich Cleo habe röntgen und auf PL untersuchen lassen gab es genau zwei Tierärzte bei uns im ganzen Landkreis, die die PL-Untersuchung vornehmen durften. Dagegen finde ich SV-zugelassene Tierärzte an jeder Ecke...

    Verbena: Zuchthof Krone sagt mir nix... Hatte eher mit den Welsh Cob- und Welsh Cob Typ-Leuten zu tun bzw. mit den Züchtern aus meinem Landesverband.


    Die Verpaarung von Hunden mit A-Hüften bringt nicht immer Nachzucht mit A-Hüften. Hier zeigt sich halt wie wichtig auch das Röntgen der Hunde ist, die nicht in die Zucht gehen. Natürlich kann man einen Welpen mit späterer HD aus einem Wurf erwischen von Elterntieren, die beide aus komplett HD-freien Würfen stammen. Aber wenn der HD-freie Vater und/oder die HD-freie Mutter u.a. Wurf-/Voll- und Halbgeschwister haben mit z.B. mittlerer oder schwerer HD, dann ist das Risiko dafür deutlich höher. Das eigene Röntgenbild eines Hundes sagt halt nichts über die diesbezügliche genetische Belastung seiner Mutter- und/oder Vaterlinie aus.


    Das Todesalter der Hunde wird übrigens vom Zuchtbuchamt erfasst. Eigentümer der Ahnentafel bleibt der SV, und diese ist ihm nach dem Tod des Hundes zuzusenden. Steht drauf... Sollte irgendwann ersichtlich werden dass das durchschnittliche Lebensalter signifikant sinkt, dann können geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Z.B. wie beim Berner Sennenhund (dort gibt es den Zuchtwert Lebensalter) oder beim Dt. Kurzhaar (dort gibt es als Anlage zur Ahnentafel eine Karte, durch die nach dem Tod des Hundes die Todesursache mitgeteilt werden soll).