Hallo, also man kann nicht die verschiedenen Arten der selbständigen Tätigkeiten in einen Topf werfen, da tun die Banken nämlich auch nicht.
Wer eine Werkstatt hat, ist kein Freiberufler, sondern Gewerbetreibender. Und nicht jeder Freiberufler hat eine Firma (und Angestellte), sondern bietet in der Regel eine Dienstleistung in seinem Namen an. Er arbeitet z.B. alleine.
Der Heilberuf Arzt ist zwar ein Freiberufler, aber er erhält sein Einkommen normalerweise nicht auf dem freien Markt, sondern rechnet mit den Krnakenkassen ab. Deshalb gilt sein E'inkommen als ziemlich gesichert.
Es ist außerdem ein Unterschied, ob beide Partner Freiberufler sind oder einer und der andere hat ein anderes Einkommen.
Aber das nur am Rande. Wir hätten das Haus schon längst abbezahlt.