Alles anzeigenIch finde die Verordnung o.k., aber wie schon geschrieben wurde: wer soll das wie kontrollieren?
Dass bezüglich der Zwingergröße keine Anpassung vorgenommen wurde, wundert mich. Da ist Deutschland im Vergleich zu Österreich immernoch hinterher:
ZitatDie benutzbare Bodenoberfläche muss der Mindestgröße entsprechen. Diese beträgt nachwievor bei Hunden bis zu einer Widerristhöhe von bis zu 50 cm 6 m², zwischen 50 und 65 cm 8 m² und über 65 cm 10 m²
Österreich: Zwinger für einen Hund in Schäferhundgröße mindestens 15m² exkl. Schutzhütte, die kommt dann noch dazu. Also doppelt so groß wie die 8m² in Deutschland. Für 2 Hunde oder eine Hündin mit Welpen brauchst du hier mindestens 20m² exkl. Hütte.
Oh, tatsächlich wusste ich gar nicht das sich dahingegen gar nichts geändert hat, das ist dann natürlich nicht so toll.
Als Leihe fande ich dass, das alles erst mal ganz gut klingt, aber manche Aspekte sind dann vielleicht doch nicht so gut wie anfangs gedacht. Schade. ![]()