Strengere Regeln für Hundehalter

  • Solche Allgemeinverordnungen sind doch mal wieder so daneben.


    Liegeplatz im Freien? Soll ich ihn auf den Balkon sperren, damit er unfreiwillig draußen liegt? Denn selbst wenn er die Möglichkeit hat, ist er 100x lieber drinnen auf dem Sofa.


    Regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen - damit er die schön schreddern kann und/oder schön gestresst ist, wo er mir doch in allen Belangen anzeigt, dass er so gar keinen Bock auf andere bzw. fremde Hunde hat? Aber gut, lassen wir mal bisschen Kontakt an der Leine zu, damit er schön spielen kann mit Artgenossen. ;)


    Die Schutzhütte - na keine Ahnung, vielleicht stell ich die auf den Balkon, vielleicht liegt er dann etwas lieber da draußen und/oder ich zwinge ihn durch verschließen der Balkontür dazu, sie zu nutzen…


    Freier Blick aus der Unterkunft? Braucht er nun nen Fensterplatz im Schlafzimmer oder reicht es, die Mauer des Balkons abzureißen, um freien Blick zu gewähren? (Was ihn übrigens auch so gar nicht interessiert, aber gibt dann aufgezwungene Fensterzeit oder „Freiblick-Zeit“, er soll seine neuen Gesetzesmöglichkeiten ja schließlich nutzen.)


    Ja, wie man sieht, total bescheuert… und mir ist klar, dass manches wohl nur für Zwingerhunde gilt, aber die Allgemeinverordnung gilt ja immerhin für jeden.

  • Ich denke auch das es um Allgemeines verständnis für die Tiere geht und nicht um z.b. den einzelnen Hund der sich z.b. nicht mit Artgenossen verträgt. Es geht ja eher darum das man Leute auch leichter darauf Hinweisen kann sich mehr mit den Tieren und ihren Bedürfnissen auseinander zu setzten. Wie z.b. das mit der Vermieterin (?) von @Ellionore soweit ich es mitbekommen habe.

  • Naja: „Hundehalter(!) aufgepasst - diese Regeln gelten im neuen Jahr für euch(!)“.


    Ich tippe einfach mal ins blaue und behaupte: die wenigsten Hund ein D leben im Zwinger. Und die, die das tun, tun das in der Regel schon jetzt ganz gut, weil das ja schon seit Jahren sehr genau kontrolliert wird und strenge Regeln hat.

  • Neue Tierschutz-Hundeverordnung: Das gilt ab dem 1.1.2022 für Hofhunde
    Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung sollen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedürfnisse von Hunden Rechnung tragen.
    www.agrarheute.com


    Hier auch nochmal ein anderer Artikel.


    @Azemba ja es sind ja auch ein paar Sachen für den normal-Hundehalter dabei, wie das mit dem Sozialisieren etc.


    Also davon das Zwingerhaltung gut kontrolliert wird hab ich bisher leider nicht viel mitbekommen... :(

  • Ich finde es prinzipiell gut und für den normalen Hundehalter wird sich auch nichts verändern bis auf das man vielleicht etwas mehr Verständnis für die Tiere schafft und eben auch schneller an Leute rechtlich heran kommt die sich wirklich nicht gut um die Tiere kümmern und diese z.b. täglich nur in den Garten schieben.

  • Ich denke auch das es um Allgemeines verständnis für die Tiere geht und nicht um z.b. den einzelnen Hund der sich z.b. nicht mit Artgenossen verträgt. Es geht ja eher darum das man Leute auch leichter darauf Hinweisen kann sich mehr mit den Tieren und ihren Bedürfnissen auseinander zu setzten. Wie z.b. das mit der Vermieterin (?) von @Ellionore soweit ich es mitbekommen habe.

    Naja das ist ein alte Villa mit großem Grundstück. Vom Platz kannst du da locker einen Kangal halten.

    Ich bewohne nur das EG mit 100 qm!

    Und das die nicht rausgehen, keine Ahnung ob das überhaupt wen juckt.

  • Und das die nicht rausgehen, keine Ahnung ob das überhaupt wen juckt.

    So weit ich weiß, gibt es das Gesetz noch nicht, das besagt, dass man 2x am Tag seinen Hund ausführen muss. Aber ich frag mich eh, wer das kontrolliert, stellt nämlich überdies einen durchaus massiven Eingriff in die Privatsphäre ein und was Nachbarn behaupten, kann ja sonstwas sein.

  • Jetzt Bellen halt ein Yorkie und ein Mini labbimix im Garten alles an. Demnächst dann noch ein dogo Argentino. Mal sehen wann die Nachbarn stinkig werden.

  • Ne so war das auch nicht gemeint, das war ein reines Beispiel meinerseits weil das gerade eine konkrete Situation war die ich im Kopf hatte. Kontrolliert wird das eben nicht in dem Sinne das fände ich auch nicht gut aber es ist halt denke ich mal leichter für die Ämter auch wirklich was in ihnen angezeigten Situationen zu machen. Ich denke im Prinzip wird sich kaum was verändern aber ich persönlich denke trotzdem das es ein Schritt in die richtige Richtung ist einfach um auch mehr Verständnis zu schaffen was man da eig. für ein Tier hat.

  • Ich finde die Verordnung o.k., aber wie schon geschrieben wurde: wer soll das wie kontrollieren?


    Dass bezüglich der Zwingergröße keine Anpassung vorgenommen wurde, wundert mich. Da ist Deutschland im Vergleich zu Österreich immernoch hinterher:

    Zitat

    Die benutzbare Bodenoberfläche muss der Mindestgröße entsprechen. Diese beträgt nachwievor bei Hunden bis zu einer Widerristhöhe von bis zu 50 cm 6 m², zwischen 50 und 65 cm 8 m² und über 65 cm 10 m²


    Österreich: Zwinger für einen Hund in Schäferhundgröße mindestens 15m² exkl. Schutzhütte, die kommt dann noch dazu. Also doppelt so groß wie die 8m² in Deutschland. Für 2 Hunde oder eine Hündin mit Welpen brauchst du hier mindestens 20m² exkl. Hütte.

  • Es geht da auch nicht um Kontrolle, das sind normale gesetzl. Vorgaben die nur bei Verdachtsmomenten oder berechtigten, aber leider häufig auch unberechtigten, Hinweisen von den Veterinärbehörden kontrolliert werden müssen,(müssten).

    Auf die Züchter mit mehr Würfen im Jahr hat diese Änderung scho spürbare Auswirkungen.