Herzlich willkommen auch von mir!
Ein Diensthund, da habe ich sofort eine Frage im Kopf...benötigt man dafür einen besonderen Befähigungsnachweis?
LG
Vielen Dank!
Ich bin nach § 10 & 11 TierSchG "sachkundig", das hilft sicher und ich war Soldat und in einer früheren Verwendung öfters mit den vierbeinigen Kameraden unterwegs, auch das hilft.
Es scheint aber auch je nach Bundesland eklatante Unterschiede und Auslegungen zu geben, z.B. sind in NRW die Hunde scheinbar generell als "gefährlich" eingestuft, aber das ist mit dem § 10 eben auch kein Problem, also so wie mit den "Bullies". Falls dich weitere Details interessieren, gerne per PN!
LG