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Birger
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  • aus Schaumburg
  • Mitglied seit 28. November 2015
  • Letzte Aktivität: 13. Juli 2019 um 20:37
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  • Beiträge 347

Beiträge von Birger

  • Eine Welt ohne Hunde

    • Birger
    • 4. Dezember 2016 um 20:01

    Eine Welt ohne Hunde

  • Muss tierarzt meldung machen

    • Birger
    • 4. Dezember 2016 um 19:57

    Kann ich verstehen. Mir würde wahrscheinlich auch erstmal die Pumpe gehen.

  • Muss tierarzt meldung machen

    • Birger
    • 4. Dezember 2016 um 18:55

    hmm... hab ich noch nicht von gehört das ein TA eine Meldung macht oder machen muss.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass da noch was nachkommt. Ausserdem hätte der TA doch wohl deiner Bekannt das gesagt.

  • Ginger in der Hundeschule

    • Birger
    • 2. Dezember 2016 um 06:56

    Wenn du Fährte machen möchtest, solltest du dir den Aufbau des Trainings genau erklären lassen. Fehler die du jetzt machst, wirst du später schwer wieder raus bekommen. Ich hatte den Fehler gemacht und mir das etwas zu einfach vorgestellt. Dann habe ich von einer Trainerin es gezeigt bekommen und war für den Tag durch mit dem Thema :)

  • Ginger in der Hundeschule

    • Birger
    • 1. Dezember 2016 um 07:33

    Herzlichen Glückwunsch Cuki und Gin :1f44f: :1f44c:

  • unerfreuliche Begegnung mit einem Jäger

    • Birger
    • 1. Dezember 2016 um 07:20

    Das ist doch in Ordnung. Muss jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings gibt es neben der Möglichkeit eine Anzeige bei der Polizei noch die Jagdbehörde. Jaja in Deutschland haben wir für alles was :)

    Und das ganz bitter für den Jäger werden. Ist er dort auffällig kann er seinen Jagdschein verlieren :) Und Vor-Ort sollte man in Erfahrung bringen ob das Eigenjagd oder Pacht ist. Der Verpächter hat im Regelfall keine Interesse an einem durchgeknallten Jäger alias Rambo.

  • Schäferhund Vorurteile

    • Birger
    • 29. November 2016 um 19:27

    hehe das passt ja gerade. Wir, meine Frau mit ihrer Katze, und ich mit Elli waren gestern beim TA. Die haben hübsch geschaut, dass meine neben der Katze pennt :)

    Aber was ich einfach genial finde ist im Kaufhaus die kleine mitzunehmen. Da hat man auf einmal Platz ohne Ende. Oder was auch lustig ist wenn Muttis auf ihre kleinen nicht aufpassen und die schnurstracks zu Elli laufen und dann einen dicken abschlabber bekommen. Ich glaube in dem Moment sind sie ein paar Jahre gealtert xD

  • Fasten-Tag

    • Birger
    • 29. November 2016 um 19:20

    Das ist nichts ungewöhnliches. Unser Balu hat einmal im Jahr 2 Tage lang nichts gefressen. Bei Elli hatten wir das zwar bisher noch nicht, aber solange sie innerhalb von 3 Tagen was frisst ist alles ok. Wichtig ist halt das sie Wasser saufen.

  • unerfreuliche Begegnung mit einem Jäger

    • Birger
    • 25. November 2016 um 07:12

    Das hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe mich mal auf die Suche nach Hilfe gemacht. Dabei habe ich folgendes gefunden:

    Tipps zum Verhalten bei der Begegnung mit Jägern

    Ist es Ihnen auch schon passiert, dass Sie von einem Jäger bei Ihren Spaziergängen in Wald und Flur angesprochen wurden, irgend ein Verhalten zu unterlassen bzw. als Hundebesitzer mit dem Abschuss des Tieres bedroht wurden?
    Folgende grundlegende Sachverhalte sollten Sie für derartige Begegnungen kennen, wobei die Ausführungen sich auf die Gesetze in Rheinland-Pfalz beziehen und es Abweichungen in anderen Bundesländern geben kann, die in der Regel allerdings minimal sind.

    Waldspaziergänger und Hundebesitzer

    Nach dem Landeswaldgesetz § 22,1 darf jeder Bürger zu jeder Zeit den Wald überall zum Zwecke der Erholung betreten. (Ausnahmen: Naturschutzgebiete haben Sonderregelungen).
    Wald im Sinne des Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche, wie auch kahlgeschlagene und verlichtete Grundflächen. Dazu gehören auch Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.
    § 22 Betreten, Reiten, Befahren
    Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich.
    Nach dem Landesjagdgesetz § 29, 1 und 3 ist der weisungsbefugte Personenkreis sehr eng gefasst und betrifft nur Förster, Berufsjäger und bestätigte Jagdaufseher! Die Befugnisse der Jagdschutzberechtigten regelt eindeutig § 30 des Landesjagdgesetzes
    § 29 Jagdschutzberechtigte, bestätigte Jagdaufseher
    (1) Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Untere Jagdbehörde zuständig. Die Bestätigung darf bei Vorliegen der fachlichen Eignung nur versagt werden, wenn Bedenken gegen die persönliche Zuverlässigkeit bestehen. Fachlich geeignet ist, wer jagdpachtfähig ist und einen Jagdaufseherlehrgang mit Erfolg durchlaufen hat. Berufsjäger, Forstbeamte, Angestellte des Privatforstdienstes und bisher bestätigte Jagdaufseher gelten als fachlich geeignet.
    (3) Die Jagdschutzberechtigten müssen bei der Ausübung des Jagdschutzes das von der Obersten Jagdbehörde bestimmte Jagdschutzabzeichen tragen. Über die Berechtigung zum Tragen des Jagdschutzabzeichens hat die Untere Jagdbehörde eine Bestätigung auszustellen, die bei der Ausübung des Jagdschutzes mitzuführen und beim Einschreiten auf Verlangen vorzuzeigen ist; es sei denn, daß dies aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist.
    § 30 Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind insbesondere befugt:
    1. Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdliche Bestimmungen begehen, oder außerhalb der öffentlichen Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, anzuhalten, ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen und ihre Personalien festzustellen.
    2. Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Herren, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus, angetroffen werden, zu töten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf Katzen, die sich in Fallen gefangen haben. Es gilt nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie erkennbar vom Berechtigten zu ihrem Dienst verwandt werden oder sich aus Anlass des Dienstes vorübergehend offensichtlich der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.

    Fazit : Sie dürfen sich jederzeit und überall im Wald (Sonderregelungen gelten für Naturschutzgebiete und während einer Jagd, die für Sie aber erkennbar sein muss!) zum Zwecke der Erholung bewegen und müssen nur Anweisungen derjenigen Personen befolgen, die ein Jagdschutzabzeichen tragen, sowie eine Bestätigung der Unteren Jagdbehörde mit sich führen, dass sie zum Tragen des Abzeichens berechtigt sind und sich auf Verlangen vorher ausgewiesen haben. Allen anderen Personen müssen Sie nicht Folge leisten, im Gegenteil:
    Aufforderungen von unberechtigten Personen stellen eine Nötigung oder sogar Amts-anmaßung dar! Solche Fälle sollten Sie unbedingt bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen!

    Sonstiges
    Halten Sie im Wald immer die Augen offen und achten Sie speziell auf folgende Sachverhalte, die Sie am besten durch beweiskräftige Fotos und Ortsangaben dokumentieren sollten.
     Ein Jäger, der sich nicht unmittelbar auf der Jagd befindet, muss das Gewehr immer abgeknickt tragen. Es ist nicht statthaft, mit gespannter Waffe sich außerhalb der Jagd zu bewegen.
     Finden Sie Fallen, sollten Sie grundsätzlich die untere Jagdbehörde Ihres Kreises einschalten, da für die Aufstellung von Fallen eine besondere Genehmigung vorliegen muss. Offene Schlagfallen sind grundsätzlich verboten. Solche Fallen sind allenfalls in sogenannten "Fallenbunkern" erlaubt, durch die eine Gefährdung von Spaziergängern ausgeschlossen werden kann.
     Finden Sie alte und zusammengebrochene Hochsitze oder Müllablagerungen an Hochsitzen, sollten Sie die Naturschutzbehörde verständigen. Der Revierinhaber ist zur kurzfristigen Beseitigung verpflichtet.
     In Rheinland-Pfalz ist die Größe eines Hochsitzes auf 4 Quadratmeter Grundfläche begrenzt. Für größere Hochsitze bedarf es einer Baugenehmigung nach der Landesbauordnung!

    Quelle: pro iure animalis

  • unerfreuliche Begegnung mit einem Jäger

    • Birger
    • 23. November 2016 um 21:59

    uff das ist mal ein Erlebnis. Ich würde ihn auf jeden Fall anzeigen. Ein Jäger darf so nicht reagieren. Mit Schusswaffe auf Mensch zu Zielen geht überhaupt nicht.

  • Manchmal weiß ich nicht ob ich lachen oder heulen soll :-D

    • Birger
    • 22. November 2016 um 18:51

    Es gibt Menschen die einfach keine Hunde halten dürften. In dem Fall stelle ich auch infrage ob dieser Assi eine Lebensberechtigungssschein hat.

  • Das dominieren Unterbinden

    • Birger
    • 22. November 2016 um 18:40
    Zitat von Roopa

    meinst du nicht, daß es immer wieder etwas aufgefrischt werden sollte? - bin mir da nicht so sicher - im Grunde bin ich mit Roopa auch zufrieden, aber Verbesserungen gibt es immer

    Ich sperre sie jetzt nicht weg, aber die wichtigsten Grundlagen sind gelegt. Wenn es eine Gelegenheit gibt, dann lass ich sie auch spielen. Aber die organisierte Form halte ich nicht mehr für nötig.

  • Verhalten nach Läufigkeit

    • Birger
    • 22. November 2016 um 18:34

    Meine war gerade zum 2ten mal Läufig. Haben aber nichts besonderes festgestellt/gemerkt.

  • Das dominieren Unterbinden

    • Birger
    • 22. November 2016 um 07:43

    Ich bin mit meiner auch NOCH in einer OG und dort gibt es im Regelfall zu Beginn und zum Ende eine Freilaufphase. Allerdings habe ich nun gemerkt das sich meine verändert hat. Während alle mehr oder weniger am rennen sind, bleibt meine bei mir und schaut sich das ganze Gesehen an. Sie hat wohl dazu keine Lust mehr.
    Gleichzeitig habe ich zum Glück jemanden mit eine, DSH kennengelernt, mit der wir nun zusammen üben und spielen.

    Grundsätzlich freue ich mich, wenn Elli jemanden zum spielen findet. Nur sobald ich den Eindruck habe HH hat ein Problem mit meiner gehe ich meines Weges weiter. Ich glaube man muss nichts erzwingen. Die Sozialisierungsphase ist eh rum und ich bin mit dem Wesen mehr als zufrieden.

  • Bitte Daumen drücken!!!

    • Birger
    • 20. November 2016 um 20:21

    erst 10 Monate??? Ich drücke ihr die Daumen und bin sprachlos.

    Hoffentlich ist es nicht schlimmes und man kann es schnell heilen.

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