evtl. ist dem Einen oder Anderen nicht ganz klar, wie eine Strafanzeige funktioniert bzw. der Verwaltungsweg
Du machst ein Protokoll (evtl. mit Lagezeichnung, Bildern usw.) von dem Vorgang, möglichst bald und genau (dies kann auch für dich ganz persönlich sein)
Wenn es Zeugen gibt, dessen Aussagen auch protokollieren.
Dann wird ein Schreiben aufgesetzt mit Deinen Daten und dem Vorgang und des Beschuldigten (falls bekannt). Dies wird mit allen Unterlagen zur Polizei gesendet, in dem Ort, wo es passiert ist.
Die Polizei ermittelt den Beschuldigten und befragt ihn (dieser muß keine Aussage machen) und ermittelt evtl. anderes, was wichtig erscheint.
Dann wird diese Akte der Staatsanwaltschaft vorgelegt. - Der Staatsanwalt entscheidet, ob Klage erhoben wird - dann geht es vor Gericht und wird vor Gericht geklärt. Hier wirst du dann als Zeuge geladen und kannst den Vorfall bzw. Fragen von Staatsanwalt und Gericht Antwort geben.
Entscheidet der Staatsanwalt, keine Klage zu erheben, dann wird das Verfahren eingestellt. Gegen diesen Bescheid kannst Einspruch einlegen und der Oberstaatsanwalt prüft dann nochmal
Du kannst auch direkt zur Polizei gehen und alles mündlich vortragen - wovon ich aber abrate, weil es unnötig Zeit kostet und du evtl. etwas vergisst usw.
Setze das Protokoll in aller Ruhe bei dir auf und prüfe ob alles drin ist - alles eine ganz ruhige Angelegenheit
Das Schreiben an die Polizei sollte eine gewisse Form haben (hierbei kann ich behilflich sein)
von Bestechungen, Nötigungen, Vergeltungen rate ich dringend ab - und dies wird sicherlich auch nicht von anderer Seite kommen - wir leben hier in einem Rechtsstaat und vertrauen diesem.