Ausstellungsfrage

  • Hallo,


    ich möchte gern mal Eure Meinung zu einer mir dubios vorkommenen Aussage hören,
    die in einem sozialen Netzwerk diskutiert wird:


    Folgender Sachverhalt:


    Ein Hundehalter fährt zu einer Zuchtschau ohne im Besitz des Abstammungsnachweises
    zu sein um seinen Hund erstmalig auszustellen (ich nehme an,weil ein SG oder G angestrebt wird
    dürfte es sich um die JKL oder JHKL handeln).
    An der Meldestelle wird ihm gesagt,sein Hund wäre nicht zugelassen WEIL der Züchter
    keinen Sachkundenachweis vorlegen könnte.Augsburg sagt jetzt,mit dem Eltern ist soweit wohl alles ok
    aber bevor dieser Nachweis nicht vorliegt bleiben die Papiere dort.


    Ich habe noch NIE (!!!) irgend etwas in dieser Form gehört oder gelesen,kann das?
    Ich habe gefragt warum man zur Schau fährt ohne im Besitz der Papiere zu sein und der Halter erklärte,
    man könne das Ergebnis schließlich nachtragen lassen.
    Mir kommt das seeeehr spanisch vor.


    LG Michi

  • Sehr seltsam.
    Was für einen Sachkundenachweis soll der Züchter denn vorlegen? Es geht doch hier nicht um eine Prüfung, sondern eine Schau.
    Üblicherweise hat man die Papiere für eine Schau dabei. Ein Schauergebnis wird aber nicht in die Papiere eingetragen, muss also auch nicht nachgetragen werden.
    Kann es sein, dass der Halter eine Prüfung mit dem Hund machen wollte, dann braucht er (nicht unbedingt aber der Züchter) einen Sachkundenachweis und das Prüfungsergebnis wird auch in die AT eingetragen.
    LG Barbara

  • Ich habe schon so manchen Hund ausgestellt,aber sowas hab ich noch nie gehört.Dafür braucht man keinen Sachkundenachweis.Wenn der Hund ausgestellt wurde,bekommt man eine Gelbe Karte als Nachweis für die Körung das man eine Zuchtbewertung hat.Sowas geht nicht in die Papiere. LG. Erika

  • Es gibt tatsächlich eine Sachkundeprüfung für Züchter(zu finden auf der SV-Homepage unter SV-Akademie-Prüfungen). Wenn eine Person einen Zwingernamen anmelden möchte, muß sie diese Sachkundeprüfung bei einem Zuchtwart abgelegt haben. Wird die Prüfung nicht nachgewiesen, behält sich der SV das Recht vor, die Papiere einzubehalten. An mir ist das, wie so Vieles, vorbeigegangen, aber meine Freundin (Zuchtwart in einem OG) hat mit das die Tage mal erläutert.
    Hat also mit dem Hundeführer nichts zu tun.


    Liebe Grüße


    Petra und die vier Fellnasen

  • Genau , seit 2010 müssen diejenigen die sich einen Zwingernamen schützen lassen eine Prüfung ablegen.
    Jetzt ist halt die Frage ob der Züchter vor 2010 schon gezüchtet hat,dann entfällt die Prüfung.

  • vielen dank erstmal,


    es handelte sich um eine Schau und das wohl auch um keine kleine
    in Hinterpopelsdorf ....mom....war am 09.10.


    Müßte ich mal nachfragen wegen dem Zwingernamen das könnte ja einiges erklären.


    LG Michi

  • Nachtrag: War wohl der A-Wurf :cursing:
    Das ist ja eigendlich Betrug wenn der Welpenkäufer,der ja austellen und kören lassen
    möchte,wegen diesem fehlenden Sachkundenachweis nicht an seine Papiere kommt,oder???


    Gruß Michi