Alles anzeigenBevor man eventuell verletzende Kommentare abgibt... Die Welt ist nicht schwarz oder weiß. Es gibt sehr viele Graustufen dazwischen. Viele unterschiedliche Realitäten die auf unterschiedlichen Erfahrungen basieren.
Dieses Thema ist sehr emotional, deshalb hier mal der nüchtere Gesetzestext (blau).
§ 6 Abs.1 S.1 TierSchG sagt:
Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
Darunter fällt unter anderem die chirurgische Unfruchtbarmachung. Also eine Kastration. Was ja auch gut so ist!
§ 6 Abs.1 S.2 Nr.5 TierSchG sagt:
Das Verbot gilt nicht, wenn:
Zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Dieser Abschnitt im Gesetz bezieht sich hauptsächlich auf den TS und nicht auf den "normalo" Hundebesitzer.
Das Schlüssel Wort ist hier nämlich "unkontrolliert"
eine dieser Realitäten ist , das in sehr vielen Gemeinden es sogar Pflicht ist eine Freigänger Katze/Kater zu kastrieren.
Fazit: es ist ein wirklich komplexes und emotionales Thema