Da sind Änderungen geplant die noch weniger durchdacht sind. Allerdings ist es ja nicht grundsätzlich schlecht den Passus mit der "ausreichenden Bewegung" zu konkretisieren. Der bisherige Wortlaut hat bisher dazu geführt dass eigentlich nie gegen einen Halter vorgegangen werden konnte wenn sein Hund nie aus dem Zwinger gekommen ist. Und konkret etwas vorschreiben hätte ein AmtsVet nichts können. Das hätte jeder Rechtsanwalt außer Kraft setzen können.
Z.B. die Reduzierung der Anzahl an Zuchthündinnen mit Welpen, die eine einzelne Person gleichzeitig betreuen darf, war längst überfällig. Ob die nun geforderte Hüttengröße bei starken Minustemperaturen wirklich Sinn macht steht auf einem anderen Blatt. Auch die "weiche Unterlage" in Bezug auf die Liegefläche und die Hütte wird so manchen Hundehalter vor Herausforderungen stellen und vielen Hunden regelmäßige Kotzspritzen bescheren...
Und betrachtet man die Relation zwischen den Vorgaben, die für die Haltung von Nutztieren gelten, dann kann man in Bezug auf so manches nur den Kopf schütteln.