Das mit der Drückjagd während des Mähens wird ganz gezielt so gemacht. Die Landwirte mähen vorher einen Teil der Flächen damit Korridore zwischen dem noch stehenden Mais entstehen, in den sich die Wildschweine zurück ziehen. Dann werden die Schützen um eine noch stehende Fläche positioniert. Dabei wird vorher genau abgeklärt wo die wahrscheinlichen Fluchtwege liegen, in welche Richtung und welche Tiere geschossen werden dürfen. Und in welche Richtung gemäht wird und wie sich der Drescherfahrer verhält wenn das Schwarzwild aus dem Mais bricht. Dadurch ist gerade diese Art der Jagd sehr berechenbar und ich kenne keine Fälle, in denen es dabei zu Unfällen gekommen ist. Wir haben das hier manchmal direkt am Ort, und da steht dann auch der halbe Ort hinter den Schützen und schaut zu, mit Kind und Kegel. Geschossen werden darf ja nur in die einzige vorher abgesprochene Richtung, und nur auf junge Wildschweine, nie auf die alten Sauen.
Das Problem ist dass Du in Gebieten mit starkem Maisanbau so gut wie kein Wildschwein mehr durch die sog. Ansitzjagd erlegen kannst. Die Wildschweine gehen in den Mais, Du hörst sie, kannst aber keins schießen weil Du niemals freie Sicht auf eins bekommst. Und die wechseln von einem Feld ins nächste. Sind ja nicht doof... Anderseits vermehren sie sich bei derartigem Futterangebot explosionsartig. Du hast heute nicht mehr die früher üblichen kleineren Rotten, in denen nur eine Sau einmal im Jahr einen Wurf Frischlinge bekam. Heute kannst Du in manchen Bundesländern inzwischen Rotten zählen mit über hundert Tieren (ich glaub das war in Meck-Pom, wo sie mal um die 300 Tiere auf einen Haufen gezählt haben). Die teilweise im Herbst oder Winter kleine Frischlinge führen, zusätzlich zu der eigentlich üblichen Setzzeit. Die Jagdpächter sind verpflichtet die ihnen auferlegtten Abschusspläne zu erfüllen und schaffen das vom Hochsitz aus einfach nicht mehr. Ihnen bleibt gar nichts anderes übrig als im Herbst jede Menge Urlaub zu nehmen, um jeden Tag in einem anderen Revier an dieser Art der Jagd teil zu nehmen. Denn wenn sie in den Nachbarrevieren nicht helfen, hilft bei ihnen auch keiner...
Wie gesagt, die zuständigen Behörden schreiben den Revierinhabern vor wie viele Tiere sie mindestens zu schießen haben (und das sind nicht wenige). Zusätzlich sind sie schadenersatzpflichtig für die Schäden, die die Wildtiere auf Äckern und Feldern der Landwirte anrichten. Hinzu kommt dass sie für das Fleisch beim Verkauf lächerlich wenig Geld erhalten. Sei Dir sicher: Wenn Du einer dieser angeblichen Pantoffelhelden mit Brillen wie Glasbausteinen wärst, dann wüsstest Du dass die meisten der Schützen, die im Herbst an solchen Jagden teilnehmen, das notgedrungen tun, und mit ihrer Freizeit eigentlich etwas viel besseres anzufangen wüssten.
Zur Weisungsbefugnis: Es ist durchaus nicht so dass Jagdausübungsberechtigte immer und überall nicht weisungsbefugt sind. Während einer angemeldeten Jagd sind sie das insofer dass sie Dir sagen können dass Du z.B. ein bestimmtes Waldgebiet, welches gerade bejagd wird, nicht betreten darfst. Tust Du das doch, und kann Dir das als vorsätzliche Störung der Jagdausübung nachgewiesen werden (z.B. weil die Schützen dann die Jagd stundenlang ruhen lassen oder für diesen Tag gar ganz abbrechen müssen), kann Dich das gerne mal so um die 5000 Euro Bußgeld kosten.