Waschbär Moderator
  • Mitglied seit 5. Februar 2012

Beiträge von Waschbär

    Mir wird ganz anders bei dem Gedanken das Lia noch nicht 100%ig zu uns gehört!

    Ich persönlich würde so einen Vertrag nicht unterscheiben wenn ich so viel Geld für einen Welpen zahlen würde, und das auch noch aus zweiter Hand. Andererseits aber brauchst Du Dir keine allzu großen Gedanken zu machen. Lt. diesem Vertrag geht der Hund endgültig nach zwei Monaten in Dein Eigentum über. Und gekündigt werden kann er bis dahin von Verkäuferseite nur wenn Du in dieser Zeit Deinen "vertraglichen Pflichten" nicht nach kommst. In den paar verbleibenden Wochen wirst Du ja nicht mit dem Welpen züchten, und Du wirst ihn hoffentlich nicht so halten daß Du dabei gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Und damit bist Du auf der sicheren Seite. Der Verkäufer kann lt. diesem Vertrag nicht kommen und sagen "Ich hab's mir anders überlegt, ich will den Hund zurück."

    Ich würde das jetzt anders sehen. Der Schutzvertrag ist rechtens und die Höhe der Schutzgebühr hat damit nichts zu tun. Der jetzige Besitzer hat mit seiner Unterschrift in diesen Vertrag zugestimmt und die Frist ist abgelaufen .
    Laut Vertrag ist der jetzige Besitzer " nur Übernehmer" und kein Käufer. Somit würde ja denn der Übergeber Eigentümer bleiben? So ist es zu mindestens in den Schutzverträgen von TH Hunden zum Beispiel.

    Lt. diesem Vertrag geht das Eigentum am Hund nach 8 Wochen auf den Käufer über. Von denen ja nun bereits fünf oder sechs schon rum sind. Danach ist Steve*chen definitv der Eigentümer. Und dann kann ihm auch niemand mehr reinreden z.B. bezüglich einer Zuchtverwendung des Hundes, völlig egal was in diesem Vertrag steht. Weil die betreffende Klausel zu stark in das Eigentumsrecht an der Sache eingreift. Der Verkäufer kann den Hund auch nicht zurück holen (schon mal gar nicht entgeldlos) wenn der Hund nicht gemäß dem TSchG gehalten wird, auch wenn das so im Vertrag steht. In so einem Fall bleibt dem vorherigen Eigentümer nur das zuständige VetAmt zu informieren, welches dem Hundehalter dann entsprechende Auflagen erteilt oder aber den Hund in schwerwiegenden Fällen einzieht. Die Verfügungsgewalt über den Hund obliegt dann aber dem VetAmt und nicht dem vorherigen Eigentümer.


    Ja. Besitzer ist der, der in den Papieren eingetragen ist . Nur der Besitzer laut Papieren darf einen Besitzerwechsel beim SV vornehmen.
    Z.B. Der Züchter hat den Vorbesitzer als Eigentümer beim SV eintragen lassen und er steht auch in den Papieren, dann ist der Vorbesitzer Eigentümer. Hat der Züchter noch keinen Eigentümerwechsel beim SV vorgenommen, dann ist der Züchter Eigentümer.
    Händigt der Vorbesitzer dir jetzt die Papiere aus, dann musst du darauf achten, das der Vorbesitzer beim SV dieses Papierchen zum Eigentümerwechsel ausfüllt und zum SV schickt und diese dann auch in die Papiere trägt.

    Ich denke hier werden einige Begriffe miteinander vermischt. "Besitzer"
    ist der, bei dem sich ein Hund befindet. "Eigentümer" ist der, der das
    Eigentumsrecht am Hund besitzt. "Besitzer" und "Eigentümer" können identisch
    sein, müssen es aber nicht. Und in die Ahnentafel wird der "Eigentümer" eines Hundes eingetragen, nicht der "Besitzer".


    Verkaufe ich einen Hund, dann ist
    der Käufer ab dem Datum, das diesbezüglich im Kaufvertrag steht, der
    Eigentümer. Auch wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der
    Ahnentafel eingetragen und/oder als Eigentümer beim Zuchtverband gemeldet worden ist.

    Ich sehe das genau so. 600 Euro sind bei einem DSH-Welpen keine Schutzgebühr, sondern ein realistischer Welpen-Kaufpreis. Zudem sind einige Klauseln in diesem Vertrag rechtlich nicht haltbar, da sie zu stark ins Eigentumsrecht am Hund eingreifen. So z.B. das Verbot, den Hund zur Zucht einzusetzen.


    Und die angedrohte Vertragsstrafe, nunja... Bei 250 Euro würde ich das im Fall der Fälle ausreizen, wenn sich der vorherige Halter des Welpen da in irgend etwas einmischen wollte. Vermutlich hörst Du aber von dem eh nie wieder etwas....


    Fahr mit Welpe und "Kaufvertrag" zum Züchter und regel das direkt mit dem bezüglich der Ahnentafel. Sollte der "Zwischeneigentümer" bereits in der Ahnentafel eingetragen sein, dann fahr auf dem Rückweg bei dem vorbei und lass ihn die Ahnentafel als Verkäufer unterschreiben. Dann hast Du alles in trockenen Tüchern.

    Es gibt Rassen, die haben weniger ein Lendenwirbelproblem, dafür aber mehr Probleme mit der Halswirbelsäule. Z.B. der Dobermann und der Rottweiler gehören dazu. Diese Rassen leiden bedeutend seltener am Cauda equina-Syndrom als der DSH, dafür kannte ich sehr viele deren Schwachpunkt die Wirbelsäule im Hals-/Schulterbereich war. Der DSH hingegen neigt eher zu Problemen im Lendenwirbelbereich.


    Von daher ist die Beantwortung Deiner Frage auch rasseabhängig. Z.B. ein Dobermannhalter, der schon bei mehreren Hunden Probleme mit der Halswirbelsäule hatte, wird das anderes sehen als ein DSH-Halter, und versuchen die Halswirbelsäule möglichst zu entlasten.


    Ich verwende bei meinen DSHs Geschirre dort wo ich eine Druckverteilung auf das Brustbein (und nicht auf den Hals) haben möchte: Beim Zughundesport und beim Schutzdienst (damit der Hund dort möglichst gut Luft bekommt). Und in der Fährtenarbeit, weil ich den Hund dort möglichst wenig über die Leine beeinflussen möchte, auch wenn er mal mit mehr Trieb sucht.

    Bezüglich der Statistiken muß man auch die Beweggründe mit einbeziehen, aus welchen die Hundehalter ihre Hunde testen lassen. In der DHS-Spezial-Statistik sind hauptsächlich Hunde, die in der Zucht stehen bzw. die evtl. in die Zucht gehen werden. Die Daten stammen also hauptsächlich von Züchtern und Deckrüdenhaltern. Während in der Laboklin-Statistik vermutlich sehr viele Hunde enthalten sind, bei denen bereits klinische Symptome aufgetreten sind und bei denen die Genotypisierung auf DM mit zur Diagnosestellung gehören wird (beim Cauda equina Syndrom hat man ja ein ähnliches Krankheitsbild).


    Einen Hund ohne Symptome, der nicht in die Zucht geht, würde ich auch nicht testen lassen.

    Ich hatte noch nie einen DSH, der Probleme mit seiner Halswirbelsäule hatte.


    Viele Tierärzte sehen die Sache mit dem Geschirr relativ kritisch, gerade beim DSH, der ja eher zu Problemen mit der Lendenwirbelsäule tendiert. Und die kann im Wachstum stärker als notwendig belastet werden, wenn der Hund im Geschirr stark zieht.

    Wieviele DM/DM- und N/DM-Hunde in der Zucht sind weiß man nicht. Die wenigsten sind ja bis jetzt getestet, und selbst wenn würde Dir das niemand auf die Nase binden. Es liegt derzeit an den Welpenkäufern, sich von "ihrem" Züchter einen Nachweis zeigen zu lassen daß der von ihm gekaufte Welpe nicht "at risk" ist (= DM/DM).


    Gestern kam die neue DSH Spezial. Dort wurden drei Statistiken aufgeführt. Einmal die Zahlen der DSH-Spezial Initiativ Datenbank. Dort schaut es derzeit in Bezug auf die an Constanze Rähse gemeldeten Hunde so aus:


    "frei" (N/N): 61,4%
    "Träger" (N/DM): 24,2%
    "at risk" (DM/DM): 13,6%


    Insgesamt wurden Constanze bisher die Genotypisierungsergebnisse von 131 Hunden zur Verfügung gestellt.


    Dann die Statistik von Laboklin (= aller bisher bei Laboklin getesteter DSHs):


    "frei" (N/N): 44,2%
    "Träger" (N/DM): 24,0%
    "at risk" (DM/DM): 31,8%


    Die Laboklin-Statistik basiert auf der Genotypisierung von 717 DSHs.


    Und dann wurden noch die Zahlen der Orthopedic Foundation for Animals (einer Organisation in den USA) aufgeführt:


    "frei" (N/N): 51,2%
    "Träger" (N/DM): 31,9%
    "at risk" (DM/DM): 16,8%


    In diese Statistik sind die Genotypisierungen von 3367 DSHs einbezogen worden.


    Die Zahlen zeigen daß die Möglichkeit doch relativ groß ist einen Welpen zu erwerben, der zur Gruppe "at risk" gehören kann (= Genotyp DM/DM), wenn man aus nicht getestenten Elterntieren kauft. Wobei es ja bereits reicht daß ein Elternteil getestet ist, wenn dieser den Genotyp N/N besitzt.


    Wobei anzumerken ist: Nicht jeder DM/DM-Hund erkrankt phänotypisch an DM. Aber die, die daran erkranken, besitzen den Genotyp DM/DM.

    Nein, nicht für "irgendeinen Test". Die Blutprobe "für wissenschaftliche Zwecke" wird schon seit vielen Jahren beim Hauptröntgen abgenommen. Sie dient zum Aufbau einer Datenbank, auf die für laufende und zukünftige wissenschaftliche Studien zurück gegriffen werden kann.


    Wenn Du in einer Uni-VetKlinik röntgen läßt, dann kann es sein daß noch eine zweite Blutprobe abgenommen wird. Z.B. in Gießen derzeit für die HD-Studie. Die ist aber zusätzlich und dafür zahlt man auch nix.

    Beim Hauptröntgen wird eine Blutprobe für "wissenschaftliche Zwecke" abgenommen. Ohne diese erhälst Du die Ahnentafel mit den Ergebnissen nicht zurück. Diese Blutprobe hat aber nix mit der Blutprobe für das DNA-Verfahren zu tun. Bereits beim Chippen der Welpen wird eine Blutprobe auf einer sog. Go-Card abgenommen und eingelagert. Vor Zuchtverwendung muss der Eigentümer eines Hundes die Auswertung für das DNA-verfahren beantragen (= Abstammungsüberprüfung). Zudem kann diese Probe auch für diverse Genotypisierungen verwendet werden, z.B. in Bezug auf Degenerative Myelopathie, MDR1-Defekt, Haarlänge, Fellfarbe etc. Das kann alles über das Zuchtbuchamt beim Vertragslabor in Auftrag gegeben werden, und die Abrechnung erfolgt dann auch über den SV. In Bezug auf DM ist es dann auch billiger als wenn man selbst eine Blutprobe oder einen Abstrich der Mundschleimhaut in einem Labor einreicht.

    Ich hatte das schon mal eingestellt:


    An die Züchter und Deckrüdenhalter


    Es ist nicht notwendig nur mit N/N-Hunden zu züchten. Es muß lediglich vermieden werden daß DM/DM-Hunde geboren werden. Selbst mit einem DM/DM-Hund kann man züchten, wenn der Zuchtpartner N/N ist. Denn die Hunde, die das mutierte Allel nur einmal im Erbgut tragen, erkranken nicht an DM.


    Wichtig ist nur daß die Züchter und Deckrüdenhalter den Genotyp ihrer Hunde kennen und N/DM- und DM/DM-Hunde nur mit N/N-Hunden verpaaren. Und wenn man den Genotyp seines Hundes nicht kennt, sollte man vorsichtshalber auf einen Zuchtpartner zurück greifen, der getestet ist und den Genotyp N/N besitzt.


    Für Schäferhunde, die im Zuchtbuch des SVs eingetragen sind, kostet diese Genotypisierung übrigens nur 35 Euro, wenn man sie über das Zuchtbuchamt bei Generatio in Auftrag gibt. Es muß dafür keine Blutprobe eingeschickt werden, Generatio ist das Vertragslabor des SVs und die Blutproben der im Zuchtbuch eingetragenen Hunde sind dort eingelagert.