Waschbär Moderator
  • Mitglied seit 5. Februar 2012

Beiträge von Waschbär

    Ich denke, dass es auch einige Menschen gibt, die diese Hundeboxen auch mißbrauchen und den Hund die meiste Zeit darin einsperren....


    Bei Deinen Gründen Waschbär, wird bestimmt keiner was sagen. Aber wie oben geschrieben, es gibt Menschen, die haben einfach keine Ahnung von Hundehaltung bzw. Hundeboxen wie man mit denen umgeht.

    Ja natürlich gibt es Fälle, in denen Hunde in Boxen gehalten werden. Und das war ja bisher auch schon verboten. Es ist z.B. auch verboten Innerorts schneller als 50 und auf Landstraßen schneller als 100 km/h zu fahren. Geht man jetzt her und verbietet das Fahren komplett, nur weil sich, auf die breite Masse der Autofahrer bezogen, ein paar Wenige nicht an das entsprechende Gesetz halten?


    Und eine Situation "Es wird keiner was sagen" ist mehr als unbefriedigend. Der Willkür wird dadurch Tür und Tor geöffnet... Du wirst Zielscheibe von Nachbarn, die Dich nicht leiden können. Und gefällt einem AmtVet Deine Nase nicht, bist Du dran... Zudem würde dieser sich dienstrechtlich angreifbar machen, wenn er entgegen der betreffenden Definition des Begriffes "Haltung" ein Auge zudrücken würde. Denn der Nachbar, der Dich nicht leiden kann und deswegen das VetAmt informiert hat, könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten.


    Das ist alles nicht so einfach. Und deswegen sollten wir alle hoffen dass, bevor so etwas tatsächlich "amtlich" werden sollte, der gesunde Menschenverstand noch mit einbezogen wird bei der Ausformulierung.

    HSH ich habe auch keine Hundebox, weder zuhause noch im Auto. Meine Hunde müssen nirgendwohin eingesperrt werden. Im Auto ist ein Schutzgitter....

    Es ist völlig egal ob Du im Auto eine Box oder ein Gitter hast oder gar nix von beiden: Da Du wahrscheinlich keinen LKW mit entsprechender Ladefläche fährst ist auch in Deinem Fall nach max. 30 Minuten Schluss mit Hund im Auto, die über die reine Fahrtzeit hinaus gehen. Egal ob Du mit Hund im Auto vor einer Tierarztpraxis/-klinik wartest, nach einer Wanderung unterwegs noch etwas erledigen möchtest etc.

    Aus meiner(!) Sicht könnten Boxen, außer zum direkten Transport, auch komplett verboten werden. Dann wäre wieder mehr Umgang/Beschäftigung mit dem sozialen Tier Hund nötig. Denn die meisten der hier an den Haaren herbeigezogenen "Beispielen" sind doch schlichte Erziehungsprobleme. Und die löst man in den seltensten Fällen durch wegsperren oder anbinden. ;)

    Und wenn ich sehe wie lange Hunde an vielen Hundeplätzen im Kofferraum/Autobox "geparkt" werden, nur um mal eine kurze Runde auf dem Platz zu drehen, während Herrchen/Frauchen sich im Anschluß im Vereinsheim noch ein wenig die Kante geben, Verzeihung ich meinte natürlich Erfahrungen austauschen ^^ , dann wünschte ich mir desöfteren koordinierte Aktionen vom VetAmt und der Polizei.

    Es sind keineswegs nur "Erziehungsprobleme". Z.B. Camping mit Hund kannst Du unter Berücksichtigung der Definition "Haltung" in diesem Artikel komplett vergessen... Auf den Campingplätzen dürfen Hunde, sofern dort erlaubt, nicht abgeleint werden (zumindest ich kenne keinen auf dem das erlaubt wäre, und ich kenne viele). Die Platzvorgaben, die für die Haltung von Hunden vorgegeben werden, kannst Du i.d.R. in einem üblichen Wohnwagen/Wohnmobil oder Zelt nicht erfüllen. Und es ist schön wenn Deine Lebensumstände so sind dass Du Deinen Hund nie mal irgendwo anleinen musst. Andere Hundehalter leben aber z.B. in einer Mietwohnung, in der sie die Terrasse oder den Garten baulich nicht verändern dürfen. Oder wo es eine Gemeinschaftsgarten gibt, in der die Hunde nicht frei laufen dürfen. Die einen Angsthund besitzen oder einen Hund gerade erst frisch übernommen haben, den man die ersten Wochen nicht ableinen sollte. Natürlich können die sich alternativ den Sommer über hinter geschlossenen Türen und Fenstern verbarrikadieren. Die Lebensqualität wäre aber für alle Beteiligen besser wenn man normal leben kann und der Hund dann zwischendrin einfach mal angeleint wird. Und erfahrungsgemäß ist das den Hunden deutlich lieber als wenn sie alleine irgendwo in einen Raum weggesperrt liegen.


    Und auch die Situation der Hunde, die mit an den Arbeitsplatz dürfen, ist keineswegs an den Haaren herbei gezogen. Sehr oft sind nicht alle Kollegen begeistert dass ein anderer seinen Hund mit bringen darf. Weil sie Angst vor Hunden haben, weil sie einfach keine "Hundemenschen" sind, weil sie eine Allergie haben etc. In all diesen Fällen dient ein Anleinen des Hundes oder z.B. das Absperren eines Bereiches rund um den Arbeitsplatz des Hundehalters nicht alleine dazu dass der Hund diesen Bereich nicht verlassen kann. Viele Hunde würden das gar nicht machen, auch wenn der Halter mal den Raum verlässt. Aber andere Menschen fühlen sich dann nicht dem Hund ausgeliefert, was sehr stark zum kollegialen Frieden beitragen und somit Beschwerden beim Chef verhindern kann.


    Es ist auch schön für Dich wenn Du nie mit Deinen Hunden im Auto irgendwo hin fahren musst und auf dem Hin- oder Rückweg noch irgend etwas zu erledigen hast, wo die Hunde dann halt mal im Auto warten. Auch dass Du offensichtlich in Tierkliniken etc. immer sofort dran kommst... Bei andere Menschen ist das halt nicht der Fall.


    Ich hoffe auch dass Du nie in die Situation kommen wirst, in der Du mal auf die Hilfe eines Rettungshundes angewiesen sein wirst. Am besten trägst Du immer Kleidung mit dem Aufdruck "Lasst mich einfach liegen"... 8)

    Das Verbot der Boxenhaltung besteht doch schon lange. Durch die TSchHVO, die die Fläche vorgibt für die Haltung von Hunden. Aktuell geht es um die Definition des Begriffes "Haltung". Jeder normale Mensch geht davon aus dass damit die grundsätzlichen Lebensbedingungen eines Hundes gemeint sind. Aber dass ein Hundehalter jetzt z.B. dadurch kriminalisiert werden soll wenn er seinen Hund z.B. in der Wohnung für einige Zeit mal irgendwo anleint (z.B. weil jemand zum Kaffee kommt der Angst vor Hunden hat, oder ein Handwerker etwas in der Wohnung zu tun hat, z.B. einen Wasserhahn zu wechseln, oder weil man vielleicht eine neue Waschmaschine geliefert bekommt und die Haustüre für eine Weile offen steht wenn der Monteur die alte Maschine raus und die neue ins Haus bringt) schießt meiner Meinung nach weit über das Ziel hinaus. Natürlich könnte man den Hund statt dessen auch in einen anderen Raum wegsperren, z.B. das Schlafzimmer... In den meisten Fällen fühlt sich ein Hund aber doch sehr viel wohler wenn er dabei bleiben und einfach in seinem Körbchen weiter liegen bleiben darf. Die Leine ist dann oft nur dazu da um einer Person, die Angst vor Hunden hat, Sicherheit zu vermitteln. Und/oder zu verhindern dass der Hund, den man verbal in solchen Fällen anweist auf seinem Platz zu bleiben, nicht doch in einem unbeobachteten Moment die Chance nutzt z.B. die Person, die die alte Waschmaschine raus bringt oder ein Werkzeug holen geht, auf die Straße zu begleiten. So etwas gesetzlich in die Ecke der Tierquälerei zu stellen ist doch völlig überzogen.


    Beispiel: Oma Hilde hat Tante Lisbeth zum Kaffee eingeladen. Die hat aber Angst vor Dackel Robert. Also wird Robert, der in seinem Körbchen schlummert, mit seiner Leine für eine oder anderthalb Stunden am Fuß der Kommode befestigt. Könnte sein Körbchen aber verlassen und hätte dann an seiner Leine einen Radius in dem er vermutlich das halbe Wohnzimmer durchstreifen und bis zu Oma Hilde gelangen kann. Mit dieser neuen Definition des Begriffes "Haltung" müsste Tante Hilde Robert künftig z.B. ins Schlafzimmer verbannen, damit Tante Lisbeth nicht die ganze Zeit stockesteif auf ihrem Stuhl sitzt und sich nicht traut ihre Kaffeetasse zu heben. Ob Robert das wirklich besser finden würde?


    Szenenwechsen: Oma Hilde trifft sich mit Tante Lisbeth zum gemeinsamen Kaffeetrinken im Innen- oder Außenbereich einer Konditorei. In den allermeisten Fällen schreibt der Gesetzgeber Oma Hilde dann vor Dackel Robert die ganze Zeit über an kurzer Leine (oft sind nur Leinen mit max. 1,2 m Länge erlaubt) zu halten. Und es gibt keinerlei Beschränkung dass Oma Hilde sich nicht täglich und stundenlang mit Tante Lisbeth in Begleitung von Robert zum Kaffeetrinken treffen darf...


    Wie oft werden Hunde im Beisein ihrer Menschen z.B. mit einer längeren Leine auf einer Terrasse gesichert, so dass sie auf dieser herum laufen, sie aber nicht verlassen können. Oder z.B. im Gemeinschaftsgarten eines Mehrfamilienhauses, in dem lt. Hausordnung eine Anleinpflicht besteht. Unmengen von Hunden fühlen sich wohl und glücklich dabei derart gesichert am Leben ihrer Menschen teilhaben zu dürfen. Da aber die AnbindeHALTUNG seit dem 01.01.2022 verboten ist, muss man die Hunde künftig wegsperren in einen Raum, der die Vorgaben der TSchHVO erfüllt, anstatt dass sie mit auf der Terrasse liegen dürfen oder beim Grillen mit den Nachbarn im Gemeinschaftsgarten dabei sein dürfen.


    Szenenwechsel: Man geht zum Sonnenbaden mehrere Stunden in den örtlichen Park oder trifft sich mit den Nachbarn im Biergarten oder zum Grillen an einem öffentlichen Grillplatz. Hier schreibt der Gesetzgeber in den allermeisten Fällen vor dass mittgeführte Hunde die ganze Zeit über mittels kurzer Leine zu sichern sind.


    Dito die Verwendung der Transportbox, wenn man unterwegs ist... Urlaub, Camping, Prüfungen/Wettkämpfe, Einsätze von Hunden "mit Berufen" usw. entsprechen nicht den maßgeblichen Teil des 24/7-Lebensumfeld der Hunde. Es ist doch wohl ein Unterschied ob z.B. Hunde mal nach einer stundenlangen Wanderung für einige Zeit in ihren Autoboxen (oder auch ohne Box im Auto) schlafen, während ihre Halter anschließend noch irgendwo einen Kaffee zusammen trinken oder etwas essen (vorausgesetzt natürlich die Boxen sind groß genug und die Außentemperaturen sind nicht zu hoch oder zu tief), oder ob jemand seinen Hund jeden Tag mehrere Stunden (z.B. prinzipiell während seiner Arbeitszeit über) oder generell im Auto hält. Es gibt den Begriff "das Kind mit dem Bade ausschütten". Der trifft hier meiner Meinung nach zu und vertritt keineswegs die Interessen des durchschnittlichen Hundes. Viele Hunde fühlen sich mit zeitweiligen Einschränkungen ihres Bewegungsradiuses deutlich wohler, wenn sie dafür "dabei" sein dürfen. Anstatt alleine zu Hause bleiben zum müssen. Und es wäre paradox wenn der Gesetzgeber in sehr vielen Bereichen den Bewegungsradius durch behördlich angeordneten Leinenzwang stark begrenzt, genau das aber in privatem Umfeld prinzipiell unter Strafe stellt. Natürlich ist es nicht O.K. einen Hund die meiste Zeit alleine z.B. auf einer Terrasse angebunden zu halten. Aber das ist doch eindeutig davon zu unterscheiden wenn ein Hund in Anwesenheit seiner Menschen dort durch eine Leine gesichert wird (z.B. weil der Vermieter es nicht erlaubt einen hundesicheren Zaun aufzustellen, oder weil man sich in einem Ferienhaus befindet etc.). Bei Letzterem ist der Hund doch voll ins Leben seiner Menschen integriert.

    Das Problem ist die Willkür, der man dann ausgesetzt wäre. Passt einem zuständigen AmtsVet Deine Nase nicht, bist Du dran... Egal was Du machst, irgend etwas finden die dann immer...

    Das mit den "Hundemöbeln" ist die eine Sache... Die Haltung von Hunden darin war bereits eh schon verboten, das ist nichts Neues. Neu aber ist die Definition "Haltung", dass diese jetzt so weit ausgelegt wird. Unter'm Strich verstößt man danach bereits dann gegen das TSchG bzw. die TSchHuVO wenn man seinen Hund in der Wohnung mal für einen Weile anleint. Z.B. wenn der Stromableser oder Schornsteinfeger kommt, der Panik vor Hunden hat und der die Wohnung sonst nicht betreten würde. Aber auch wenn man z.B. in der Tierklinik mit seinem Hund im Auto wartet bis man dran ist. Oder vielleicht sogar mit zwei Hunden dort ist und der Hund, der aktuell nicht dran ist, dann halt im Auto wartet.


    Wenn diese Definition, was unter den Begriff "Haltung" fällt, tatsächlich so umgesetzt werden sollte, werden viele Hunde, die von ihren Haltern mit an die Arbeit genommen werden dürfen, künftig zu Hause bleiben müssen. Viele Hunde werden dort zumindest zeitweise mal durch eine Leine gesichert, während Herrchen/Frauchen für einige Zeit abseits vom Schreibtisch etwas zu tun hat und der Hund dorthin nicht mitlaufen sollte. Viele Arbeitskollegen, die selbst nicht viel mit Hunden am Hut haben, werden sich unwohl fühlen wenn der Hund dann ungesichert auf seinem Platz weiterdösen wird, weil dann die Möglichkeit besteht dass er doch aufstehen und sich ihnen nähern könnte. Menschen, die sich in solchen Situationen unwohl fühlen, werden dann beim nächsten Mitarbeitergespräch mit ihrem Chef das Thema ansprechen, und es wird wieder eine Genehmigung, den Hund mit an die Arbeit bringen zu dürfen, gecancelt werden... Auch wenn Hunde in solchen Fällen statt durch eine Leine mit einem Gitter gesichert werden, welches z.B. vom Schreibtisch bis zur Wand dahinter reicht, werden dem Hund dort in den wenigsten Fällen die qm-Zahlen zur Verfügung stehen, die in der TSchHuVO vorgeschrieben werden. (Was auch gar nicht notwendig ist, da die Hunde die Arbeitszeit eh meist verschlafen und dort nicht Tango tanzen).


    Das Training und die Ausübung von irgendwelchen Hundesportarten, der Rettungs- und Jagdhundearbeit dürfte sich damit auch erledigt haben, wenn Ruhezeiten der Hunde im Auto (egal ob in einer Box oder ohne) ganz allgemein zur "Haltung" gezählt werden, da den Hunden dort nicht ausreichend Platz gemäß der TSchHuVO zur Verfügung steht. Wobei gemäß §7 TSchHuVO die Möglichkeit bestände die Hunde im Training oder Einsatz an einer mind. drei Meter langen Anbindevorrichtung anzubringen. Was aber wenig zielführend wäre... Denke mir mal dass kein Hund bei einem Rettungseinsatz in unbekanntem Gebiet in seinen Ruhepausen angebunden neben anderen, teils fremden Hunden, wirklich schlafen kann. Was aber notwendig ist wenn er mehrere Einsätze hat, möglicherweise an mehreren Tagen hintereinander. Für solche Fälle ist die eigene Box der vertraute Ort, in der sich (der entsprechend konditionierte) Hund so sicher fühlt dass er schlafen und seine Akkus wieder aufladen kann.


    Camping mit Hund dürfte sich dann auch erledigt haben, egal ob im Wohnmobil/Wohnwagen oder im Zelt. Auf jedem Campingplatz besteht ein Freilaufverbot für Hunde (wenn sie denn dort überhaupt erlaubt sind), und wenn man nicht gerade einen Dauerstellplatz hat, um den man einen entsprechenden Zaun drum herum stellen darf, bleiben die Hunde dann am und im Zelt/Wohnwagen/Wohnmobil meist angeleint.

    Mit dem Troll Ekstrem hatte ich es schon dass ein Hund nach ca. 6 Wochen fast genau wie vorher ausgesehen hat ("rippentechnisch"), aber auf der Waage hat sich dann heraus gestellt dass er 5 kg zugenommen hat in dieser Zeit. Meine Tierärztin hat erst gedacht ihre Waage wäre kaputt... ^^

    Ich habe es eigentlich bisher bei jedem Hund gehabt dass sie zwischen 1 und 2 Jahren irgendwann eine Phase haben in der sie fressen können ohne Ende und trotzdem einen Tick zu dünn sind. In dieser Phase habe ich mit dem "Ekstrem" von Troll gute Erfahrungen gemacht. Nach zwei Säcken habe ich dann wieder auf das gewohnte Futter umgestellt.


    Von Köber's würde ich in so eine Phase das "HE" nehmen ("Energie-Hochleistung").

    Mal ne blöde Frage!

    Darf dann ein z.B DVG oder SWHV Mitglied noch bei SV Prüfung starten? Oder auch anders rum?

    Ja, darf es... Und der DVG hat mit dem dhv im übrigen schon lange nix mehr zu tun, sondern ist dem VDH als eigenständiger Verband angeschlossen.


    Und ganz konkret:


    1.) "keine Richterfreigabe von dhv Richtern für Prüfungen des SV": Wen interessiert's??? 8) Braucht man ein Ausbildungskennzeichen für die Zuchtzulassung oder als Quali für eine weiterführende Prüfung, würde eine Prüfung unter einem dhv-LR sowieso völlig wertlos sein... Und für eine dhv-Quali würde sich auch nicht nützen, da diese nur in dem dhv angeschlossenen Verbänden/Vereinen absolviert werden kann.


    2) "keine Terminschutzgewährung für Prüfungen im dhv mit Einsatz eines Leistungsrichters / Wertungsrichters / Helfers / Stewards aus dem SV": Wen interessiert's??? 8) Wenn ein dhv-Verein bei einer Veranstaltung nicht genug verbandsinterne Leistungsrichters / Wertungsrichters / Helfers / Stewards hat, dann fällt seine Veranstaltung halt aus. Und in China kippt irgendwo ein Sack Reis um...


    3) "keine Freigabe für dhv LR / WR / Helfer / Stewards für Prüfungen im SV": Wen interessiert's??? 8) Normalerweise muss doch sowieso jeder, der im SV während einer Prüfung/Veranstaltung irgend eine Funktion übernimmt, SV-Mitglied sein... Da wird dann die SV-Mitgliedsnummer angegeben, und nicht die dhv-Mitgliedsnummer, und gut ist's und den dhv geht das rein gar nix an... Ich habe noch niemals nie irgend eine Funktion im SV übernommen und dabei meine dhv-Mitgliedsnummer angegeben anstatt meiner SV-Mitgliedsnummer.


    4) "keine Aus- und Fortbildung von Richtern, Wertungsrichtern / Helfern / Stewards des SV im dhv": Wen interessiert's??? 8) Alle Schulungen und Weiterbildungen, die für irgend ein Amt im SV benötigt werden, sind doch eh nicht gültig wenn sie außerhalb des SVs erworben wurden.


    Ich würd mal sagen: Viel Wind um nix... ^^

    Qualifikation ist für mich die Herkunft aus einem bestimmten Zwinger, da mir die vom Temperament her gut passen zu meiner Hündin. Und natürlich Körung, Gesundheit... und ich möchte den Rüden mal in einer Prüfung gesehen haben live.

    Ich denke mal dass niemand seine Mitgliedschaft im Zuchtverband dadurch riskieren wird dass er seinen zuchtzugelassenen und angekörten Rüden "schwarz" decken lassen wird.


    Und auch im RSV hält man sich an die durch FCI und VDH vorgegebene Zuchtordnung. Was bedeutet dass zur Zucht verwendete Hunde entweder im Zuchtbuch oder im Anhangregister eingetragen und ansonsten alle Anforderungen der Zuchtordnung erfüllen müssen. Was bedeutet dass Du Deine Hündin zuerst phänotypisieren lassen müsstest, dann röntgen, ausstellen, Talentsichtung...

    Zum Glück gibt es jede Menge Rüden, die leichter sind als 47 kg. Sonst würde ich ja nie einen Deckrüden finden... ^^


    Die Rüden, bei denen ich bisher habe decken lassen, hatten zwischen 32 und 41 kg. Wobei Letzterer ein Kompromiss gewesen ist, normal ist mir das zu viel. Sehr viele Rüden liegen im Bereich um die 36 kg.

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