Spätestens dann wenn Dein Hund so eine fachtierärztliche Untersuchung nicht überleben sollte wirst Du vielleicht anders darüber denken.
Eine züchtende Rechtsanwältin hat inzwischen auf Facebook einen sehr schönen Beitrag zu den veterinärbehördlichen Auflagen geschrieben, die für die aktuellen CACIBs vorgeschrieben wurden/werden (Neumünster ist ja inzwischen abgesagt worden). Die Dame züchtet Salukis. Die Salukizüchter, die für Erfurt gemeldet haben, haben ihre Meldungen inzwischen alle komplett storniert! Behördlichen Vorgaben für das Ausstellen der Rasse Saluki verlange neben der allgemeinen tierärztlichen Bescheinigung den Ausschluss eines Cauda equina-Syndroms mittels bildgebender Verfahren (wird verlangt für alle Hunde ab 60 cm Schulterhöhe). Sprich es muss eine MRT der Wirbelsäule gemacht werden. Mal ganz abgesehen von den Kosten (unter 800 Euro wirst Du eine MRT nirgends bekommen, eher musst Du mit einem 4-stelligen Betrag rechnen)...
Bisher haben Züchter und Zuchtverband keinerlei Kenntnisse über auch nur einen einzigen Saluki, der an einem CES erkrankt ist. Hingegen ist diese Rasse heikel in Bezug auf die Verabreichung von Narkosemitteln. was allgemein bekannt ist. Hier verlangt eine Behörde eine für die betreffende Rasse völlig unnötige Untersuchung (da eine Disposition für die betreffende Erkrankung für diese Rasse auch in der Literatur nirgends nachgewiesen wurde) die für die Hunde NACHWEISLICH ein erhöhtes Risiko birgt (bis hin zu deren Tod) durch die dafür notwendigen Narkose (eine MRT dauert bis um die 45 Minuten, weswegen die Tiere in Narkose gelegt werden, und nicht nur sediert wie beim HD-/ED-Röntgen). Somit kann man diese Auflage als Verstoß gegen das TSchG werten, da ein medizinischer Eingriff am Hund gefordert wird der das Tier maßgeblich negativ beeinträchtigen kann (von evtl. Schmerzen/Unwohlbehagen bei der Injektion des Narkosemittels über Schwindel und Übelkeit während der Aufwachphase, auch einer evtl. Verletzungsgefahr in dieser Zeit, bis hin zu Unverträglichkeiten in Bezug auf das verwendete Narkosemittel, was letztendlich bis zum Tod des Hundes führen kann), während dem kein nachweislicher Nutzen gegenüber steht (außer dass da vielleicht das Ego eines einzelnen AmtsVets befriedigt wird).
Auch ein österreichischer Rechtsanwalt hat inzwischen Ansätze aufgezeigt gegen was betreffende VetÄmter seiner Meinung nach mit ihren teilweise völlig überzogenen Auflagen verstoßen. Es bleibt abzuwarten ob jetzt tatsächlich Aussteller entsprechende Klagen einreichen werden, ebenso natürlich einzelne Zuchtverbände bzw. der VDH oder ggf auch die FCI.