Waschbär Moderator
  • Mitglied seit 5. Februar 2012

Beiträge von Waschbär

    Spätestens dann wenn Dein Hund so eine fachtierärztliche Untersuchung nicht überleben sollte wirst Du vielleicht anders darüber denken.


    Eine züchtende Rechtsanwältin hat inzwischen auf Facebook einen sehr schönen Beitrag zu den veterinärbehördlichen Auflagen geschrieben, die für die aktuellen CACIBs vorgeschrieben wurden/werden (Neumünster ist ja inzwischen abgesagt worden). Die Dame züchtet Salukis. Die Salukizüchter, die für Erfurt gemeldet haben, haben ihre Meldungen inzwischen alle komplett storniert! Behördlichen Vorgaben für das Ausstellen der Rasse Saluki verlange neben der allgemeinen tierärztlichen Bescheinigung den Ausschluss eines Cauda equina-Syndroms mittels bildgebender Verfahren (wird verlangt für alle Hunde ab 60 cm Schulterhöhe). Sprich es muss eine MRT der Wirbelsäule gemacht werden. Mal ganz abgesehen von den Kosten (unter 800 Euro wirst Du eine MRT nirgends bekommen, eher musst Du mit einem 4-stelligen Betrag rechnen)...


    Bisher haben Züchter und Zuchtverband keinerlei Kenntnisse über auch nur einen einzigen Saluki, der an einem CES erkrankt ist. Hingegen ist diese Rasse heikel in Bezug auf die Verabreichung von Narkosemitteln. was allgemein bekannt ist. Hier verlangt eine Behörde eine für die betreffende Rasse völlig unnötige Untersuchung (da eine Disposition für die betreffende Erkrankung für diese Rasse auch in der Literatur nirgends nachgewiesen wurde) die für die Hunde NACHWEISLICH ein erhöhtes Risiko birgt (bis hin zu deren Tod) durch die dafür notwendigen Narkose (eine MRT dauert bis um die 45 Minuten, weswegen die Tiere in Narkose gelegt werden, und nicht nur sediert wie beim HD-/ED-Röntgen). Somit kann man diese Auflage als Verstoß gegen das TSchG werten, da ein medizinischer Eingriff am Hund gefordert wird der das Tier maßgeblich negativ beeinträchtigen kann (von evtl. Schmerzen/Unwohlbehagen bei der Injektion des Narkosemittels über Schwindel und Übelkeit während der Aufwachphase, auch einer evtl. Verletzungsgefahr in dieser Zeit, bis hin zu Unverträglichkeiten in Bezug auf das verwendete Narkosemittel, was letztendlich bis zum Tod des Hundes führen kann), während dem kein nachweislicher Nutzen gegenüber steht (außer dass da vielleicht das Ego eines einzelnen AmtsVets befriedigt wird).


    Auch ein österreichischer Rechtsanwalt hat inzwischen Ansätze aufgezeigt gegen was betreffende VetÄmter seiner Meinung nach mit ihren teilweise völlig überzogenen Auflagen verstoßen. Es bleibt abzuwarten ob jetzt tatsächlich Aussteller entsprechende Klagen einreichen werden, ebenso natürlich einzelne Zuchtverbände bzw. der VDH oder ggf auch die FCI.

    Um die Hinterhandwinkelung und Rückenlinie beurteilen zu können müsste der Hund korrekt gestellt werden. Zur Seite des Betrachters "offen" (also Vorderbeine parallel, und das Hinterbein muss so weit zurück gestellt werden dass der Mittelfußknochen ab dem Fersenbein abwärts möglichst genau senkrecht zum Boden verläuft). So "zusammengeschoben" wie der Hund auf dem Foto steht ( = beide Hinterbeine unter dem Körper) wird die Hüfte natürlich nach oben verschoben.


    Der Hund auf dem folgenden Foto steht auch nicht ganz korrekt (das dem Betrachter zugewandte Hinterbein ist nicht korrekt in der Senkrechten, sondern steht ein Stück zu weit nach hinten raus), und der Hund wurde auch nicht aus einer optimalen Position heraus fotografiert, sondern leicht schräg. Aber ich denke Du erkennst was ich meine...

    Zum einen waren die diversen Tierärztekammern in den letzten Jahren sehr aktiv in ihrer Arbeit den inzwischen seit über 20 Jahren im TSchG enthaltenen "Qualzucht-§" besser umsetzen zu können. Zum anderen gibt es ein Rechtsgutachten plus Ergänzungsgutachten aus 2021, in welchem u.a. die diversen Stufen der Mittäterschaft durch praktizierende Tierärzte und Amtstierärzte ausführlich aufgeführt werden. Plus der zum 01.01.2022 geänderten TSchHuV, in welcher der "Qualzucht-§" zusätzlich zum TSchG noch einmal mit aufgenommen worden ist. Da geht den AmtsVets jetzt vermutlich schlichtweg "der Ar... auf Grundeis". Es muss ja nur ein PETA-Jünger einen Hund mit den sog. "Qualzucht"-Merkmalen auf einer Ausstellung entdecken, eine Anzeige machen und der Hundehalter entsprechend verurteilt werden. Dann sitzt lt. diesem Gutachten der zuständige AmtVet, der die Ausrichtung der Ausstellung genehmigt hat, mit im Boot. Durch aktive Mittäterschaft (wenn er keine entsprechenden Auflagen für die Ausstellung erteilt hat), oder auch durch Mittäterschaft durch Unterlassung (wenn er die Einhaltung der erteilten Auflagen nicht kontrolliert).


    Vor diesen Gutachten haben sich die AmtsVets eher in der Position gesehen dass sie das Vorliegen von "Qualzucht"-Merkmalen beweisen müssten, wenn sie irgendwelche Sanktionen veranlassen und betroffene Hundehalter dann dagegen geklagt hätten.


    Das betrifft auch die praktizierenden Tierärzte, weswegen inzwischen mehrere Tierkliniken und -praxen, die sich auf Reproduktionsmedizin spezialisiert haben, ihre Kunden informiert haben dass sie für die betroffenen Rassen die selbige nicht mehr anbieten können.


    Luna: Es werden durch die entsprechenden Netzwerke der Tierärztekammern ALLE Bereiche der Tierzucht nach und nach katalogisiert werden. Auch die Nutztierrassen. Das dauert halt seine Zeit. Zuerst war die Versuchstierhaltung und -zucht an der Reihe. Damit sind sie jetzt durch und es geht mit Heim- und auch Nutztieren weiter. "Qualzucht" ist halt ein extrem umfangreiches Feld. Allein beim Geflügel und den Tauben gibt es extrem viele betroffene Rassen. Aber auch bei Zierfischen, Reptilien und Amphibien....Über das Netzwek QUEN sind Tierärztekammern, Wissenschaftler, Tierärzte und Rechtsexperten vernetzt und arbeiten diese ellenlange Liste nach und nach ab.


    Hier mal das Rechtsgutachten von Prof. Cirsovius von April 2021 ...


    https://www.tieraerztekammer-berlin.de/images/qualzucht/Gutachten_zu__11b_TierSchG_Cirsovius.pdf


    ... plus dessen Ergänzungsgutachten von November 2021...


    https://qualzucht-datenbank.eu/wp-content/uploads/2021/10/Ergaenzungsgutachten-Cirsovius-30.09.2021.pdf


    Und hier der Link zur Homepage des Netzwerks QUEN...


    Home - QUEN Qualzucht-Database
    Hier geht es direkt zur Qualzucht Datenbank! Die Idee und das Projekt QUEN Projekt QUEN Zuchtbedingte Prädispositionen und Erkrankungen vieler…
    qualzucht-datenbank.eu

    Nachdem man gedacht hatte dass sich nach zwei Pandemie-Jahren nun langsam die Normalität wieder einstellt, geht es aktuell ziemlich rund in Bezug auf neue veterinärbehördlichen Auflagen für die CACIB-Ausstellungen des VDHs. Nicht nur dass einige Rassen bzw. deren Varietäten, ebenso wie Hunde bei denen die Vibrissen entfernt bzw. gekürzt wurden, nicht mehr ausgestellt werden dürfen, benötigt jeder Hund ein tierärztliches Gutachten lt. diesem er keine sog. "Qualzucht"-Merkmale aufweist. Darüber hinaus müssen für Hunde, bei denen sog. "Qualzucht"-Merkmale auftreten, zusätzliche rassespezifische fachtierärztliche Gutachten vorgewiesen werden.


    So ist das Schreiben durch das VetAmt der Stadt Neumünster an den VDH bezüglich einer Anhörung vor Erlass einer Tierschutzrechtlichen Ordnungsverfügung sage und schreiben 26 (!!!) Seiten lang. Wer es sich mal zu Gemüte führen möchte:


    http://vdh-nord.de/wp-content/uploads/2022/04/Neumuenster-wedelt_tierschutzrechtliche-OV-Anhoerung-E-Mail-07.04.2022-1-1.pdf


    Und hier dann noch die 11-seitige Anlage dazu:


    http://vdh-nord.de/wp-content/uploads/2022/04/Anlage-1-und-2-OV-Hundeschau.pdf


    Verständlich dass unter solchen Vorzeichen sehr viele Aussteller ihre Meldungen wieder zurück gezogen haben bzw. gar nicht erst melden werden.


    In Dortmund ist man schon einen Schritt weiter, dort hat das zuständige VetAmt bereits seine tierschutzrechtlichen Auflagen erteilt. Für alle auszustellenden Hunde ist ein tierärztliches Gutachten vorzuweisen, lt. diesem bei ihnen keine "Qualzucht"-Merkmale vorliegen. Darüber hinaus muss für Hunde folgender Rassen ein zusätzliches fachtierärztliches Gutachten (rassespezifisch) nachgewiesen werden:


    American Cocker Spaniel, Australian Kelpie, Basset Hound, Boston Terrier, Bouvier des Flandres, Boxer, Chinese Crested Dog, Chow-Chow, Coton de Tuléar, Dandie Dinmont Terrier, Deutsche Dogge, Deutscher Pinscher, Dobermann, English Bulldog, English Springer Spaniel, Entlebucher Sennenhund, Flat Coated Retriever, Französische Bulldogge, Holländischer Schäferhund (rauhaar), Irish Wolfhound, Japan-Chin, Leonberger, Magyar Viszla, Miniatur Bullterrier, Mops, Pekingese, Polski Owczarek Podhalanski (PON), Pudel, Saarloos Wolfhund, Samojede, Siberian Husky, Staffordshire Bullterrier, Teckel, Tschechoslowakischer Wolfhund, Welsh Springer Spaniel, Cavalier-King-Charles-Spaniel, Chihuahua, Yorkshire Terrier, Zwergpudel, Zwergschnauzer


    (bei den letztgenannten fünf Rassen bei Vorliegen entsprechender klinischer Symptome bei der Allgemeinuntersuchung)


    Hier gibt es nicht nur bereits die notwendigen Formulare für das das allgemeine tierärztliche und die fachtierärztlichen Gutachten, sondern es liegt auch bereits vor für welche Rassen welche fachtierärztlichen Gutachten gefordert werden:


    https://www.messe-hund-und-katz.de/fileadmin/VDH/media/tierschutzhundeverordnung/Liste_Rassen_notwendige_Untersuchungen_Endfassung.pdf


    Äusserst unbefriedigen ist dass für die einzelnen CACIB-Ausstellungen in Neumünster, Dortmund, Lingen und Erfurt unterschiedlichen veterinärbehördliche Vorgaben gestellt werden. So dass Gutachten, die für die Schau in X erstellt werden, für die Schau in Y dann nicht anerkannt werden. Weil das Formular nicht das richtige ist, oder weil individuell andere Vorgaben gemacht werden. So dürfen in Neumünster Hunde mit "Qualzucht"-Merkmalen wie Haarlosigkeit das Ausstellungsgelände nicht einmal betreten (als "Besucher-Hund"), während diese Vorgabe für Dortmund nicht gilt. Auch wissen bisher die Halter von merlefarbigen Hunden nicht ob sie ihre Hunde noch ausstellen dürfen oder nicht.


    Es wird also bestimmt nicht langweilig werden in der nächsten Zeit im Hundewesen in Deutschland... Und die illegalen Vermehrer reiben sich vermutlich ihre Hände. 8)


    Oder abschließend gefragt: Gibt es DAS Geschirr für alle Fälle 8) ?

    Nein, das Geschirr für alle Fälle gibt es nicht. Schon alleine deswegen weil die Dinge, die Du für die Ausbildung verwendest, für Deinen Hund zum Signal werden. "Suchgeschirr anlegen"= Signal "jetzt gehen wir Fährten". "Hetzgeschirr anlegen" = Signal "jetzt gibt's Schutzdienst". Und das Geschirr zum Spazieren gehen ist dann noch mal eine weitere Liga... Mit der Zeit wird Dein Hund allein durch das Anlegen des jeweiligen Geschirres in ein jeweils anderes mentales Level versetzt.


    Was hast Du denn für ein Geschirr von Hunter gehabt, welches kaputt gegangen ist? Ich habe für die jungen Hunde das Aalborg, und das ist eigentlich recht robust. Die Auflagefläche für den Karabiner ist etwas knapp, aber für meine Karabinergrößen ausreichend. Verwende aber meist trotzdem eine Leine zum einschnallen, also ohne Karabiner.

    das ist mein fährtengeschirr, zwischenzeitlich ca 35 jahre alt, echtes leder und mit dem such(t)en alle meine dsh einschl sam. Funktioniert noch einwandfrei, hals und nacken bleiben damit komplett frei:

    Jau, der Nacken bleibt frei. Die Schulter aber nicht... 8) Gäbe es nur solche Geschirre, würde ich ausschließlich mit Halsband fährten. Allein schon weil der Karabiner der Fährtenleine völlig ungeschützt auf dem Wirbelsäulenbereich aufliegt.


    Natürlich kann man ein altes Utensil mögen. Nur sollte man dessen Schwachstellen kennen und in Relation zu den evtl. Schwachstellen anderer Alternativen betrachten. Ich sehe bei einem Geschirr dieser Bauart keinen Vorteil für den Hund, imVergleich zur Anbringung der Fährtenleine am Halsband.

    na ja, dann hat sich da wohl so einiges geändert. Früher war es nicht erlaubt und ich würde das auch heute nicht tun. Warum auch, mit fährtengeschirr (brustgeschirr) geht das auch prima. Aber früher war auch vieles anders ;)

    Wie alt bist Du denn, wenn Du schon so lange Hundesport betreibst und es nicht kennst dass das Fährten am Halsband allgemein üblich war bzw. ist? Heute fährten sehr viel mehr Hundesportler mit Geschirr als "früher" (und der Begriff geht bei mir zurück bis in die 70er). Noch in den 80ern bis in die 90er hinein war es schwierig bis unmöglich überhaupt passende Fährtengeschirre käuflich erwerden zu können, wenn ein Hund keine Schäferhund-, Boxer-, Rottweilermaße etc. hatte (mein allererstes selbsstgenähtes Geschirr war deswegen aus der Not heraus geboren worden).

    Also wir gehen fuss, und wenn sie mich anguckt wird geklickt und sie bekommt Leckerli. In dem Moment wenn sie es hat guckt sie weg und ich muss korrigieren

    Ist doch normal dass sie weg guckt in dem Moment in dem sie schluckt/frisst. Nach dem Click ist vor dem Click... Oder ist Dein Hund nach einem Futterbröckchen bereits satt???


    Ich gebe das Futter beim Fußlaufen gar nicht gerne aus der Hand, sondern werfe es weg. Der Hund holt sich das Futter, ich gehe dabei weiter, und der Hund schließt anschließend zu mir auf und sucht sich die Position wieder, in welcher der dann durch den nächsten Click wieder bestätigt wird (und natürlich gibt es nach jedem Click eine Bestätigung, sonst verliert der Clicker seine Bedeutung; jeder Click ist ein Versprechen...).

    Du könntest die Aufnahmen zu Dr. Tellhelm nach Gießen schicken. Der ist Gutachter für den SV, aber auch für viele andere Rassehundezuchtverbände, und hat jahrzehntelang an den Wirbelsäulenstudien mitgearbeitet, aus denen dann ja auch die beiden validierten Auswertungsverfahren für den Lendenwirbelbereich entwickelt worden sind (LÜW und OCD am Kreuzbein). Für ein paar Euro erhältst Du eine fachlich fundierte Beurteilung und weißt dann woran Du tatsächlich bist.


    Hier mal ein Link zu einem Artikel über das Thema:


    https://www.schaeferhunde.de/fileadmin/SV/Documents/SV-Zeitung_PLUS/02_15_LUEW.pdf

    Du mir ist das völlig klar nur wer hier mal wieder über die Gesetzgebung herzieht sind die Hundesportler hier.

    Und das belustigt mich halt, vor allem weil mal wieder Szenarien beschrieben werden, die keinen interessieren und keinen Einfluss haben werden. Als wenn jemand die Zeltgröße checkt.

    Aber das man nun tendenziell das Amt zu Hundeplätzen schicken kann finde ich lustig.

    Sei Dir sicher dass jemand kommen wird um Deine Zeltgröße zu checken, wenn Deinem Zeltnachbarn Deine Nase nicht gefällt. Weil sonst kann's bei einer entsprechenden Meldung ans zuständige Amt 'ne Dienstaufsichtsbeschwerde geben... Glaube bloß nicht dass Du Dich in Sicherheit wiegen können wirst, nur weil Du kein Hundesportler bist, wenn die Definition von "Haltung" so weit ausgedehnt wird wie im von mir hier eingestellten Artikel. Das geht in ALLE Bereiche des Lebens...

    Ach herjeh schon wieder Gejammer von Hundesportlern über die böse Gesetzgebung. :thumbup:

    Darf man also Deiner Meinung nach, wenn man irgend einen Hundesport betreibt, zu nichts mehr eine Meinung äußern?


    Im übrigen bitte ich auch Dich künftig nur noch T-Shirts, Pullis und Jacken zu tragen mit dem Aufdruck "Lasst mich liegen - Tritt sich fest". Denn auch Rettungshundeausbildung dürfte bei dieser Art der Auslegung des Begriffes "Haltung", wie sie in dem Bericht definiert wird, der Vergangenheit angehören.