es gibt das Gesetz "Haftung des Tierhalters § 833 BGB => http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html
ansonsten sind dann die Länder zuständig und da haben 6 Länder eine Pflicht zur Haftpflicht gemacht:
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, MeckPom
und andere bei Kampfhunden
in Hamburg sieht dies dann so aus:
Auszug aus dem Hundegesetz:
§ 12 Haftpflichtversicherung
(1) Die Halterin oder der Halter eines Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung ohne
Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500 Euro zur Deckung der durch
den Hund verursachten Schäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Million
Euro für Personen- und sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die
Haftpflichtversicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters nach § 833 des Bürgerlichen
Gesetzbuches umfassen.
(2) Zuständige Stelle nach § 117 Absatz 2 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vom 23.
November 2007 (BGBl. I S. 2631), zuletzt geändert am 28. Mai 2008 (BGBl. I. S. 874, 901), in der
jeweils geltenden Fassung ist die nach diesem Gesetz zuständige Behörde.
(3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag für Hunde, die in einem Tierheim im Sinne des § 11
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes gehalten werden, Ausnahmen von Absatz 1
zulassen.