Dauer für den Erhalt der roten Papiere

  • Kurzer Nachtrag... der Schutzvertrag kommt morgen im Laufe des Tages. Ich war bis eben auf dem Hundeplatz und bin kurz vor dem Ende :D ich will nur noch schlafen!


    Bis morgen und eine gute Nacht Zusammen!


    Viele Grüße,
    Stefan

  • Guten Morgen,


    hier der Link zu dem Schutzvertrag.


    Schutzvertrag


    Bei den besonderen Vereinbarungen ist dann folgendes notiert:


    "Die roten Papiere werden nachgesendet sobald ich diese vom SV erhalten habe."


    Ich habe den Verkäufer kontaktiert und ihm ist es egal wie ich die Papiere erhalte.
    Er selbst wird aber wohl kaum eine Ummeldung vornehmen. Es wäre im lieber wenn
    das über den Züchter läuft.


    Viele Grüße,
    Stefan

  • Das ist kein Kaufvertrag sondern ein Tierschutzvertrag. Diesen hast du so akzeptiert und unterschrieben? Wie hoch war denn die Schutzgebühr, wenn ich fragen darf?



    Wenn du die Papiere über den Züchter bekommen kannst, dann ist es doch ok.

  • Bitte entschuldige wenn ich das verwechselt habe. Für mich war das ein und dasselbe O_O Die Schutzgebühr lag bei 600€.
    Noch habe ich die Papiere nicht. Ich warte noch auf Antwort des Züchters.


    Ist daran etwas falsch oder schlecht? Ja Unwissenheit gehört manchmal bestraft, ich weiß.


    EDIT:


    Einen Kaufvertrag in dem Sinne habe ich nicht. Für mich war das dasselbe.



    Viele Grüße,
    Stefan

  • Hi,


    bei einem Betrag von 600 Euro kann man nicht mehr von einer Schutzgebühr ausgehen.Daher sehe ich den ganzen Vertrag mitsamt seinen
    Klauseln als unzulässig an.Das begründe ich dahingehend das 600€ für einen DSH mit SV-Papier nahezu einem Welpenpreis vom Züchter gleichkommt.
    Im Osten des Landes gibt es Welpen sogar im Schnitt noch günstiger.


    Ich würde den Züchter kontaktieren,bestenfalls mitsamt Hund und "Vertrag" einen Besuch abstatten.
    Da würde ich als Erstes anrufen und nicht per Email o-ä.
    Jeder halbwegs seriöse Züchter ist interessiert das seine Hunde in gute Hand kommen.
    Dann kann man abklären das man die Papiere zu dem dazugehörigen Hund bekommt.Den Kauf und die Bezahlung
    kann man (hoffendlich) einwandfrei nachweisen.
    Sollte der Züchter Bedenken haben zum Telefon greifen und vom Verkäufer den Verkauf bestätigen lassen.
    Dann dürfte der Züchter auch keine Bedenken mehr haben.


    Gruß Michi

  • Ich sehe das genau so. 600 Euro sind bei einem DSH-Welpen keine Schutzgebühr, sondern ein realistischer Welpen-Kaufpreis. Zudem sind einige Klauseln in diesem Vertrag rechtlich nicht haltbar, da sie zu stark ins Eigentumsrecht am Hund eingreifen. So z.B. das Verbot, den Hund zur Zucht einzusetzen.


    Und die angedrohte Vertragsstrafe, nunja... Bei 250 Euro würde ich das im Fall der Fälle ausreizen, wenn sich der vorherige Halter des Welpen da in irgend etwas einmischen wollte. Vermutlich hörst Du aber von dem eh nie wieder etwas....


    Fahr mit Welpe und "Kaufvertrag" zum Züchter und regel das direkt mit dem bezüglich der Ahnentafel. Sollte der "Zwischeneigentümer" bereits in der Ahnentafel eingetragen sein, dann fahr auf dem Rückweg bei dem vorbei und lass ihn die Ahnentafel als Verkäufer unterschreiben. Dann hast Du alles in trockenen Tüchern.

  • Vielen Dank für die Ratschläge! Ich denke so mache ich das. Ich rufe den Züchter gleich an und nach der Arbeit packe ich die Kleine ein und ab zu Mum and Dad!
    Ich berichte euch wie es ausgegangen ist.


    Viele Grüße,
    Stefan

  • Ich würde das jetzt anders sehen. Der Schutzvertrag ist rechtens und die Höhe der Schutzgebühr hat damit nichts zu tun. Der jetzige Besitzer hat mit seiner Unterschrift in diesen Vertrag zugestimmt und die Frist ist abgelaufen .
    Laut Vertrag ist der jetzige Besitzer " nur Übernehmer" und kein Käufer. Somit würde ja denn der Übergeber Eigentümer bleiben? So ist es zu mindestens in den Schutzverträgen von TH Hunden zum Beispiel.

  • Laut dem Zuchtbuchamt derjenige Besitzer der auf den Papieren eingetragen ist. So wie ich die Dame am Telefon verstanden habe gibt es da zwei Möglichkeiten (was mich sehr verwundert hat!), entweder ist ein Besitzer namentlich erwähnt oder eben nicht und damit ist der Besitzer der Dokumente der Besitzer des Hundes und wird auch so beim SV geführt.


    Wenn das tatsächlich der Fall ist, liese sich ein Kaufvertrag mit Sicherheit auch im Nachhinein noch ausstellen. Der Vorbesitzer ist da ziemlich "umgänglich". Wie schon vermutet werde ich danach auch nichts mehr von ihm hören.


    Viele Grüße,
    Stefan

  • ist schon etwas verfahren die Sache
    sieh zu , das du in den Papieren stehst und gut ist

  • Laut dem Zuchtbuchamt derjenige Besitzer der auf den Papieren eingetragen ist. So wie ich die Dame am Telefon verstanden habe gibt es da zwei Möglichkeiten (was mich sehr verwundert hat!), entweder ist ein Besitzer namentlich erwähnt oder eben nicht und damit ist der Besitzer der Dokumente der Besitzer des Hundes und wird auch so beim SV geführt.


    Ja. Besitzer ist der, der in den Papieren eingetragen ist . Nur der Besitzer laut Papieren darf einen Besitzerwechsel beim SV vornehmen.
    Z.B. Der Züchter hat den Vorbesitzer als Eigentümer beim SV eintragen lassen und er steht auch in den Papieren, dann ist der Vorbesitzer Eigentümer. Hat der Züchter noch keinen Eigentümerwechsel beim SV vorgenommen, dann ist der Züchter Eigentümer.
    Händigt der Vorbesitzer dir jetzt die Papiere aus, dann musst du darauf achten, das der Vorbesitzer beim SV dieses Papierchen zum Eigentümerwechsel ausfüllt und zum SV schickt und diese dann auch in die Papiere trägt.

  • Es gibt aber auch Besitzer die den Eigentumswechsel nicht beim SV melden,sondern nur auf der Ahnentafel den Besitzerwechsel mit Unterschrift
    durchführen.Dann bleibt nur die Möglichkeit die Papiere zum SV zu schicken und dann nehmen die den Wechsel vor.

  • genau so handhabe ich es immer
    spätestens beim Röntgen hat der SV die Papiere vor liegen und da gab es noch nie Probleme wenn alles korrekt eingetragen ist in der AT

  • Es gibt aber auch Besitzer die den Eigentumswechsel nicht beim SV melden,sondern nur auf der Ahnentafel den Besitzerwechsel mit Unterschrift
    durchführen.Dann bleibt nur die Möglichkeit die Papiere zum SV zu schicken und dann nehmen die den Wechsel vor.


    Mit Kaufvertrag.


    Oder mit Papieren und Kaufvertrag zu einer OG und sich von einem Zuchtwart bestätigen lassen, das man von diesen Hund der jetzige Eigentümer ist. Und dann alles zusammen zum SV schicken.
    So hatte mir die Dame vom SV das erzählt.