Hi,
Satzungen kann man ändern. Und wenn jemand gerne in einem Verein ist, egal, aus welchen Gründen, kann er auch auf eine Änderung der Satzung dieses Vereins hinwirken. Ich finde nicht, dass man grundsätzlich mit allem einverstanden sein muss, was eine Organisation tut, der man angehört. Der Versuch, Dinge gleichsam von innen heraus zu verändern, ist ja erstmal nichts Verwerfliches. Das mal unabhängig vom konkreten Fall.
Jain... Selbst wenn in einem Verein ausschließlich eine "moderne Trendsportart" betrieben wird: Wenn es sich z.B. um einen Verein handelt, der einem übergeordneten Hundesportverband angehört (z.B. dem dhv oder dem DVG), gehört auch der IPO-Sport, bzw. genauer gesagt dessen Ausübung und Förderung, weiterhin zum satzungsgemäßen Zweck des übergeordneten Verbandes. Somit muss das auch zum satzungsgemäßen Zweck des angeschlossenen Vereines gehören. Selbst durch eine Mitgliederversammlung in einem einzelnen angeschlossenen Verein kann keine Satzungsänderung erfolgen, die diese Sportart von der "Förderungspflicht" aus nimmt. Was bedeutet dass ein Verein zwar z.B. nur Agility oder Obendience in seinen Reihen anbieten kann, aber jegliche pauschale öffentliche Verunglimpfung des IPO-Sportes kann z.B. als verbandsschädigendes Verhalten (in Bezug auf den satzungsgemäßen Verbandszweck) oder als unsportliches Verhalten (gegenüber einzelnen anderen Mitgliedern) gewertet und bis hin zum Verbandsausschluss oder gar zum Ausschlusses eines ganzen Mitgliedsvereines führen. Das gilt natürlich nicht nur für den IPO-Sport, sondern auch für alle anderen Hundesportarten, die von einem übergeordneten Verband betreut werden.
Dito in einem Verein bzw. einer OG. die einem Rassehundezuchtverband angehört: Da kann es für ein einzelnen Mitglied schon blöd enden, wenn es öffentlich gegen genau die Rasse wettert, deren Zucht und Ausbildung von diesem Zuchtverband lt. seiner Satzung gefördert werden soll...
Und in beiden Fällen wird es nicht möglich sein die Satzung ensprechend zu ändern. Auch wenn sich alle Vereins- bzw. OG-Mitglieder einig sein sollten. Ausser der Verein bzw. die OG würde ihren übergeordneten Verband verlassen.