Waschbär Moderator
  • Mitglied seit 5. Februar 2012

Beiträge von Waschbär

    Wäre denn da für dich nicht ein TENS-Gerät besser? Ich habe so eines von meinem Orthopäden verordnet bekommen, d.h. die Kosten wurden sogar von der Krankenkasse übernommen.

    Allerdings gibt es diese TENS-geräte mittlerweile auch relativ kostengünstig ohne Rezept zu kaufen.

    Warum sollte ich mir ein anderes Gerät zulegen? Mit meinem Reizstromgerät komme ich prima klar. Und der Impuls ist bedeutend angenehmer. Wenn ich mir so ein Ding wie im Reha-Zentrum besorgen würde kann es nur schlechter werden (in Bezug auf die "Härte" der Impulse). Don't touch a runnig system...8)

    Nein, es braucht solche Methoden nicht zwangsläufig um Prüfungen ablegen zu können.


    Zu den sportlichen Erfolgen des Professors: Die waren eher bescheiden.... Über WM-Niveau kann der nix aus eigener Erfahrung berichten... 8) Ein Bekannter von mir, der selbst nicht zur Wattebauschwerfer-Fraktion gehört, sondern seine Hunde teilweise sagen wir mal "recht rustikal" händelt (aber ohne unfair zu sein oder deswegen eine schlechte Bindung zu ihnen zu haben oder so), im übrigen mehrfacher WM-Teilnehmer, hätte den fast mal auf einer Qualitfikationsprüfung abgewatscht (und wo der hinwatsch wächst kein Gras mehr...) weil der seinen Rüden so geschuhriegelt hat vor der Unterordnung. Also wenn sich mein Bekannter darüber aufregt, dann war das schon heftig bzw. sehr unfair dem Hund gegenüber. Gebracht hat's dem Professor allerdings nix, die anschließende Darbeitung war dann nicht gerade berauschend...


    Zumindest kann er eigene Erfahrungen dazu vortragen wie man es nicht machen sollte wenn man erfolgreich einen Sporthund ausbilden möchte. Ist ja auch schon mal eine Erkenntnis... 8)

    Kannst du mir vielleicht etwas empfehlen, was ich Drago nun gegen die Schmerzen geben kann? Auch das Kollagenhydrolysat + Molke?

    Im SV meinte man, ich solle Zeel Tabletten verwenden, aber das ist homöopathisch :rolleyes:

    Ich schaue nachher mal nach und frage noch mal eine Trainerin, die die letzten beiden Tage ein Seminar bei uns geleitet hat. Die erzählte mir gestern Abend von einem Präparat mit dem sie selbst (also an sich selbst) diesbezüglich sehr gute Erfahrungen gemacht hat. Ich frage sie heute Abend noch mal danach.

    Ich kenne sehr sehr viele andere Züchter... Und unter denen sehr viele die einen Hund in einem solchen Fall tatsächlich "für lau" abgeben. Weil man wirklich froh ist wenn man einen passenden Platz findet, und die Leute bereits sind ggf. auch noch mal eine Stange Geld zu investieren falls das später doch notwendig werden sollte. Wieso sollte der Hund auch verkauft werden? In diesem Fall hier ist ja noch nicht einmal der Welpenpreis von ihm zurück verlangt worden... Und auch diesbezüglich kenne ist es in solchen Fällen oft so dass der Züchter, wenn er dann doch Geld für den Hund bekommt, dem ursprünglichen Welpenkäufer dieses oder zumindest einen Teil davon (nach Abzug seiner zusätzlicher Ausgaben) von sich aus auszahlt. Habe ich schon zigmal erlebt und auch selbst so einem meiner Welpenkäufer angeboten.


    Man sollte nicht immer nur schlechtmöglichst von anderen Menschen denken...

    Über das E-Reizgerät braucht man nicht zu diskutieren, da sein Einsatz am Hund inzwischen bei uns verboten ist. Allerdings wurde dieses Urteil nicht damit begründet dass dessen Einsatz per se dem TSchG widerspricht. Ganz im Gegenteil, inzwischen gibt es sogar wissenschaftliche Studien der TiHO Hannover aus dem Arbeitskreis von Prof. Hackbarth (Professur für Tierschutz), dass der sachkundige Einsatz des E-Reizgerätes das am wenigsten tierbelastende Ausbildungsmittel ist und zudem den größten Lernerfolg bietet. Verboten wurde die Arbeit mit diesem Gerät weil es den zuständigen Behörden in der Vergangenheit i.a.R. nicht möglich war einen Missbrauch des Gerätes im Nachhinein nachweisen zu können. Sprich jemand wendet das Ding (absichtlich oder unabsichtlich) falsch an, quält damit seinen Hund, wird angezeigt, AmtsVet kommt Stunden oder Tage später und kann dann keinen rechtsverwertbaren Nachweis liefern dass die Vorwürfe tatsächlich stimmen.


    Ich verwende es übrigens immer noch... Regelmäßig zur Reizstrombehandlung meines linken Ellenbogens. Um Welten angenehmer als das Mörderteil im Reha-Zetrum, wo ich sonst mehrmals jährlich für mehrere Sitzungen auf Krankenkassenkosten hin müsste (und dann eine halbe Stunde lang einen ununterbrochenen Impuls bekomme). Und an mir selbst in der Unterordung, damit mir eine andere Person signalisieren kann wenn mein Hund eine Übung auf zuvor besprochener Weise falsch ausführt. Dann kann ich sofort mit der Stimme einwirken. Alles andere wäre für den Hund mit zusätzlichen Signalen verbunden, die es für ihn in der Prüfung nicht gibt (z.B. dass ich Blickkontakt mit einer anderen Person habe, die mir über Zeichen oder Stimme ein Signal gibt, oder dass ich meinen Kopf zum Hund drehe etc.). Wir haben E-Reizgeräte auch schon in Seminaren am Hundeführer eingesetzt, in denen Blinde mit ihren Führhunden Unterordnung gemacht haben.


    Funktioniert natürlich nur wenn betreffende Personen mit der Thematik Reizstrom kein Problem haben. Denn sonst würde man sich einbilden dass die Impulse, die man erhält, weh tun. Tun sie aber selbst im mittleren Bereich nicht. Sie sind ein Impuls wie z.B. ein Antippen auch. Halt leicher oder stärker. Wenn man Angst vor Schlägen hat fürchtet man sich allerdings auch vor einem Antippen...

    Eine "Schutzgebühr" ist rein rechtlich nix anderes als ein Kaufpreis und ein "Schutzvertrag" nix anderes als ein Kaufvertrag... Und nein, meist ist es nicht üblich für einen Hund mit einem derartigen Sachmangel einen Kaufpreis zu verlangen. Wenn da u.U. noch größere Kosten auf den Käufer zukommen werden bzw. zukommen könnten.

    Das hat nichts mit dem SV zu tun. Auf dem einen Platz arbeiten solche Hundeführer, auf dem anderen solche... Und oft ist es so dass man das nicht mal auf einen bestimmten Hundeplatz beziehen kann, sondern nur auf einzelne Hundeführer. Ich arbeite teilweise völlig anders als andere Hundeführer. Und möchte mit denen auch nicht in einen Topf geworfen werden. Auch wenn von denen manche auf den selben Plätzen arbeiten wie ich.

    also kann meine Vermutung stimmen. Ich hoffe wirklich das der Züchter da ehrlich mit umgeht. Aber im ungünstigsten Fall weiß die Familie nichts.

    Deine Vermutung kann stimmen. Genau so gut kann sie nicht stimmen... I.d.R. erkundigt man sich aber warum ein Hund zum Züchter zurück geht, wenn man diesen (in so einem Fall i.d.R. unentgeldlich) übernimmt.

    Davon abgesehen Waschbär was ist denn nun mit der Gewährleistungspflicht bei diesem Fall wenn die Familie feststellt da stimmt was gesundheitlich nicht. Muss dann auch der Züchter wieder gerade stehen oder aber eigentlich Matt? oder erlischt diese in einem solchen Fall wie ich glaube komplett.

    Da weder Du noch ich wissen unter welchen Umständen und mit welchen Informationen die neue Familie des Hundes diesen übernimmt brauchen wir uns hier darüber die Köpfe nicht zu zerbrechen. I.d.R. wird so ein Hund dann ja auch gar nicht verkauft, sondern man ist als Züchter froh ihn möglichst optimal platzieren zu können. Und ja, viele Züchter sind dann diesbezüglich ehrlich, im Interesse des Hundes.


    Ich habe vor viele Jahren mal eine junge Hündin mit schwerer ED abgegeben. (Die hatte ich nicht selbst gezüchtet, sondern für damals für mich sehr viel Geld gekauft.) Diese Hündin habe ich vor der Abgabe operieren lassen und die neue Familie, die sie natürlich kostenlos übernommen hat, wusste darüber Bescheid. Die Haltungsumstände bei dieser Familie waren für die Hündin optimal (im Gegensatz zu meinen Wohnverhältnissen damals musste sie dort keine Treppen laufen) und sie hatte dort ein langes und tolles Hundeleben.


    Matt wird mit dieser Familie keinen Kaufvertrag abgeschlossen haben, somit besteht zwischen ihm und der Familie keinerlei Vertragsverbindung. Der Züchter wird vermutlich auch keinen Kaufvertrag mit dieser Familie abgeschlossen haben (siehe oben). Kaufrecht wäre somit außen vor...

    Da ich nicht gewerblich züchte, schließe ich in meinem Kaufvertrag auch jegliche Gesundheitsgarantien (HD/ED, Zähne, Anatomie

    etc.) aus.

    Auch wenn Du nicht gewerblich züchtest kannst Du Deine Gewährleistungspflicht nach deutschem Recht gemäß BGB nicht generell ausschließen. Wenn Du einen grundsätzlichen Haftungsausschluss in Deinen Kaufverträgen stehen hast, dann kann das in einem Gerichtsverfahren dazu führen dass Dein Kaufvertrag als ungültig gilt und Du dann in vollem Umfang der gesetzlichen Voraussetzungen haften musst. Zudem wären damit auch alle evtl. enthaltenen Sondervereinbahrungen ungültig.

    Das der Züchter den Hund zurücknimmt finde ich ja auch nicht verkehrt, aber hier wird der Hund nun einmal als eine Ware mit Garantie gesehen

    Aber ganz genau das ist ein Welpe, den man als Züchter verkauft: Eine Ware mit einer Gewährleistungspflicht (von Seiten des Verkäufers; "Garantie" ist etwas anderes, die kann es beim Kauf von Lebewesen nicht geben).


    So sieht es das deutsche Recht, und damit bist Du als Züchter bei jedem einzelnen Verauf eines Welpen konfrontiert !!!

    Auch wenn sich hier einige User darüber aufgeregt haben, letztendlich ist es ja ein Zeichen für einen guten Züchter, wenn der seine Hunde, aus welchen Grund auch immer, wieder zurück nimmt. Ich habe das auch schon dreimal gemacht, sowohl kurz nach der Welpenabgabe wie auch im Alter von über einem Jahr. Im Fall von älteren Hunden kann man das halt nicht zu jedem Zeitpunkt machen (ich könnte z.B., wenn ich eine tragende oder säugende Hündin hätte, hier keine fremde Hündin integrieren). Aber auch wenn der Zeitpunkt für eine Rücknahme nicht passen sollte versuchen doch viele Züchter zumindest bei der Vermittlung in ein passenden Zuhause zu helfen. Für mich ist es eher ein Anzeichen für einen schlechten Züchter wenn einer das nicht macht.