Basco geht weg

  • auch ich habe nochmals alles überdacht und auch ich war wohl ein wenig grob motorisch zu dir.
    Naja und entschuldige mich dafür normal ist es ja sowieso deine Entscheidung .
    doch du bist damit nach hier gekommen und das zeigt von Stärke. Ich hoffe das der kleine trotzdem ein ruhiges schönes Leben führen kann. Und wünsche dir auf deiner Suche einen gesunden Welpen ohne genkrankheiten.

    Ich musste wohl erkennen das auch ich diesen Grund habe, etwas mit seinem Vierbeiner etwas anfangen zu können. Und auch ich suchte nach HD und ED freien Tieren deswegen hatte man mir den XHerder empfohlen und so kam ich zu Storm.
    Nach einem Tag Bedenkzeit kann ich auch etwas eingestehen und mich dafür entschuldigen ?

  • Auch wenn sich hier einige User darüber aufgeregt haben, letztendlich ist es ja ein Zeichen für einen guten Züchter, wenn der seine Hunde, aus welchen Grund auch immer, wieder zurück nimmt. Ich habe das auch schon dreimal gemacht, sowohl kurz nach der Welpenabgabe wie auch im Alter von über einem Jahr. Im Fall von älteren Hunden kann man das halt nicht zu jedem Zeitpunkt machen (ich könnte z.B., wenn ich eine tragende oder säugende Hündin hätte, hier keine fremde Hündin integrieren). Aber auch wenn der Zeitpunkt für eine Rücknahme nicht passen sollte versuchen doch viele Züchter zumindest bei der Vermittlung in ein passenden Zuhause zu helfen. Für mich ist es eher ein Anzeichen für einen schlechten Züchter wenn einer das nicht macht.

    ich bleibe dabei das so etwas für mich eine Scheißhandlung ist. Man stiehlt sich aus der Verantwortung und zusätzlich scheint die neue Familie wirklich nicht zu wissen warum der Hund letztendlich ein neues zu Hause sucht. Denn der Züchter weis das, aber informiert der da ehrlich drüber?


    Matt hat das nun ein mal getan für mich ist es falsch und unmoralisch. Das der Züchter den Hund zurücknimmt finde ich ja auch nicht verkehrt, aber hier wird der Hund nun einmal als eine Ware mit Garantie gesehen.

    Das ich recht hart war und auch bei sowas bin bleibt.

  • Hallo Matt,


    ich melde mich jetzt mal als Züchter.

    Also erstens hättest Du von mir keinen Welpen bekommen, weil ich glaube, daß man keinen Schäferhundwelpen im 6. Stock artgerecht aufziehen kann.

    Das fängt schon mit dem stubenrein werden an, denn wenn der Welpe muß, hat man keine Zeit sich anzuziehen und vom 6. Stock mit dem Aufzug runterzufahren.

    Auch ich habe schon einen Welpen zurückgenommen, weil die Leute meinten, es würde mit dem vorhandenen Hund nicht funktionieren (nach zwei Tagen!).

    Meine Welpen werden vor der Abgabe tierärztlich untersucht und sind zum Zeitpunkt der Abgabe gesund.

    Auf die Genetik habe ich keinen Einfluß, ich versuche natürlich bei der Auswahl des Deckrüden auf Gesundheit zu achten.

    Da ich nicht gewerblich züchte, schließe ich in meinem Kaufvertrag auch jegliche Gesundheitsgarantien (HD/ED, Zähne, Anatomie

    etc.) aus.

    Allerdings sichere ich mir ein Vorkaufsrecht an den Hunden, damit ich zumindest informiert werde, wenn der Hund verkauft wird.

    Der Größte Teil meiner Welpenkäufer ist allerdings auch bereit, die Hunde zu behalten, wenn sie irgendwelche gesundheitlichen Einschränkungen haben.

    Ich hatte jetzt bei jedem Wurf Interessenten da, denen ich keinen Hund verkauft habe, weil ich der Meinung war, daß es nicht passt.

    Aber das muß jeder Züchter mit sich selbst ausmachen, man kann den Käufern immer nur vor den Kopf schauen.

    Aber bei vielen Verkäufern habe ich den Eindruck, Hauptsache, der Welpe ist weg und man steckt das Geld ein.

    Da ich noch erwachsene Hunde habe, die bei mir im Haus und Garten leben, könnte ich auch nicht einfach einen zurückgegebenen Hund in mein Rudel integrieren.

    Ich bin jedoch immer bereit, bei der Vermittlung zu helfen.

  • Das der Züchter den Hund zurücknimmt finde ich ja auch nicht verkehrt, aber hier wird der Hund nun einmal als eine Ware mit Garantie gesehen

    Aber ganz genau das ist ein Welpe, den man als Züchter verkauft: Eine Ware mit einer Gewährleistungspflicht (von Seiten des Verkäufers; "Garantie" ist etwas anderes, die kann es beim Kauf von Lebewesen nicht geben).


    So sieht es das deutsche Recht, und damit bist Du als Züchter bei jedem einzelnen Verauf eines Welpen konfrontiert !!!

  • Das der Züchter den Hund zurücknimmt finde ich ja auch nicht verkehrt, aber hier wird der Hund nun einmal als eine Ware mit Garantie gesehen

    Aber ganz genau das ist ein Welpe, den man als Züchter verkauft: Eine Ware mit einer Gewährleistungspflicht (von Seiten des Verkäufers; "Garantie" ist etwas anderes, die kann es beim Kauf von Lebewesen nicht geben).


    So sieht es das deutsche Recht, und damit bist Du als Züchter bei jedem einzelnen Verauf eines Welpen konfrontiert !!!

    ich finde das nicht gut und wenn ich das könnte würde ich auch Sachen wie diese abändern.


    Davon abgesehen Waschbär was ist denn nun mit der Gewährleistungspflicht bei diesem Fall wenn die Familie feststellt da stimmt was gesundheitlich nicht. Muss dann auch der Züchter wieder gerade stehen oder aber eigentlich Matt? oder erlischt diese in einem solchen Fall wie ich glaube komplett.

  • Da ich nicht gewerblich züchte, schließe ich in meinem Kaufvertrag auch jegliche Gesundheitsgarantien (HD/ED, Zähne, Anatomie

    etc.) aus.

    Auch wenn Du nicht gewerblich züchtest kannst Du Deine Gewährleistungspflicht nach deutschem Recht gemäß BGB nicht generell ausschließen. Wenn Du einen grundsätzlichen Haftungsausschluss in Deinen Kaufverträgen stehen hast, dann kann das in einem Gerichtsverfahren dazu führen dass Dein Kaufvertrag als ungültig gilt und Du dann in vollem Umfang der gesetzlichen Voraussetzungen haften musst. Zudem wären damit auch alle evtl. enthaltenen Sondervereinbahrungen ungültig.

  • Davon abgesehen Waschbär was ist denn nun mit der Gewährleistungspflicht bei diesem Fall wenn die Familie feststellt da stimmt was gesundheitlich nicht. Muss dann auch der Züchter wieder gerade stehen oder aber eigentlich Matt? oder erlischt diese in einem solchen Fall wie ich glaube komplett.

    Da weder Du noch ich wissen unter welchen Umständen und mit welchen Informationen die neue Familie des Hundes diesen übernimmt brauchen wir uns hier darüber die Köpfe nicht zu zerbrechen. I.d.R. wird so ein Hund dann ja auch gar nicht verkauft, sondern man ist als Züchter froh ihn möglichst optimal platzieren zu können. Und ja, viele Züchter sind dann diesbezüglich ehrlich, im Interesse des Hundes.


    Ich habe vor viele Jahren mal eine junge Hündin mit schwerer ED abgegeben. (Die hatte ich nicht selbst gezüchtet, sondern für damals für mich sehr viel Geld gekauft.) Diese Hündin habe ich vor der Abgabe operieren lassen und die neue Familie, die sie natürlich kostenlos übernommen hat, wusste darüber Bescheid. Die Haltungsumstände bei dieser Familie waren für die Hündin optimal (im Gegensatz zu meinen Wohnverhältnissen damals musste sie dort keine Treppen laufen) und sie hatte dort ein langes und tolles Hundeleben.


    Matt wird mit dieser Familie keinen Kaufvertrag abgeschlossen haben, somit besteht zwischen ihm und der Familie keinerlei Vertragsverbindung. Der Züchter wird vermutlich auch keinen Kaufvertrag mit dieser Familie abgeschlossen haben (siehe oben). Kaufrecht wäre somit außen vor...

  • also kann meine Vermutung stimmen. Ich hoffe wirklich das der Züchter da ehrlich mit umgeht. Aber im ungünstigsten Fall weiß die Familie nichts.

  • Da ich nicht gewerblich züchte, schließe ich in meinem Kaufvertrag auch jegliche Gesundheitsgarantien (HD/ED, Zähne, Anatomie

    etc.) aus.

    Auch wenn Du nicht gewerblich züchtest kannst Du Deine Gewährleistungspflicht nach deutschem Recht gemäß BGB nicht generell ausschließen. Wenn Du einen grundsätzlichen Haftungsausschluss in Deinen Kaufverträgen stehen hast, dann kann das in einem Gerichtsverfahren dazu führen dass Dein Kaufvertrag als ungültig gilt und Du dann in vollem Umfang der gesetzlichen Voraussetzungen haften musst. Zudem wären damit auch alle evtl. enthaltenen Sondervereinbahrungen ungültig.

    Das ist korrekt so ein Fall macht eine Bekannte grade mit der Züchter muss den vollen Preis leider erstatten da er wohl wissentlich ein krankes Tier (zum Tode verurteilt )leider als Kern gesund deklarierte. Da es hier um den Schadensersatz im einzelnen geht und es folgt eine Anzeige gegen den Bruch Des Tierschutzgesetz .


    Auszug von Tierrecht Anwalt


    Hunde sind keine Sachen aber es gilt das Sachenrecht

    Das BGB regelt beim Kauf eines Hundes sowie sonstigen Tieren die Frage, wer welche Tatsachen zu beweisen hat. So stellt sich die Frage, wann der Mangel, die Erkrankung des Hunde aufgetreten ist und dem Züchter als Verkäufer durch den Käufer mitgeteilt wurde.



    1. Tritt der Mangel / die Erkrankung des Welpen innerhalb der ersten 6 Monate nach Übernahme durch den Käufer auf, so wird per Gesetz vermutet, dass die Erkrankung schon im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.



    Die Folge: Nun muss der Verkäufer beweisen, dass er einen gesunden Welpen verkauft hat.



    2. Tritt der Mangel nach 6 Monaten bis zum 24. Monat auf, so muss der Käufer beweisen, dass die Erkrankung bereits im Zeitpunkt der Übergabe des Hundes vorhanden bzw. genetisch angelegt war.



    Die Folge: Käufer muss beweisen, dass der Hund schon beim Kauf und Übergabe krank, bzw den genetischen Defekt in sich trug.(Juristen sprechen von mangelhafter Kaufsache)

  • man kann das Thema von vielen Seiten betrachten... ich persönlich finde es gut das Matt Basco jetzt abgegeben hat anstatt noch länger zu warten. So hat der Hund die Chance ein tolles neues zuhause zu haben.

    Ich bin Optimist und gehe davon aus das der Züchter die Familie über ihn informiert hat.

    Ich glaube auch nicht, das man sich so eine Entscheidung leicht macht....

    Von mir :thumbup: für die Entscheidung dem Hund eine gute Zukunft ermöglicht zu haben.

    Matt ... auch kleinere Hunde können am Rad mitlaufen und halten längere Wanderungen durch.

  • Nach einem Tag Bedenkzeit kann ich auch etwas eingestehen und mich dafür entschuldigen ?

    Schon ok, ich bin dir nicht böse. Vielleicht hätte ich ähnlich wie du reagiert, wenn ich als unbeteiligter Dritter auf diesen Thread gestoßen wäre.


    Ich wünsche dir viel Erfolg und Spaß mit deinem neuen Hund. :)

  • Also erstens hättest Du von mir keinen Welpen bekommen, weil ich glaube, daß man keinen Schäferhundwelpen im 6. Stock artgerecht aufziehen kann.

    Das fängt schon mit dem stubenrein werden an, denn wenn der Welpe muß, hat man keine Zeit sich anzuziehen und vom 6. Stock mit dem Aufzug runterzufahren.


    Das ist natürlich nicht gleichzusetzen mit Haus und Grundstück. Aber eine höher gelegene Wohnung mit Fahrstuhl, der sich vielleicht einmal im Jahr für einen halben Tag im Wartungsmodus befindet, ist für einen Hund wesentlich besser als eine Wohnung im zweiten Stock ohne Aufzug, wo er mehrmals täglich hoch- und runterlaufen muss.


    Bascos Vorgänger hat Zeit seines Lebens so gut wie nie Treppen gesehen, und wenn das wirklich mal unumgänglich war, dann ist es für den großen, ausgewachsenen Hund auch kein Problem gewesen.


    Bezüglich Stubenreinheit ist meine Wohnsituation sogar ziemlich optimal. Ich habe meine Welpen grundsätzlich in der Wohnung auf den Arm genommen, anschließend die Tür zugezogen, Fahrstuhl gefahren und erst vor dem Haus am Baum abgesetzt, wo sie machen konnten. Basco war bereits mit 12 Wochen stubenrein.

  • ... auch kleinere Hunde können am Rad mitlaufen und halten längere Wanderungen durch.

    Das stimmt schon, aber ich mag lieber größere Hunde und große Rassen sind leider alle anfällig. Bei einem Labrador oder Golden Retriever wäre das HD/ED-Risiko auch vorhanden.

  • Hunde sind keine Sachen aber es gilt das Sachenrecht

    In meinen Augen ist ein Hund keine "Ware" (wie bsw. ein Auto), aber durch den Verkauf seitens des Züchters wird er natürlich zu einer.


    Ich habe vom Verkäufer den Preis nicht zurückverlangt. Wichtiger war mir, dass er Basco vermitteln konnte.


    Das Geld ist mir in dem Fall ziemlich egal. Wenn ich diesen Sommer keinen Welpen genommen sondern eine Urlaubsreise gemacht hätte, wäre es ja auch weg gewesen.