Waschbär Moderator
  • Mitglied seit 5. Februar 2012

Beiträge von Waschbär

    Ich kann in so einem Fall ein Telefonat mir Dr. Schrader wirklich nur empfehlen!


    Wer sich ihn und seine Ansätze in der Tiermedizin mal ansehen möchte:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Ist relativ lang, und betrifft jetzt nicht vorranging die Behandlung von Arthrose, aber auch (z.B. ab ca. Minute 8).


    Er hat auch ein Buch geschrieben: "Keine Menschlichkeit in der Tiermedizin".

    Man benötigt für die Zucht ein dafür anerkanntes Ausbildungskennzeichen, welches unter einem SV-Leistungsrichter erlangt wurde. Das kann eine IPO-Prüfung sein (1 bis 3), wobei im Schutzdienst mind. 80 Punkte erreicht werden müssen (bestanden hat man den Schutzdienst mit 70 Punkten). Aber auch die Ausbildungskennzeichen HGH (Herdengebrauchshund) und Rettungshundeprüfung Stufe 2 (Trümmer oder Fläche) berechtigen zur Zuchtzulassung. Und entsprechende Ausbildungskennzeichen der diensthundehaltenden Behörden werden auch anerkannt, wenn der Hund im Eigentum einer solchen steht. Zudem auch geprüfte Blindenführhunde, wenn ihre Ausbildung von den deutschen Krankenkassen anerkannt wird.


    Neu ist dass künftig auch die ZAP (Zuchtanlageprüfung) in Verbindung mit der vorherigen Wesensbeurteilung für die Zuchtzulassung zählt.

    Diese Wesensbeurteilung gibt es ja erst seit 2 Jahren. Wobei sie regelmässig und flächendeckend erst seit diesem Jahr durchgeführt werden.


    "TSB ausgeprägt" ist ein Prädikat, welches bei den IPO-Prüfungen im Schutzdienst vergeben wird. Das Kürzel "TSB" steht für die Begriffe Triebveranlagung, Selbstsicherheit und Belastbarkeit. Bei einem Hund mit "TSB vorhanden" kann man von erheblichen Defiziten in zumindest einem dieser drei Bereiche ausgehen. Früher wurde das in der SchH-Prüfung übrigens mit "Härte, Mut und Kampftrieb" bezeichnet. Von der Wortwahl her tatsächlich nicht 100%ig korrekt. Aber selbst der Laie konnte sich in etwa vorstellen was damit gemeint war.


    Teilweise kopieren die Hundehalter bei working-dog die kompletten Körberichte in die Zusatzinformationen rein. Von daher kann es im Einzelfall die Beurteilung eines Körmeisters gewesen sein wenn bei einem Hund "Wesen sicher" steht. Es kann aber auch die Einschätzung des Hundehalters sein. Da müsste man den Kontext kennen zu dem, was da sonst noch steht.

    Ich habe die Erfahrung gemacht dass ich bei meiner Tierärztin Medikamente billiger erhalte als in den Apotheken. Kommt halt auch auf den Tierarzt an. Aber prinzipiell muss man lange suchen um Vet-Medikamente in einer Apotheke günstiger zu erhalten als beim durchschnittlichen Tierarzt.


    Sinnvolle Nahrungsergänzungsmittel sind halt auch nicht wirklich günstig, und ein Erfolg ist dann auch erst eher langfristig bemerkbar. Bei einer schweren Arthrose würde ich es zuerst einmal mit dem ARTHRIDONUM H von Dirk Schrader aus Hamburg versuchen. Hier mal seine Empfehlungen zu Therapieansätzen bei Arthrose:


    https://www.facebook.com/tiera…samsten/1820481161335541/

    Nunja, ich denke das kommt auch immer darauf an was der jeweilige Hund "mitbringt". Sowohl genetisch wie auch prägungs-/haltungsbedingt. Dass man mit seinem Hund nicht speziell für diese Wesensüberprüfung trainiert bedeutet ja nicht dass dieser nix mitbekommt von der Welt um ihn herum. Ein Hund, der reizarm nur im Zwinger aufgewachsen ist und nix kennengelernt hat, wird sich bei der Wesensbeurteilung garantiert nicht offen, frei und spielfreudig verhalten.

    Vergiften könnte man meine Hunde auch im Vorfeld. Ich wohne ziemlich einsam, und der Gedanke einen Hund vor einem geplanten Einbruch aus dem Weg zu räumen liegt vermutlich gar nicht so fern. Da ich aber nicht nur einen, sondern vier Hunde habe, die sich im Ernstfall auch durchaus aggressiv zeigen (wie ich bisher nicht nur einmal erleben durfte), dürfte das aber ein schwer zu kalkulierendes Risiko sein. Zumal sich derart organisierte Trupps auch etwas mit Hunden auskennen und wissen bei welchen Rassen was funktionieren könnte und was nicht. Frau Spitz z.B. wird nix Fressen, so lange sie irgend etwas auf dem Radar hat was mit fremden Leuten zu nächtlicher Stunde zu tun hat.


    Zudem grenzt das Grundstück, auf dem meine Hunde laufen können, an keiner Seite an öffentlich zugängliches Gebiet. Sondern ist rundherum umgeben von Privatgelände.

    Ich bin auch sehr zufrieden. Zumal ich weiß dass in einigen Ortsgruppen wochenlang mit den Hunden dafür trainiert wird. Inkl. Geräuschquellen, Tischen usw. Diese Möglichkeit hatten wir nicht.

    Die Möglichkeit durchzufallen ist relativ gering. Selbst wenn der Hund aggressiv auf den anderen reagiert: So lange Du Deinen Hund händeln kannst wird nicht abgebrochen. Es würde dann halt in der Beurteilung drin stehen dass Dein Hund aggressiv gegen den anderen Hund war. Und es würde vermutlich differenziert werden ob er sich dabei selbstsicher oder unsicher gezeigt hat. Abgebrochen wird meines Wissens dann wenn sich der Hund derart benimmt dass der Hundeführer nicht mehr Herr über ihn wird. Oder wenn er den Motivationsgegenstand nicht mehr her gibt (denn dann kann die Beurteilung ja nicht weiter durchgeführt werden).


    @Silvia: Unter Punkt V (Spiel mit dem Beauftragten) fand ich eigentlich dass Malou durchaus drangvoll mit dem Beauftragten gespielt hat. Allerdings war der etwas "verhalten". Was auch ganz gut war, denn Malou hackt ganz schön zu wenn man sie auf die Beißwurst heiß macht.


    Alles andere war für mich absolut nachvollziehbar.

    Ich pack das jetzt mal hier ins Verhaltens-Forum, da es ja um das Wesen des Hundes geht. Wir haben es getan... Ich war mit Malou am Sonntag bei der relativ neuen Wesensbeurteilung des SVs. Obwohl Malou ja noch vor dem Stichtag geboren wurde und diese Wesensbeurteilung für eine evtl. spätere Zuchtverwendung nicht benötigt.


    Geübt haben wir dafür so gut wie gar nicht. Obwohl man ja weiß was kommt. Aber irgendwie hatte ich dafür keine Zeit. In der Woche vor der Wesensbeurteilung fiel mir dann ein dass bei Malou noch nie geschossen worden ist. Und einen Tag vorher dämmerte mir so langsam dass sie auch noch nie irgendwo angebunden war. Da ich mit ihr ja noch nicht wirklich trainiere bin ich noch nie in die Situation gekommen sie irgendwo anbinden zu müssen (z.B. während des Fährtelegens). Von daher war mir dann doch plötzlich ein bissel mulmig. Mit einem Ball oder einer Beißwurst spiele ich mit meinen Hunden auch nicht, und fremde Leute hatten noch nie Malou's Leine in der Hand.


    Was soll ich sagen: Man kann diesen Wesenstest wirklich ohne großartige Vorarbeit absolvieren. Eine Mitgliedschaft im SV ist dafür auch nicht notwendig. Das einzige, was notwendig ist, ist dass der Hund im Zuchtbuch oder Anhangregister des Svs eingetragen ist. Zugelassen sind Hunde zwischen dem 9. und 13. Lebensmonat. Wenn ein Hund älter ist benötigt er für die Teilnahme eine Ausnahmegenehmigung des Zuchtbuchamtes, die spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden sollte. Ältere Hunde, die vor dem Stichtag geboren wurden (01.01.2017), dürfen ohne diese Ausnahmegenehmigung teilnehmen.


    Hier mal der Info-Film des SVs, in dem diese Wesensbeurteilung vorgestellt wird:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Und so sieht dann bei uns die Beurteilung aus:



    Verhaltensüberprüfungen sollen ja im VDH in jedem Zuchtverband vor dem Zuchteinsatz eines Hundes durchgeführt werden. Cleo hat ihre Verhaltensüberprüfung im Juni im Verein für Deutsche Spitze absolviert. Das sah dann so aus: Beurteiler sind alle vom VfDSp als Spezialzuchtrichter zugelassenen Zuchtrichter. Man geht, wenn auf einer Schau das Richten aller Hunde abgeschlossen ist, mit dem angeleinten Hund plus Ahnentafel/Registerbescheinigung plus Mitgliedsausweis (dort kann man nur teilnehmen wenn man Mitglied im Zuchtverband ist) plus 10 Euro zum Zuchtrichter. In Cleo's Fall blieb die hinter ihrem Tisch sitzen, warf über die Lesebrille hinweg einen kurzen Blick auf Cleo, und hat dann auf Cleo's Richterbericht geschrieben "Verhaltensüberprüfung bestanden" plus Unterschrift. Dauer: ca. 20 Sekunden...


    Auf der Wesensüberprüfung des SVs haben zwei speziell geschulte Leistungsrichter für 11 Hunde 7,5 Stunden benötigt. Kostenfaktor für den Hundeführer: 20 Euro.




    ">

    Wenn es draussen mehrfach "BUMS" macht weiß man doch gar nicht um was es sich handelt. Möglicherweise ist ja auch jemand in Gefahr und versucht auf diese Weise auf sich aufmerksam zu machen! Von daher halte ich es für falsch das zu ignorieren. Und für richtig, wenn man den Ar... in der Hose hat selbst nachschauen zu gehen, zur Eigensicherung den Hund bzw. die Hunde mitzunehmen. Wenn man wüsste was draussen los ist, dann müsste man ja je nach Situation gar nicht rausgehen um nachzuschauen. Übrigens sollte man auch bei einem Telefonat mit der Polizei in etwa sagen können warum man sie (an)ruft.


    Und es ist nicht richtig davon auszugehen dass dort, wo einmal randaliert wurde, diese (oder andere) Personen nicht wiederkommen um das zu wiederholen. In meiner früheren Nachbarschaft wurde mehrfach hintereinander in einem Taubenschlag und Volieren randaliert, dabei ein hoher Sachschaden verursacht und auch Tiere getötet. Ohne (nicht ganz legale) Eigeninitiative des Eigentümers hätte die Polizei die Täter nie geshcnappt.


    Auch ich bin schon Nachts mit den Hunden raus (die dabei ziemlich auf Krawall gebürstet waren).... Erkannt habe ich niemanden. Habe nur eilige Schritte gehört, zuschlagende Autotüren und ein Fahrzeug (ohne Licht) wegfahren hören. Am nächsten Morgen lagen unbenutzte Einweg-Handschuhe dort wo in etwa das Auto gestanden haben muss. Und in umliegenden Ortschaften war anschließend eingebrochen worden bzw. es gab in dieser Nacht noch mehrere Einbruchsversuche.


    So wie ich wohne ist es nur positiv wenn es sich herum spricht dass hier mehrere "wehrhafte" Hunde leben. Hier "auf dem Dorf" sind von Sachbeschädigungen übrigens auch relativ häufig lebende Tiere betroffen. Rechtlich eine "Sache". Aber für die betroffenen Tierhalter (vor allem Kinder) äusserst tragisch wenn ihre Tiere von irgendwelchen Idioten mißhandelt oder gar getötet werden. Egal ob Kaninchen (die Katze meiner Schwester hat in den Tagen "danach" nach und nach deren Köpfe nach Hause gebracht) oder Pferde (die wurden hier in der Gegend schon mehrfach so schwer mißhandelt dass sie getötet werden mußten) oder Ziegen/Schafe von Landwirten, für die so etwas eher einen "materiellen Schaden" darstellt als für den Hobbytierhalter. Zudem haben wir hier immer wieder Phasen, in denen Brandstifter unterwegs sind. I.d.R. beginnen solche Phasen dadurch dass mehrfach Strohballen im Außenbereich angezündet werden. Erst einzelne, dann größere Strohlager. Und die Brände entstehen immer näher an den Ortschaften und irgendwann mitten drin. Von daher würde ich nie, wenn meine Hunde außergewöhnlich reagieren ( = wirklich aggressiv anschlagen), nicht nachschauen gehen...

    Ich finde gut wie es bei Euch abgelaufen ist. Natürlich sollte man Gesundheit und Leben nicht riskieren, weder das eigene noch beim Hund. Andererseits vertrauen ja viele Randalierer und auch Einbrecher darauf dass sich z.B. niemand mehr darum kümmert was mit den Sachen anderer Leute passiert, und jeder so tut als würde er nix mitbekommen. Sei Dir sicher, das wird sich wie ein Lauffeuer herum sprechen dass man Eure Straße künftig besser meidet, wenn man wieder mal anderer Leute Eigentum zerstören möchte. Vor größeren Hunden hat solches Gesindel i.d.R. einen Mordsrespekt.


    Und Angst vor einer Anzeige hätte ich auch nicht. Selbst wenn Dein Hund herzhaft "hingelangt" hätte. Die werden kaum zur Polizei oder dem Ordnungsamt gehen um eine diesbezügliche Anzeige zu machen...

    Wenn die Unterwolle erst einmal richtig ausgekämmt ist und der Hund einmal richtig gewaschen wurde, man ihn anschliessend nach jedem Schwimmen ordentlich abtrocknet und trocknen lässt (entweder eine Zeit lang einen gescheiten Bademantel, z.B. ein Dry Up Cape, überzieht, und/oder den Hund in Bewegung trocknen lässt, und nicht klitschnass in die Box setzt), sollte er eigentlich nicht gleich wieder anfangen zu müffeln.

    Das ist auf jeden Fall besser als nix... Allerdings halte ich "Menschen-Shampoo" für diesen Zweck für ungeeignet. Wenn wirklich Hefen im Spiel sein sollten, dann sollte das Shampoo keinesfalls eine entfettende Wirkung besitzen. Das würde die Haut austrocknen und Hefen und Bakterien hätten dann ein leichtes Spiel um einzudringen. Man würde die Haut dann für Hefen und Bakterien "freundlich" gestalten anstatt "unfreundlich".