Bei einem im RSV gezüchteten Hund verhält sich das genau so wie mit jedem anderen in einem ausländischen FCI-Zuchtverband gezüchteten Schäferhund: Man kann ihn ins Zuchtbuch des SVs aufnehmen lassen. Und wenn er die Vorgaben der Zuchtordnung erfüllt, dann kann man mit ihm im SV auch züchten.
Wenn die Eltern des betreffenden Hundes nicht im SV gezüchtet wurden, dann muss eine DNA-Probe von ihnen über den SV an dessen Vertragslabor eingereicht werden. Zudem müssen ihre HD- und ED-Befunde entweder vom SV anerkannt sein, oder aber sie müssen noch einmal über den SV geröngt/ausgewertet werden.
Welche Ahnentafeln die Welpen eines in SV-Zuchtbuch aufgenommenen Hundes später bekommen hängt davon ab ob die Elterntiere dieses Wurfes angekört sind und ob ihre Eltern vom SV anerkannte Ausbildungskennzeichen besitzen.