Noch einmal: Verein/Verbände sind kein rechtsfreier Raum !!! Wenn die Mitglieder den Ablauf eines bestimmten Procederes beschlossen haben, sich also eine Satzung und diverse Ordnungen gegeben haben, dann ist das bindend für Funktionäre und Angestellte des betreffenden Vereines/Verbandes.
Du brauchst das nicht fett zu unterstreichen, wir sind hier nicht schwer von Begriff, auch wenn du manche Mitglieder in dieser Diskussion hier grade ein bisschen so hinstellst.
Ich für meinen Teil habe auch nicht gefordert, dass irgendwelche Funktionäre was verbotenes tun sollen, sondern lediglich die Frage gestellt, was es denn nützt, wenn der SV Kenntnis über HD/ED operierte Hunde hat , mit diesem Wissen aber erstmal nichts anfängt.
Wenn ein Hund über das Verfahren des Hauptröntgens aufgrund eines HD/ED Befundes von der Zucht ausgeschlossen wird, wird das ja auch in der SV Zeitung Publik gemacht.
Warum kann/will man nicht entsprechende Beschlüsse auf den Weg bringen, das mit operierten Hunden gleich zu tun?
Dass das nur Hunde betrifft welche von SV Vertragstierärzten diagnostiziert und operiert wurden, ist ja selbsterklärend, denn von Wald- & Wiesentierärzten operierten Hunden hat der SV ja ohnehin keinerlei Kenntnis, da kein Vertragstierarzt.
Warum sollte man denn sowas machen Waschbär, dass man einen gesunden Hund als an ED oder HD erkrankten ausgibt.
Es ging in diesem Beispiel um einen Hund mit ED (oder HD, das weiß ich jetzt nicht mehr so genau) dessen Röntgenbilder von dessen Eigentümer nicht zur Auswertung eingereicht werden.
Komisch, laut deinen Aussagen einige Seiten weiter vorne ist das ja garnicht möglich, da ein SV Vertragstierarzt absolut verpflichtet dazu ist, solche Befunde auch weiter zu leiten, und dies ja auch alle tun.
Zitat von WaschbärUnd Du weißt was ein Tierarzt mit SEINEN Röntgenbildern (nur er hat die Urheberrechte am Bild, außer er hat sie vertraglich jemand anderem übereignet, z.B. einem Zuchtverband) macht wenn Du mit Deinem Hund nach Hause gegangen bist???
Schickt ein SV-zugelassener Tierarzt die Bilder vom Vorröntgen nicht an den Gutachter, und kommt das raus, verliert er seine SV-Zulassung.
Zitat von Waschbär
Eine "Einschickpflicht" für die SV-zugelassenen Tierärzte besteht somit schon seit Jahren.
Was denn nun? Besteht etwa doch die Möglichkeit, dass Eigentümer (und auch Züchter) ihre Hunde (Haupt)röntgen lassen, und dann noch direkt beim TA im Behandlungszimmer entschieden wird, dass diese Bilder "nie geschossen" wurden, und der Hund offiziell einfach glücklich und gesund auf einem Bauernhof lebt und deshalb nicht geröntgt ist?
Ich frage mich ja schon seit Jahren, wie viele glückliche Bauernhofhunde es da draußen gibt ...
Und da habe ich - und auch viele Andere - einfach das Gefühl, dass sich der SV diese Frage bewusst oder unbewusst nicht zu genüge stellt!