Was unter'm Strich bedeutet dass z.B. eine ED-Operation dem Zuchtbuchamt gemeldet werden muss. Auch das ist ein Eingriff am Hund, der die phänotypische Entwicklung des Hundes beeinflusst, die für einen Zuchteinsatz von Bedeutung ist. Es ist also keinesfalls so dass der SV diesbezüglich nix unternimmt.
Und was nützt das, wenn der "Herr SV" sich das zwar in sein schlaues Notizbuch schreibt, aber diese Informationen denen, die es am Ende wirklich betrifft, nämlich den Züchtern und (potentiellen) Welpenkäufern nicht weitergibt?
Dass Hunde mit kranken Geschwistern, die aber selber gesund sind, nicht vom Verband von der Zucht ausgeschlossen werden können ist klar, denn wo zieht man denn da wieder die Grenze? Wie krank müssen die Geschwister sein, wie viele, usw.
Und man sollte ja auch nicht außer acht lassen, dass durch gnadenloses aussortieren aller Hunde die ein krankes Geschwisterchen haben, der Genpool radikal schrumpfen würde, was auch wieder Probleme mit sich bringt.
In dem Beispiel von A.J.'s Wurf sehe ich die Verantwortung ganz klar bei den Züchtern, nicht beim SVÖ.
Aber wenn es um Hunde geht, die aufgrund ihrer schweren HD/ED operiert werden mussten, und der SV laut seiner Zuchtordnung darüber dann ja bescheid weiß (wissen müsste), warum wird denn das nicht eingetragen? Das sind ja keine Spekulationen oder theoretische Zuchtwertschätzungen mehr, das sind Fakten.
Warum wird dann bei dem betroffenen Hund nicht schwere ED (oder ein anderer Vermerk, der auf eine OP hinweist) eingetragen?
Sodass dann jeder Käufer selbst entscheiden kann, ob er einen Welpen aus einer Hündin möchte, die 2x schwere ED unter den Geschwistern hat. Sodass jeder Züchter selber entscheiden kann, ob er einen Deckrüden für seine Hündin hernimmt, von dem er weiß, dass 3 Geschwister mittlere/schwere HD haben, statt nur "ungeröngt" zu sein.