Dauer für den Erhalt der roten Papiere


  • Ja. Besitzer ist der, der in den Papieren eingetragen ist . Nur der Besitzer laut Papieren darf einen Besitzerwechsel beim SV vornehmen.
    Z.B. Der Züchter hat den Vorbesitzer als Eigentümer beim SV eintragen lassen und er steht auch in den Papieren, dann ist der Vorbesitzer Eigentümer. Hat der Züchter noch keinen Eigentümerwechsel beim SV vorgenommen, dann ist der Züchter Eigentümer.
    Händigt der Vorbesitzer dir jetzt die Papiere aus, dann musst du darauf achten, das der Vorbesitzer beim SV dieses Papierchen zum Eigentümerwechsel ausfüllt und zum SV schickt und diese dann auch in die Papiere trägt.

    Ich denke hier werden einige Begriffe miteinander vermischt. "Besitzer"
    ist der, bei dem sich ein Hund befindet. "Eigentümer" ist der, der das
    Eigentumsrecht am Hund besitzt. "Besitzer" und "Eigentümer" können identisch
    sein, müssen es aber nicht. Und in die Ahnentafel wird der "Eigentümer" eines Hundes eingetragen, nicht der "Besitzer".


    Verkaufe ich einen Hund, dann ist
    der Käufer ab dem Datum, das diesbezüglich im Kaufvertrag steht, der
    Eigentümer. Auch wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der
    Ahnentafel eingetragen und/oder als Eigentümer beim Zuchtverband gemeldet worden ist.

  • Ich würde das jetzt anders sehen. Der Schutzvertrag ist rechtens und die Höhe der Schutzgebühr hat damit nichts zu tun. Der jetzige Besitzer hat mit seiner Unterschrift in diesen Vertrag zugestimmt und die Frist ist abgelaufen .
    Laut Vertrag ist der jetzige Besitzer " nur Übernehmer" und kein Käufer. Somit würde ja denn der Übergeber Eigentümer bleiben? So ist es zu mindestens in den Schutzverträgen von TH Hunden zum Beispiel.

    Lt. diesem Vertrag geht das Eigentum am Hund nach 8 Wochen auf den Käufer über. Von denen ja nun bereits fünf oder sechs schon rum sind. Danach ist Steve*chen definitv der Eigentümer. Und dann kann ihm auch niemand mehr reinreden z.B. bezüglich einer Zuchtverwendung des Hundes, völlig egal was in diesem Vertrag steht. Weil die betreffende Klausel zu stark in das Eigentumsrecht an der Sache eingreift. Der Verkäufer kann den Hund auch nicht zurück holen (schon mal gar nicht entgeldlos) wenn der Hund nicht gemäß dem TSchG gehalten wird, auch wenn das so im Vertrag steht. In so einem Fall bleibt dem vorherigen Eigentümer nur das zuständige VetAmt zu informieren, welches dem Hundehalter dann entsprechende Auflagen erteilt oder aber den Hund in schwerwiegenden Fällen einzieht. Die Verfügungsgewalt über den Hund obliegt dann aber dem VetAmt und nicht dem vorherigen Eigentümer.

  • Das muss man erst einmal wissen. Dann werde ich schauen dass ich das heute über die Bühne bringe! Mir wird ganz anders bei dem Gedanken das Lia noch nicht 100%ig zu uns gehört!


    Viele Grüße,
    Stefan

  • Mir wird ganz anders bei dem Gedanken das Lia noch nicht 100%ig zu uns gehört!

    Ich persönlich würde so einen Vertrag nicht unterscheiben wenn ich so viel Geld für einen Welpen zahlen würde, und das auch noch aus zweiter Hand. Andererseits aber brauchst Du Dir keine allzu großen Gedanken zu machen. Lt. diesem Vertrag geht der Hund endgültig nach zwei Monaten in Dein Eigentum über. Und gekündigt werden kann er bis dahin von Verkäuferseite nur wenn Du in dieser Zeit Deinen "vertraglichen Pflichten" nicht nach kommst. In den paar verbleibenden Wochen wirst Du ja nicht mit dem Welpen züchten, und Du wirst ihn hoffentlich nicht so halten daß Du dabei gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Und damit bist Du auf der sicheren Seite. Der Verkäufer kann lt. diesem Vertrag nicht kommen und sagen "Ich hab's mir anders überlegt, ich will den Hund zurück."

  • Aus zweiter Hand. Naja, sie war eine Woche in der Familie. Klar hätten sie die Kleine foltern können oder weiß Gott was mit ihr anstellen. Was den Vertrag betrifft so muss ich sagen dass ich keine Vergleiche hatte was denn nun gut oder schlecht ist.


    Ich bin froh dass es im Vertrag wie du schon beschreibst so geregelt ist, allerdings war es eben nicht alles rund und ich denke da ist es normal dass man sich Sorgen / Gedanken macht.
    Sonst hätte ich hier nichts geschrieben ^^


    Viele Grüße,
    Stefan

  • Jupp, Dein Welpe ist nun mal "aus zweiter Hand". Wenn man einen normalen Welpenpreis bezahlt für einen Welpen vom Züchter, dann möchte man doch eigentlich optimale Voraussetzungen schaffen für den Welpen. Die sind dann gegeben, wenn der Welpe direkt aus dem Züchterumfeld in sein künftiges Lebensumfeld wechselt. So ein Hin- und Her tut keinem Welpen gut. Zudem weiß man nicht ob der Welpe in der Zeit, die er beim "Zwischenbesitzer" war, nicht wohlmöglich schlechte Erfarhungen gemacht hat, die ihn für sein ganzes Leben prägen können.


    Deswegen erhält man diese "aus zweiter Hand-Welpen" nicht selten günstiger als wenn man sie kurze Zeit vorhger direkt beim Züchter gekauft hätte. Weil viele Welpenkäufer dieses spezielle Risiko nicht eingehen wollen und sich lieber einen anderen Welpen direkt beim Züchter holen.


    Das soll jetzt nicht heißen daß Dein Hund zweitklassig ist. Und daß er zwangsläufig schlechte Erfahrungen gemacht hat. Ich habe mich nur auf den "Marktwert" solcher Welpen bezogen.

  • In dem Schutzvertrag ist Punkt 2 zwar bald hinfällig, weil die Frist um ist, aber die anderen Punkte bleiben doch bestehen. Wenn diese nicht eingehalten werden, dann ist dieses ein Vertragsbruch. Auch für die anderen Punkte hat der Übernehmen unterschrieben.
    Ich persönlich hätte nie einen Schutzvertrag aus privater Hand unterschrieben. Und schon gar nicht so einen. Kaufvertrag und gut.
    Würde dir der Vorbesitzer auch jetzt noch einen Kaufvertrag unterschreiben?


    Was ist denn nun heute bei dir raus gekommen? Du wolltest doch einiges unternehmen.
    Wie viel hat der Welpe denn mal ursprünglich beim Züchter gekostet?


    Ich habe mir mal die HP vom Züchter " vom Billberg" angeschaut und auch mal auf WD.

  • Die Vertragsbedingungen greifen zu stark in das Eigentumsrecht ein. Sollte der Verkäufer klagen (z.B. wenn der Hund zur Zucht verwendet wird), fällt er rechtlich gesehen hinten runter. Diesbezüglich gibt es schon genügend Urteile.

  • Die Vertragsbedingungen greifen zu stark in das Eigentumsrecht ein. Sollte der Verkäufer klagen (z.B. wenn der Hund zur Zucht verwendet wird), fällt er rechtlich gesehen hinten runter. Diesbezüglich gibt es schon genügend Urteile.


    Kann man im nachhinein klagen, wenn die Frist abgelaufen ist? Und diesen Vertrag mit Unterschrift anerkannt hat?
    Wenn die Vertragsbedingungen zu weit in das Eigentumsrecht eingreifen, dann sind Tierschutzverträge aus dem Tierschutz ( Hunde usw. ) doll, weil dort ist es auch so festgehalten.
    Punkt 2 in diesem Vertrag wäre für mich eine Versteckt Klausel. Und Ja, erst wenn man Klagt und gegen diesen Vertrag angeht kann man Ruhe finden. Solange gilt dieser Vertrag.

  • Kann man im nachhinein klagen, wenn die Frist abgelaufen ist? Und diesen Vertrag mit Unterschrift anerkannt hat?
    Wenn die Vertragsbedingungen zu weit in das Eigentumsrecht eingreifen, dann sind Tierschutzverträge aus dem Tierschutz ( Hunde usw. ) doll, weil dort ist es auch so festgehalten.
    Punkt 2 in diesem Vertrag wäre für mich eine Versteckt Klausel. Und Ja, erst wenn man Klagt und gegen diesen Vertrag angeht kann man Ruhe finden. Solange gilt dieser Vertrag.

    Ich verstehe nicht so ganz was Du meinst. Der Termin, ab wann der Hund endgültig ins Eigentum des Käufers über geht, ist doch in Punkt 2 genau definiert. Ähnlich machen das auch viele Tierheime/Tierschutzvereine heutzutage, wenn auch mit längeren Fristen (in unseren Katzenverträgen steht die Frist von einem Jahr). Weil die "Knebelverträge", die vor Jahren oft verwendet worden sind und lt. denen die Tierhalter z.B. oft nie Eigentümer geworden sind, vor Gericht i.d.R. keinen Bestand hatten.


    Im übrigen muß man nicht gegen den Vertrag klagen. Der Vertragspartner ist derjenige, der klagen müßte, wenn er irgendwelche Ansprüche stellen wollte.

  • Waschbär: Ich habe das nicht negativ aufgefasst oder so. Ich verstehe was du damit sagen willst. Für uns war es kein Risiko oder Problem nur wegen dieser einen Woche. Das kann natürlich wie du auch schreibst immer nach hinten losgehen. Bisher haben wir aber nichts feststellen können was in irgendeiner Art problematisch werden würde. Ich schätze eine offene und ehrliche Antwort sehr!


    (anders gesehen, wenn ich das nicht hören wollen würde, hätte ich nicht fragen sollen ;) )


    @Simone: gestern Abend habe ich mit dem Züchter gesprochen. Ein wirklich freundlicher und umgänglicher Mensch der auch sehr an dem aktuellen Verhalten von Lia interessiert war und natürlich wissen wollte, ob der Vorbesitzer sie in irgendeiner Form "versaut" hat. Vertragsrechtlich ist es so dass er mit dem Vorbesitzer einen Kaufvertrag abgeschlossen hat und deshalb die Papiere über den Vorbesitzer zu mir gehen "müssten". Der Vorbesitzer müsste mich dann als neuen Besitzer beim SV melden und erst dann wäre ich der Eigentümer.


    Alternativ und so wird es jetzt laufen, wird der der Kaufvertrag vernichtet und die Papiere gehen direkt an mich. Somit werde ich als Eigentümer von Lia eingetragen und beim SV registriert. Alle Parteien haben dem zugestimmt. Der Vorbesitzer möchte damit auch nichts mehr zu tun haben. Wir fahren (gestern war es zu kurzfristig) nächte Woche zu dem Züchter, holen die Papiere ab und lassen Lia ihre Eltern besuchen. So lernt man sich auch kennen und er kann sich die Kleine in Ruhe anschauen.


    Wäre nun die Frage ob der Schutzvertrag damit auch infällig ist, unabhängig davon ob es rechtlich gesehen Bestand hätte oder nicht?!


    Vielen Dank noch einmal für die gesammelten Meinungen, Tipps und Ratschläge! Das hat mir / uns sehr weitergeholfen!!