Es haben doch schon ein Hundehalter und zwei Züchter dagegen geklagt und jeweils in der ersten Instanz verloren. Die Vorgaben des Berliner Hundegesetzes seien verhältnismäßig und zumutbar. In Bezug auf die Abgabe von Welpen steht "nichtgewerblichen" Züchtern ja der Weg frei sich entweder trotzdem eine Genehmigung nach §11 TSchG zu besorgen (was allerdings nicht überall funktioniert, da überlastete VetÄmter dieses manchmal einfach erSt dann machen wenn ein Züchter diese Genehmigung rechtlich wirklich benötigt, vom Umfang seines Hundebestandes bzw. seiner Zuchttätigkeit her) oder aber den Weg über eine Person als Vermittler gehen können, die "sackundig" ist und dann das entsprechende Formular ausfüllt.
Eine ausländisch FCI-Züchterin hat sich bei der Stadt Berlin erkundigt und die Auskunft erhalten sie könne das notwendige Formular z.B. von ihrem Tierarzt ausfüllen lassen. Wenn das tatsächlich so gehandhabt wird, dann ist die neue diesbezügliche Regelung ja nix Schlimmes. Früher musste man, wenn man einen Welpen ins Ausland verkauft hat, JA auch eine tierärztliche Bescheinigung für diesen ausfüllen lassen, und der Aufwand dafür ist tatsächlich sehr gering.
Einen Aufruf zum zivilen Ungehorsam halte ich in diesem Fall nicht für klug. Es geht hier nicht um Bußgelder im unteren Bereich, sondern in bis zu 5-stelliger Höhe, die verhängt werden können. So etwas zahlt nicht jeder aus der Portokasse, und wenn man dagegen klagt und ein Gerichtsverfahren anstrebt ist es keineswegs klar wie da ausgehen wird. Und Gerichts- und Anwaltskosten hat man dann wohlmöglich auch noch an der Backe...