Alles anzeigendas mit dem immer und überall frei laufen lassen, und das noch ohne Halsband.... Es ist doch heute in den Städten gar nicht mehr erlaubt die Hunde überall frei laufen zu lassen
Ich muss da mal ne Lanze brechen in dem Sinne, dass es in Bayern tatsächlich weder einen allgemeinen Leinenzwang gibt (nicht mal in der Brut- und Setzzeit!) geschweigedenn eine Kennzeichnungspflicht für die Hunde.
Über die Steuermarke schreibt die Stadt folgendes: "Die Pflicht zum Tragen des Steuerzeichens gilt für Hunde, die sich außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes aufhalten.".
Bei uns hängt allerdings die Tasso-Marke am Hund und die Steuermarke hab ich an der Leine, also immer dabei, wenn wir draußen sind, aber weniger Geklimper am Hund.
Aber ob da jemals einer nachfragen kommt...
Sollten wir mal irgendwann die RH-Prüfung bestehen hat sich das mit der Steuermarke ja eh erledigt.
Trotzdem gilt auch in Bayern in sehr vielen Städten ein Leinenzwang in genau definierten Bereichen, und das unterscheidet sich dann meist nicht von den allgemeinen Vorgaben in anderen Bundesländern.
Und warum hat sich das Tragen der Steuermarke für Deinen Hund erledigt wenn er eine bestandene RH-Prüfung hat? Steuerbegünstigte bzw. steuerbefreite Hunde müssen doch trotzdem angemeldet werden und man erhält für sie einen Steuerbescheid (mit 0,00 Euro) und eine Steuermarke. Bzw. wenn Du noch weitere Hunde hälst steht dann beim betreffenden Hund ein Steuersatz von 0.00 Euro und bei den anderen der reguläre. Ein steuerbefreiter oder steuerbegünstigter Hund wird, wenn die Stadt/Gemeinde einen gestaffelten Steuersatz für die Haltung mehrerer Hunde vor sieht, auch immer als "Ersthund" gewertet, so dass für Deine anderen Hunde dann der jeweilige erhöhte Steuersatz angesetzt wird.