Alles anzeigenHi,
natürlich gibt es keine solche Satzung, da diese gegen geltendes Recht verstoßen würde. Was aber als Tierquälerei angesehen wird, ist einem Wandel unterzogen. So können bestimmte Erziehungspraktiken, die früher als normal galten, mit der Zeit eine andere rechtliche Bewertung erhalten. Und das gilt auch für Hundesportarten.
Beispiel §3 Tierschutzgesetz: "Leid" und "Schäden" sind dehnbare Begriffe, die entsprechend des Zeitgeistes mit Inhalt gefüllt werden.
Liebe Grüße
Lupus
Du kannst davon ausgehen dass keine Hundesportart, die von den einzelnen Hundesport- und Zuchtverbänden angeboten wird, per se tierquälerisch ist. Von daher kannst Du als Vereinsmitglied durchaus gegen bestimmte Ausbildungsmethoden einzelner Hundesportler wettern. Aber nicht pauschal gegen eine einzelne Sportart, deren Ausübung und Förderung in der Satzung Deines Hundesportvereins oder Deiner Ortsgruppe verankert ist, bzw. in der Satzung des übergeordneten Verbandes Deines Hundesportvereins oder Deiner Ortsgruppe.