Tierschutz-Hundeverordnung
§ 7 Anbindehaltung regelt das Hunde nicht angebunden werden dürfen.
Hier ist der Hund aber nicht angebunden, denn er kann sich mit der Hausleine frei bewegen, da das andere Ende nirgends festgemacht ist. Kann also hier nicht von Anbindehaltung gesprochen werden.
§ 2 Abs. 5
Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.
Eine leichte Hausleine die hinterhergeschliffen wird verursacht keine Schmerzen oder Beeinträchtigungen - daher hier ebenfalls nicht relevant.