Zwar ist ein Verbot der Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen seit ca. 20 Jahren im TSchG enthalten und deswegen eigentlich überflüssig in der TSchHuV, aber bisher wurde das doch eher nicht umgesetzt.
Und weil das von Seite der Behörden bei den wirklichen Problemkandidaten (Frenchie, exotic Bully & Co.) bisher einfach nicht umgesetzt wurde, hat man es jetzt in verschärfter Form erneut aufgegriffen, in eine zweite Verordnung mit rein gepackt und nun müssen das alle drumherum mit büßen?