Vielleicht würde es reichen, wenn Hunde auffällig geworden sind. Das der Besitzer dann eine Prüfung ablegen muss. Dafür müsste es aber wieder Hundeschule geben die bestim.mt Richtlinien haben, alles sehr schwierig.
Wenn beim "Auffälligwerden" ein anderer Hund oder gar ein Mensch zu Schaden gekommen ist finde ich eine Prüfung viel zu spät.
Hier ist eine Sachkundeprüfung die Voraussetzung um einen Hund (> 40 cm und/oder 20 kg) halten zu dürfen. Es ist erstaunlich wie viele das gar nicht wissen. Außerdem kenne ich einige die ihre Hunde gar nicht anmelden um die Steuer zu sparen und versichert sind die bestimmt auch nicht. Die letzte großflächige Überprüfung im Kreis durchs OA ist mehr als 10 Jahre her. Damals gingen sie von Haushalt zu Haushalt und fragten dabei wer in der Nachbarschaft noch Hunde hält und wie viele. Da sind die Anmeldezahlen rasant gestiegen.
LG Terrortöle