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Gassi Pflicht für Hundehalter

  • FlatHeart1256
  • 18. August 2020 um 21:28
  • FlatHeart1256
    Gast
    • 18. August 2020 um 21:28
    • #1

    Die Regierung plant was neues bahnbrechendes nämlich die Gassipflicht von ganzen 2 Stunden am Tag für jeden Hund.

    Unter anderem hier nach zu lesen.

    https://www.focus.de/wissen/natur/h…d_12329388.html

    Wenn man sonst nichts zu tun zu haben scheint dann haut man sowas sinniges raus.:D

  • Waschbär
    Moderator
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    • 18. August 2020 um 21:32
    • #2

    Das ist so nicht ganz korrekt. Es geht um zweimal täglichen Freilauf für Zwingerhunde von insges. einer Stunde (nicht zwei) am Tag. D.h. der bisherige Passus in der TSch-HundeVO ( bisher "ausreichend Auslauf") soll dadurch konkretisiert werden. Und "Gassi gehen" müssen die Hunde dann auch künftig nicht, wenn dieser Entwurf so umgesetzt werden sollte. Es geht schlichtweg um Freilauf... Der kann auch aus einem eingezäunten Grundstück statt finden.

    Hier mal der Link zu dem Entwurf der Änderung der TSchHunde-VO ...

    https://www.vdh.de/fileadmin/medi…d_25-6-2020.pdf

  • FlatHeart1256
    Gast
    • 18. August 2020 um 21:36
    • #3
    Zitat von Waschbär

    Das ist so nicht ganz korrekt. Es geht um zweimal täglichen Freilauf für Zwingerhunde von insges. einer Stunde (nicht zwei) am Tag. D.h. der bisherige Passus im TSchG ( bisher "ausreichend Auslauf") soll dadurch konkretisiert werden.

    Hier mal der Link zu dem Entwurf der Änderung des TSchG...

    https://www.vdh.de/fileadmin/medi…d_25-6-2020.pdf

    ok gut zu wissen ich habe es allgemein anders gelesen. Danke für die Korrektur dann Waschbär. Ich hatte verstanden es gilt für jeden Hund egal welche Rasse und welches Alter.

    Ob sowas wirklich not Tut in der heutigen Zeit mit Klimawandel und Corona mag dahingestellt sein aber gut.

  • Waschbär
    Moderator
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    • 18. August 2020 um 21:45
    • #4

    Da sind Änderungen geplant die noch weniger durchdacht sind. Allerdings ist es ja nicht grundsätzlich schlecht den Passus mit der "ausreichenden Bewegung" zu konkretisieren. Der bisherige Wortlaut hat bisher dazu geführt dass eigentlich nie gegen einen Halter vorgegangen werden konnte wenn sein Hund nie aus dem Zwinger gekommen ist. Und konkret etwas vorschreiben hätte ein AmtsVet nichts können. Das hätte jeder Rechtsanwalt außer Kraft setzen können.

    Z.B. die Reduzierung der Anzahl an Zuchthündinnen mit Welpen, die eine einzelne Person gleichzeitig betreuen darf, war längst überfällig. Ob die nun geforderte Hüttengröße bei starken Minustemperaturen wirklich Sinn macht steht auf einem anderen Blatt. Auch die "weiche Unterlage" in Bezug auf die Liegefläche und die Hütte wird so manchen Hundehalter vor Herausforderungen stellen und vielen Hunden regelmäßige Kotzspritzen bescheren...

    Und betrachtet man die Relation zwischen den Vorgaben, die für die Haltung von Nutztieren gelten, dann kann man in Bezug auf so manches nur den Kopf schütteln.

  • FlatHeart1256
    Gast
    • 18. August 2020 um 21:52
    • #5

    da kenne ich mit zu wenig aus zu gegeben. Aber stelle es mir schwierig vor wenn der Hundesportler der mal plakativ gesagt seine hunde nur für den Sport aus dem Zwinger holt sagt, das seine Hunde doch in der Zeit auf dem Platz das mehr als rausholen. über die gruselige Nutztierhaltung sage ich lieber nichts

  • Waschbär
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    • 18. August 2020 um 22:11
    • #6

    Es geht in dem Entwurf darum dass die Hunde zweimal täglich für insges. eine Stunde außerhalb ihres Zwingers sind. Wenn Du als Hundehalter kein eingezäuntes Grundstück hast und in Deiner Stadt oder Deinem Bundesland Leinenzwang herrscht (z.B. weil Brut- und Setzzeit ist), oder für Deinen Hund ein behördlicher Leinenzwang gilt, dann können die Hunde halt nirgends frei laufen, sondern müssen ihre Zeit außerhalb des Zwingers an der Leine verbringen. Aber zweimal am Tag müssen sie halt raus aus dem Zwinger. Und ja, in der Zeit kannst Du auch Sitz/Platz/Fuß auf dem Hundeplatz trainieren...

  • Pinguetta
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    • 18. August 2020 um 22:33
    • #7

    Danke Waschbär für den Link zu dieser Verordnung. Ist schon interessant, was die Medien in den letzten Tagen daraus gemacht haben. Ich habe es gestern beim NDR gehört: Gassipflicht für Hunde zwei Mal täglich eine Stunde. So wird aus einer scheinbar gut gemeinten Veränderung einer bestehenden Verordnung ein Aufreger für "Hans und Franz".

    Harras *10.12.2015 / gest. 04.10.2024
    Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken, als mancher Mensch mit
    stundenlangem Gerede.”
    (Louis Armstrong)

  • Verbena
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    • 18. August 2020 um 22:44
    • #8

    Ich hatte es im Radio gehört und als der Beitrag mit den Worten angekündigt wurde: "Neue Verordnung für Hundehalter", dachte ich: Wahrscheinlich mal wieder Einschränkungen für Freilauf oder verstärkte Maulkorbpflicht oder sonst irgendeine Auflage, welche dem Hund die Freiheit nimmt, Hund zu sein. Insofern war ich eher angenehm überrascht, als ich dann hörte, dass es um die Begrenzung der Anzahl von aktiv genutzten Zuchthündinnen (3), den Auslauf (1 Stunde täglich - wobei im Radiobericht nicht ausschließlich die Halter von Zwingerhunden in diese Auflage eingeschlossen wurden, sondern alle Hundehalter - und eine neue Auflage zur Begrenzung der Stundenzahl, die ein Hund allein gelassen werden darf, ohne dass eine Betreuung regelmäßig nach ihm schaut, ging, fand ich das grundsätzlich nicht verkehrt. Ob das zu kontrollieren und umzusetzen ist, respektive, ob sich Hundehalter daran halten oder ob ein Verstoss gegen die Auflagen geahndet wird, konnte aus dem Radiobericht nicht entnommen werden.

    Klar finde ich das auch ein bisschen allgemein gehalten, denn ob ein 15 Jahre alter Hund zwingend eine Stunde Auslauf haben möchte, möchte ich nicht beurteilen müssen. Ich weiß aber, dass unser Lieschen vorwiegend zum Pipimachen und Häufchen erledigen vor die Tür ging und ansonsten lieber im Haus lag. Im Winter hätte ich sie auch definitiv nicht zweimal für 30 Minuten vor die Tür schicken können - die arme Maus wäre wohl am Boden festgefroren, weil sie sich kaum bewegte und lieber lag.

    Liebe Grüsse von der Kräuterbine mit den Langhaarmädels Verbena und Chia und Elysia (11.05.2021 - 07.09.2021) für immer im Herzen

    Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.

    (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Pinguetta
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    • 18. August 2020 um 22:48
    • #9

    Drum steht ja auch in der Verordnung so etwas wie "der Gesundheit des Hundes angepasst". Aber die Medien gehen leider oft nur auf einzelne Abschnitte der Verordnung ein.

    Harras *10.12.2015 / gest. 04.10.2024
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  • Waschbär
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    • 18. August 2020 um 23:40
    • #10

    Eine Begrenzung der Stundenzahl, die Hunde allein gelassen werden, gibt es auch in diesem Entwurf nicht. Es geht darum dass Hunde, die im Zwinger oder anderen Gebäuden gehalten werden, die nicht dem Wohnen dienen, mehrmals täglich Kontakt zu Menschen haben müssen. Also z.B. die Hunde irgendwo im Schrebergarten, und der Halter fährt nur 1 x am Tag dort hin, wäre dann nicht mehr gesetzeskonform. Weil sie a) mind. 2 x täglich aus dem Zwinger gelassen werden, und b) mehr als 1 x täglich Kontakt zum Menschen haben müssen.

  • Jogy
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    • 19. August 2020 um 05:49
    • #11

    Ich finde es ja immer gut wenn sich was zu Wohl der Tiere ändert. Aber es kommt einem eben immer so vor als trafen es nur den kleine/n Mann/Frau. Bei der Massentierhaltung tut sich nichts den privaten Tiehalter pinkeln sie ans Bein.

    Der Metzger um die Ecke bekommt ständig Kontrollen , bei großen Schlachthof machen sie die Augen zu. Missstände müssen behoben werden.

    Ich denke aber das die meisten Zwingerhunde ein besseres Leben haben als viele andere eingereichte Tiere. Wenn das so kommt kriegen sie aber vielleicht endlich bei uns diesen Schäferhundzüchter dran der seine Tiere in einem Verschlag an der Autobahn hält.

    8WVAp2.pngCt0wp2.png

  • Krankkvs
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    • 6. März 2024 um 09:33
    • #12
    Zitat von Verbena

    Ich hatte es im Radio gehört und als der Beitrag mit den Worten angekündigt wurde: "Neue Verordnung für Hundehalter", dachte ich: Wahrscheinlich mal wieder Einschränkungen für Freilauf oder verstärkte Maulkorbpflicht oder sonst irgendeine Auflage, welche dem Hund die Freiheit nimmt, Hund zu sein. Insofern war ich eher angenehm überrascht, als ich dann hörte, dass es um die Begrenzung der Anzahl von aktiv genutzten Zuchthündinnen (3), den Auslauf (1 Stunde täglich - wobei im Radiobericht nicht ausschließlich die Halter von Zwingerhunden in diese Auflage eingeschlossen wurden, sondern alle Hundehalter - und eine neue Auflage zur Begrenzung der Stundenzahl, die ein Hund allein gelassen werden darf, ohne dass eine Betreuung regelmäßig nach ihm schaut, ging, fand ich das grundsätzlich nicht verkehrt. Ob das zu kontrollieren und umzusetzen ist, respektive, ob sich Hundehalter daran halten oder ob ein Verstoss gegen die Auflagen geahndet wird, konnte aus dem Radiobericht nicht entnommen werden.

    Klar finde ich das auch ein bisschen allgemein gehalten, denn ob ein 15 Jahre alter Hund zwingend eine Stunde Auslauf haben möchte, möchte ich nicht beurteilen müssen. Ich weiß aber, dass unser Lieschen vorwiegend zum Pipimachen und Häufchen erledigen vor die Tür ging und ansonsten lieber imHaus lag. Im Winter hätte ich sie auch definitiv nicht zweimal für 30 Minuten vor die Tür schicken können - die arme Maus wäre wohl am Boden festgefroren, weil sie sich kaum bewegte und lieber lag.

    Das kann ich mir gut vorstellen

  • Pinguetta
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    • 6. März 2024 um 09:53
    • #13
    Zitat von Krankkvs

    Das kann ich mir gut vorstellen

    Du antwortest hier auf einen Beitrag von 2020.

    Bitte stelle dich gemäß unseren hier geltenden guten Sitten im Bereich für neue Mitglieder vor.

    Harras *10.12.2015 / gest. 04.10.2024
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