Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenIch finde die Verordnung o.k., aber wie schon geschrieben wurde: wer soll das wie kontrollieren?
Dass bezüglich der Zwingergröße keine Anpassung vorgenommen wurde, wundert mich. Da ist Deutschland im Vergleich zu Österreich immernoch hinterher:
ZitatDie benutzbare Bodenoberfläche muss der Mindestgröße entsprechen. Diese beträgt nachwievor bei Hunden bis zu einer Widerristhöhe von bis zu 50 cm 6 m², zwischen 50 und 65 cm 8 m² und über 65 cm 10 m²
Österreich: Zwinger für einen Hund in Schäferhundgröße mindestens 15m² exkl. Schutzhütte, die kommt dann noch dazu. Also doppelt so groß wie die 8m² in Deutschland. Für 2 Hunde oder eine Hündin mit Welpen brauchst du hier mindestens 20m² exkl. Hütte.
Oh, tatsächlich wusste ich gar nicht das sich dahingegen gar nichts geändert hat, das ist dann natürlich nicht so toll.
Als Leihe fande ich dass, das alles erst mal ganz gut klingt, aber manche Aspekte sind dann vielleicht doch nicht so gut wie anfangs gedacht. Schade.... und viele Wohnungshunde verbringen die Abwesenheit ihrer Halter in einem z.B. 6 oder 8 qm großen Zimmer oder gar kleineren Flur etc. Während sie für die selbe Zeit im Zwinger dann 15 qm haben sollen, obwohl sie diese Zeit sowieso fast vollständig verschlafen?
Keine Ahnung, die, die ich kenne haben die gesamte Wohnung zur Verfügung, wenn die Besitzer außer Haus sind. Wobei es mir persönlich da jetzt um Dauerhaltung geht. Wenn ein Hund für 3 Stunden im kleinen Zwinger oder Zimmer ist, wenn die Besitzer einkaufen sind, ist das kein Thema.
Aber wenn es um die dauerhafte Zwingerhaltung geht, sind 8m² ein schlechter Witz, sorry.