@Asmi
Diese Größenanforderungen stehen so im Gutachten zur Haltung von Säugetieren des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2014).
Ob gefährliche Tiere hehalten werden dürfen und ob sie Meldepflichtig sind, steht in der Gefahrentierverodnung.
Die ist wie gesagt Ländersache, und viele Bundesländer haben nur eine sehr lasche oder garkeine.