Um mehr als den Fakt der Nichtstrafbarkeit ging es mir hierbei auch nicht.
Es wurde auch mit keinem Wort erwähnt, das man den Hund einfach einschläfert.
Das ist so in Deutschland ja auch gar nicht möglich, es sei denn man besorgt sich Mitetl auf dem Schwarzmarkt.
Also muss man mit ihm zum Tierarzt und kein Tierarzt schläfert einfach einen Hund ein.
Und wenn, dann macht er sich strafbar, nicht der HH, denn der ist auf den fachlichen Rat des Tierarztes angewiesen.