"Manchmal wünsche ich mir, das Pepper die von Rad holt"
Das Ding ist, dass damit am Ende immer du Schuld bist und wenn es saublöd läuft, hast du ne Anzeige wegen (schwerer!, da Hund als "Waffe" gelten kann) Körperverletzung an der Backe, Schadensersatzansprüche ebenso UND, da dein Hund ja einen "unschuldigen" Menschen angegriffen und dadurch (mehr oder minder schwer) verletzt hat, als "böser, böser" Schäferhund, noch die Auflage, den Hund zwingend an 1.5m Leine + Maulkorb zu führen. Handelst du der Auflage zuwider, wird der Hund dann gerne einkassiert und als letzte i-Tüpfelchen noch das Hundehaltungsverbot ausgesprochen. Ggf. musst du noch irgendwelche Nachweise bringen, dass du überhaupt im Stande bist, einen Hund sicher zu führen.
Das will ich persönlich unter allen mir möglichen Umständen tunlichst vermeiden, dass es nicht zu so einem Mist kommt, denn darauf hätte ich so absolut gar keine Lust.
Des wiss ma doch! Wünschen darf man es sich trotzdem